Leitsätze der externen Finanzkontrolle: Wegweisende Erkenntnisse
Hintergründe und Ziele
Wir im Bundesrechnungshof verfügen über zahlreiche Erkenntnisse, die über den jeweiligen prüfungsbezogenen Einzelfall hinaus von Bedeutung sind. Es wäre gut, wenn die Entscheidungsträger in der Verwaltung diese zur Vorbereitung künftiger Entscheidungen systematisch nutzen könnten. Aus diesem Grund hat der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) Erkenntnisse mit einer gewissen Allgemeingültigkeit für das Verwaltungshandeln in Form von „Leitsätzen der externen Finanzkontrolle“ aufbereiten lassen.
Es ist vorgesehen, die Sammlung kontinuierlich auszubauen. Hierzu wird der BWV in unregelmäßigen Abständen weitere Leitsätze herausgeben.
Kern der Leitsätze sind die vorangestellten Empfehlungen. Es geht vorrangig nicht darum, Fehler der Vergangenheit anzuprangern. Jede Empfehlung wird durch eine kurze Darstellung der Hintergründe des Einzelfalles ergänzt. Teilweise enthalten die Leitsätze zudem Anmerkungen, die z. B. auf weiterführende Informationen – wie Leitfäden, Arbeitsanleitungen oder Gutachten des Bundesrechnungshofes – verweisen.
Ziel ist, dass die Leitsätze dazu beitragen, „typische Fehler“ im Bereich der Bundesverwaltung zu vermeiden. Hinweise und Anregungen, wie die Leitsatzsammlung weiter verbessert werden kann, sind jederzeit willkommen.