Sondervermögen Bundeswehr: Besser, aber weiterhin mit Risiken
Datum 11.11.2022
Mit seinem Bericht vom 7. Oktober 2022 informierte der Bundesrechnungshof den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über erhebliche Mängel am Entwurf des Wirtschaftsplans für das Sondervermögen Bundeswehr. Daraufhin überarbeitete das BMVg den Entwurf des Wirtschaftsplans. Gleichwohl bestehen nach wie vor Mängel und Risiken. Diese machte der Bundesrechnungshof in einem weiteren Bericht deutlich.
100 Mrd. Euro umfasst die Kreditermächtigung für das Sondervermögen Bundeswehr. Das Ziel: Die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit stärken und Fähigkeitslücken der Bundeswehr schließen. Bedeutsame Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexe überjährige Vorhaben, sollen finanziert werden.
Entwurf des Wirtschaftsplans mit erheblichen Mängeln
In unserem ersten Bericht an den Haushaltsausschuss wiesen wir auf erhebliche Mängel im Entwurf des Wirtschaftsplans hin. Einige Beispiele:
- Die vorgesehenen Gesamtausgaben aller im Entwurf des Wirtschaftsplans eingeplanten Vorhaben überschritten den gesetzlich vorgegebenen Finanzrahmen des Sondervermögens von bis zu 100 Mrd. Euro.
- Das BMVg berücksichtigte bei seiner Planung Ausgaben für den Schuldendienst ab dem Jahr 2024 nicht. Ein „Puffer“ für steigende Zinsen und für inflationsbedingt steigende Beschaffungs- und Entwicklungsausgaben war ebenfalls nicht erkennbar.
- Den einzelnen Vorhaben waren die jeweiligen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nicht verbindlich zugeordnet. Sammeltitel entsprechen nicht der gesetzlichen Vorgabe für das Sondervermögen und sind intransparent.
Risiken auch im überarbeiteten Entwurf
Das BMVg hat den Entwurf des Wirtschaftsplans überarbeitet und einen Teil der Empfehlungen aufgegriffen. Es sieht nun unter anderem vor, weniger Vorhaben aus dem Sondervermögen zu finanzieren als ursprünglich geplant und den Finanzrahmen einzuhalten. Gleichwohl bestehen nach wie vor Mängel und Risiken, auf die wir in einem weiteren Bericht hinweisen. So könnten insbesondere steigende Beschaffungs- und Entwicklungsausgaben sowie steigende Zinsen unverändert zu einer unzulässigen Überplanung des Sondervermögens und damit zu zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt führen.
Der Bundesrechnungshof hält deshalb eine Berichtspflicht des BMVg an den Haushaltsausschuss für sinnvoll. Diese soll es dem Haushaltsausschuss ermöglichen, die Finanzierung der Vorhaben aus dem Sondervermögen nachzuvollziehen und eine Überplanung des Sondervermögens zu erkennen und zu verhindern.