Wer wir sind: Lernen Sie den Bundesrechnungshof kennen!
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Die Stellung des Bundesrechnungshofes, die richterliche Unabhängigkeit seiner Mitglieder und seine wesentlichen Aufgaben sind im Grundgesetz verankert:
Organisation
Der Bundesrechnungshof ist in zehn Abteilungen gegliedert: Neun Prüfungsabteilungen mit knapp 50 Prüfungsgebieten und eine Präsidialabteilung für Verwaltungsaufgaben. Rund 1 050 Beschäftigte arbeiten an drei Standorten (Bonn, Berlin und Potsdam) mit Hauptsitz in Bonn. Unser jährliches Haushaltsbudget beträgt rund 192 Mio. Euro. Das sind weniger als 0,1 % des Bundeshaushalts.
Unser Organigramm finden Sie hier:
Organigramm des Bundesrechnungshofes (PDF, 331KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm).
Leitung
Präsident des Bundesrechnungshofes ist Kay Scheller.
Präsident und Vizepräsident des Bundesrechnungshofes werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat für 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.
Vizepräsident des Bundesrechnungshofes ist Christian Ahrendt.
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie auszugsweise die wesentlichen Rechtsgrundlagen für unsere Arbeit.
- Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz
- Haushaltsgrundsätzegesetz (§§ 53 bis 56)
- Bundeshaushaltsordnung (§§ 88 bis 114)
- Bundesrechnungshofgesetz
- Geschäftsordnung des Bundesrechnungshofes (PDF, 143KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofes (PDF, 339KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Unsere Geschichte
Mehr über die Geschichte der externen Finanzkontrolle in Deutschland erfahren Sie hier: