Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung: Mehr als nur schöne Zahlen
Eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben - darauf liegt der Fokus des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, kurz "BWV". Das Amt des BWV wird traditionell von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes ausgeübt.
Der BWV wirkt durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Bundesverwaltung einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe hin.
Der BWV kann auf Anregung der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder auf eigene Initiative beratend tätig werden. Zudem ist er beim Erlass von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften des Bundes frühzeitig zu beteiligen.
Ende September 2021 - zu Beginn der neuen Wahlperiode - hat der BWV „12 Impulse“ an Parlament und Regierung gerichtet. Darin benennt er zentrale staatliche Handlungsfelder, die sich aus der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes herauskristallisiert haben:
Der BWV hat kein eigenes Personal und kein eigenes Budget. Seine Beratung stützt sich auf die Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes. An dessen Entscheidungen ist er aber nicht gebunden. Er handelt eigenverantwortlich.
Über die Bestellung des BWV entscheidet die Bundesregierung. Dessen Aufgaben und Befugnisse hat sie in einer Richtlinie geregelt.
Die Tradition des BWV reicht bis in die Weimarer Republik zurück. Damals hießt das entsprechende Amt „Reichssparkommissar“. Der Reichssparkommissar hatte die Aufgabe, den Haushalt nach Einsparvorschlägen zu durchforsten, wovon er reichlich Gebrauch machte. Im Lauf der Zeit entwickelte sich hieraus die heutige Rolle des BWV.