Bemerkungen 2022: Bundesrechnungshof listet Mängel in vielen Bereichen auf
Datum 06.12.2022
In seinen Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes greift der Bundesrechnungshof wie immer Fälle auf, die für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament von Bedeutung sind. Der aktuelle Band enthält zahlreiche Beispiele, in denen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes nicht zielgerichtet, ineffizient und wirkungsschwach war.
So werden Risiken für den Bundeshaushalt nicht ausreichend berücksichtigt (Nr. 2), die Organisation von Behörden ist unwirtschaftlich (Nr. 9) oder der Bund zieht bei Beschaffungsvorhaben nicht rechtzeitig die Reißleine (Nr. 14).
In mehreren Fällen haben Förderungen und Konjunkturhilfen nicht die angestrebte Wirkung erzielt: Der Bund verloste Förderungen zur Digitalisierung von Unternehmen nach dem Gießkannenprinzip, anstatt sie an sinnvollen Kriterien auszurichten (Nr. 6). Oder er unterstützte mit rund 88 Mio. Euro aus dem Waldklimafonds Projekte, ohne die Fördermittel an einer messbaren Wirkung auszurichten (Nr. 18).
Auf der Einnahmeseite sollte der Bund umfangreiche Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer hinterfragen (Nr. 19) und im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung Verstöße von Finanzinstituten gegen Meldepflichten wirksam und einheitlich ahnden (Nr. 5).
Bemerkungen bereiten Entscheidung über Entlastung der Bundesregierung vor
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Rechenschaft ablegen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat entscheiden dann, ob sie der Bundesregierung für das betreffende Haushaltsjahr die Entlastung erteilen.
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes sind eine wichtige Grundlage für das Entlastungsverfahren. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sein Vermögen und seine Schulden. Und sie geben Empfehlungen, wie Defizite abgestellt und Haushaltsmittel effizienter und effektiver eingesetzt werden können.
Die aktuellen Bemerkungen umfassen neben den Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung 19 weitere Beiträge, die aufzeigen, wo die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verbessert werden muss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Bemerkungen im ersten Halbjahr 2023 beraten. In der Regel verbindet er diese Beratung mit der Forderung an die Bundesregierung, unsere Empfehlungen umzusetzen.