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Reformbedarf bei Nutzung von Social Media durch Fraktionen

Eine Fotografie des leeren Plenarsaals des Deutschen Bundestages. Zu sehen ist die blaue Bestuhlung für die Fraktionen sowie die Plätze für die Regierung und die Paralmentspräsidenten. Darüber thront der Bundesadler. Quelle: stock.adobe.com/katatonia.

„Die Fraktionen des Deutschen Bundestages setzen bei der Nutzung von Social Media Bundesmittel auch zweck- und damit auch regelwidrig ein. Der geltende Rechtsrahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen begünstigt dies. Er sollte reformiert werden", resümiert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller. Anlass ist unser aktueller Sonderbericht zur Nutzung sozialer Medien durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages.

Plattformen wie X (ehemals Twitter), Facebook, YouTube und Instagram dienen als wichtige Kanäle, um mit Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten, politische Botschaften auszusenden und öffentliche Debatten anzuregen. Entsprechend hat auch die Nutzung von Social Media durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages in den letzten Jahren stark zugenommen. Folglich fließen Bundesmittel, die für Fraktionsaufgaben vorgesehen sind, auch in Social-Media-Aktivitäten.

Wir haben untersucht, wie die Fraktionen ihre Social-Media-Auftritte unmittelbar vor der letzten Bundestagswahl genutzt haben. Das Ergebnis: Die meisten Posts waren unzulässig, weil sie nicht oder nicht nur über die Tätigkeiten der Fraktionen informierten oder sogar direkte Parteien- oder Wahlwerbung enthielten.

Ein Balkendiagramm zeigt, dass eine Vielzahl der Social Media Posts der Fraktionen des Deutschen Bundestages in den Wochen vor der Bundestagswahl 2021 regelwidrig waren. Sie stellten unzulässige Partei- oder Wahlwerbung dar. Grafik: Bundesrechnungshof.

Fehlende Sanktionen und unklare Rechtslage

Trotz dieser Regelverstöße bleiben Konsequenzen meist aus, da effektive Sanktionsmechanismen fehlen. So sind die Fraktionen beispielsweise nicht verpflichtet, zweckwidrig verwendete Gelder zurückzuzahlen oder unzulässige Posts zu entfernen. Die derzeitige Rechtslage bietet daher keinen klaren Handlungsrahmen und führt letztlich zu einer uneinheitlichen Rechtsanwendung unter den Fraktionen.

Die Fraktionen lehnen die derzeitige Regelung ab, weil sie diese als zu restriktiv, lebensfremd und nicht mehr zeitgemäß empfinden. Auch die Rolle der Bundestagsverwaltung bei Regelverstößen ist im Abgeordnetengesetz nur unzureichend geregelt. Hier sollte der Gesetzgeber klarstellen, dass die Prüfung und Anwendung von Sanktionen Aufgaben der Verwaltung des Deutschen Bundestages sind.

Systemische Ursachen begünstigen zweckwidrigen Mitteleinsatz

Das Problem hat systemische Ursachen: Die Fraktionen und ihre Abgeordneten haben ein starkes Eigeninteresse an guten Wahlergebnissen ihrer Parteien, da dies ihre Chancen auf einen Wiedereinzug in den Bundestag und damit auf eine Regierungsbeteiligung erhöht. Gleichzeitig ist die staatliche Finanzierung der Fraktionen im Gegensatz zur Parteienfinanzierung nicht begrenzt. Über die Höhe der Fraktionsmittel kann der Haushaltsgesetzgeber selbst entscheiden. Hier besteht eine Gefahr, dass sich die Fraktionen im Ergebnis Mittel bewilligen, die sie auch für Parteiaufgaben einsetzen.

Forderung nach Reform und Rechtssicherheit

In unserem Sonderbericht empfehlen wir eine Reform des Rechtsrahmens mit Sanktionen, um die zweckwidrige Verwendung von Fraktionsmitteln einzudämmen. Der Gesetzgeber sollte einen rechtssicheren Rahmen schaffen, der die Nutzung von Social Media durch die Fraktionen klar regelt und Sanktionen bei Verstößen vorsieht. Dabei muss klar getrennt werden zwischen der Informationsarbeit über Tätigkeiten der Fraktionen und parteipolitischen Inhalten, um verdeckte Parteienfinanzierung zu verhindern. Denn: Der aktuelle Zustand gefährdet letztlich die verfassungsrechtliche Legitimation der Fraktionsfinanzierung. Detailfragen können die nach dem Abgeordnetengesetz vorgesehenen – aber immer noch nicht verabschiedeten – Ausführungsbestimmungen des Ältestenrats regeln.

Mehr zu unseren Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen lesen Sie hier in unserem Sonderbericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Die Prüfungsmitteilungen mit Einzelbeispielen zu den Fraktionen finden Sie hier.

Die Pressemitteilung lesen Sie hier.

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