Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen
Was wir mit dem Bundesrechnungshof auf Ebene des Bundes darstellen, sind auf Ebene der Länder die Landesrechnungshöfe. Wir stehen in engem Austausch miteinander.
Der vom Grundgesetz festgelegten Haushaltsautonomie von Bund und Ländern entspricht es, dass Bund und Länder eigene Haushalte aufstellen und beschließen, unabhängig voneinander die Haushalte durchführen und über unabhängige Einrichtungen zur Finanzkontrolle verfügen. Kein Rechnungshof kann einem anderen Weisungen erteilen.
Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder tauschen jedoch Prüfungserkenntnisse aus und stimmen sich in Grundsatzfragen gleichberechtigt ab. Dies ist notwendig, weil das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder weitgehend identisch ist und möglichst einheitlich ausgelegt und angewendet werden soll. Außerdem überschneiden sich die Zuständigkeiten von Bundesrechnungshof und Landesrechnungshöfen, da die Finanzsysteme von Bund und Ländern eng verflochten sind. So fließt das Aufkommen der ertragsstarken Gemeinschaftssteuern in die Kassen des Bundes und der Länder. Auch viele Förderprogramme werden teils vom Bund und teils von den Ländern finanziert.
Institutionalisiert ist die Zusammenarbeit in der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder.
Gemeinsame Veröffentlichungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder können Sie hier herunterladen:
Aktenführung und E-Akte (09/2020)
IT-Mindestanforderungen (08/2020)
Informationssicherheitsmanagement (05/2020)
IT-Verbünde und IT-Kooperationen (05/2020)
Informationen über IT-Verbünde sicherstellen (05/2020)