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EU-Wiederaufbaufonds darf keine Dauereinrichtung werden

Datum 11.03.2021

Beim Corona-Wiederaufbaufonds haften die EU-Mitgliedstaaten gemeinschaftlich für Schulden in dreistelliger Milliardenhöhe. Dies birgt hohe Risiken für den Bundeshaushalt.

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, einen sogenannten Wiederaufbaufonds (Next Generation EU) einzurichten. Dadurch wird die EU erstmals ermächtigt, Schulden von 750 Mrd. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen und die Mittel überwiegend als Zuschüsse an die Mitgliedstaaten weiterzureichen.

Die Infografik zeigt die Verteilung der Mittel im Wiederaufbaufonds. Quelle: Bundesrechnungshof

Wiederaufbaufonds richtet schuldenfinanzierte Transfers ein

Der Wiederaufbaufonds führt zu schuldenfinanzierten Transfers zwischen den Mitgliedstaaten. Denn die als Zuschüsse ausgezahlten Mittel sollen nicht von den Empfängern, sondern über den EU-Haushalt getilgt werden. Zuschuss und Rückzahlung der jeweiligen Mitgliedstaaten fallen dabei auseinander. Deutschland ist mit voraussichtlich rund 65 Mrd. Euro der größte Nettozahler.

Mitgliedstaaten haften gemeinschaftlich für Schulden

Der Wiederaufbaufonds ist eine Zäsur für die europäische Finanzarchitektur: Denn die Mitgliedstaaten haften über ihre künftigen Beiträge zum EU-Haushalt gemeinschaftlich für die Schulden des Fonds. Sollten Mitgliedstaaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, müssen die übrigen Mitgliedstaaten über ihren Anteil am EU-Haushalt hierfür einstehen.

Wiederaufbaufonds ermöglicht, Fiskalregeln zu umgehen

Die Fiskalregeln sollen die Schulden in den Mitgliedstaaten begrenzen. Sie gelten allerdings nicht für die Schulden, die von der EU aufgenommen werden. Der Wiederaufbaufonds ermöglicht den Mitgliedstaaten daher, die Fiskalregeln zu umgehen, indem sie auf EU-Ebene Schulden aufnehmen und sich die Gelder als Zuschüsse zuweisen.

Starke Mitgliedstaaten für ein starkes Europa

Der Wiederaufbaufonds soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Ziel ist auch, die wirtschaftliche und soziale Resilienz zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schaffen. Zudem soll der Fonds zur grünen und digitalen Wende beitragen.

Die Feststellungen des Bundesrechnungshofes zeigen allerdings, dass der Wiederaufbaufonds die Europäische Union als Rechts- und Solidargemeinschaft schwächen und die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion gefährden könnte. Denn mit den vergemeinschafteten Schulden sind erhebliche Haftungsrisiken für die Mitgliedstaaten verbunden. Zudem könnte der Wiederaufbaufonds als Präzedenzfall betrachtet werden, auch Kosten künftiger Krisen auf EU-Ebene zu verlagern. Damit wären Fehlanreize verbunden. Die Bundesregierung sollte daher sicherstellen, dass die gemeinschaftliche Kreditaufnahme unter Umgehung der Fiskalregeln nicht zu einer Dauereinrichtung wird.

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