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Anwendung des Ordnungswidrigkeitenrechts
durch nachgeordnete Behörden der unmittelbaren
Bundesverwaltung
Datum31.01.2019
Beratungsbericht an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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