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Reform der Pflichtveranlagung überfällig (Nr. 23)

Datum 11.12.2024

Bund und Länder sind sich seit langem darüber einig, dass die Regelungen zur Pflichtveranlagung überarbeitet werden müssen – mit dem Ziel eines verwaltungsökonomischen Verfahrens. Das BMF will eine Reform jedoch bis in das Jahr 2030 hinausschieben.

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