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Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung: Mehr als nur schöne Zahlen

Das Symbolbild zeigt einstellige Zahlen aus Metall, die auf einem Tisch liegen. Quelle: daboost/stock.adobe.com

Eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben - darauf liegt der Fokus des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, kurz "BWV". Das Amt des BWV wird traditionell von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes ausgeübt.

Zitat von Kay Scheller

Bild-Dokument für das Frontend Wirtschaftlichkeit heißt nicht nur schöne Zahlen. Wirtschaftlichkeit heißt zuallererst, dass die elementaren Staatsfunktionen effizient erfüllt werden. Darauf kommt es heute mehr denn je an."

Quelle: Kay Scheller, Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes. Quelle: Bundesrechnungshof

Der BWV wirkt durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Bundesverwaltung einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe hin.

Der BWV kann auf Anregung der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder auf eigene Initiative beratend tätig werden. Zudem ist er beim Erlass von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften des Bundes frühzeitig zu beteiligen.

Ende September 2021 - zu Beginn der neuen Wahlperiode - hat der BWV „12 Impulse“ an Parlament und Regierung gerichtet. Darin benennt er zentrale staatliche Handlungsfelder, die sich aus der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes herauskristallisiert haben:

Impulse: Chancen der neuen Wahlperiode nutzen : Thema: Artikel

Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Kay Scheller hat 12 Impulse an Parlament und Regierung für deren Arbeit in der 20. Wahlperiode gegeben.

Das Magazin "12 Impulse für Parlament und Regierung zur 20. Wahlperiode". Quelle: Bundesrechnungshof

Der BWV hat kein eigenes Personal und kein eigenes Budget. Seine Beratung stützt sich auf die Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes. An dessen Entscheidungen ist er aber nicht gebunden. Er handelt eigenverantwortlich.

Über die Bestellung des BWV entscheidet die Bundesregierung. Dessen Aufgaben und Befugnisse hat sie in einer Richtlinie geregelt.

Die Tradition des BWV reicht bis in die Weimarer Republik zurück. Damals hießt das entsprechende Amt „Reichssparkommissar“. Der Reichssparkommissar hatte die Aufgabe, den Haushalt nach Einsparvorschlägen zu durchforsten, wovon er reichlich Gebrauch machte. Im Lauf der Zeit entwickelte sich hieraus die heutige Rolle des BWV.



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