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Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine Person gibt etwas auf ihrem Handy ein. Quelle: ponsulak/stock.adobe.com

Der Bundesrechnungshof ist bemüht, diesen Webauftritt barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.

Die folgenden Inhalte sind als nicht barrierefrei zu bewerten:

  • PDF-Dateien, die vor 2023 eingestellt wurden.
  • Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
  • Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Version benötigen, nutzen Sie bitte die aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. September 2022 erstellt und am 16. September 2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
aussenkommunikation@brh.bund.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behinderten­gleichstellungs­gesetz

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