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Energie-Schutzschirm: Finanzierung problematisch

Ein Heizungsthermostat mit Euro-Scheinen. Quelle: Birute/stock.adobe.com

Datum 19.10.2022

Mit rund 200 Milliarden Euro möchte die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen angesichts der Energiekrise entlasten. „Das Signal ist wichtig. Die vorgesehene Finanzierung durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist jedoch in mehrfacher Hinsicht problematisch“, erläutert unser Präsident Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines Beratungsberichts an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Unsere Kritikpunkte im Einzelnen:

  • Die Etatisierung der Mittel in einem Sondervermögen verstärkt die bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans.
  • Die vorgesehene Kreditaufnahme „auf Vorrat“ verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit. Sie betrifft Kredite für Ausgaben, die der Bund erst in den Jahren 2023 und 2024 leisten wird.
  • Der vorgesehene Notlagen-Beschluss des Deutschen Bundestages steht, zumindest teilweise, außerhalb des nach Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz zwingend erforderlichen zeitlichen Veranlassungszusammenhangs.

Statt der vorgesehenen Finanzierung über eine vom Bundeshaushalt unabhängige eigene Kreditermächtigung im Wirtschaftsstabilisierungsfonds wäre eine Finanzierung unmittelbar aus dem Bundeshaushalt angezeigt. „Die für die staatliche Handlungsfähigkeit und Daseinsvorsorge elementaren Bereiche gehören in den Kernhaushalt, über den das Parlament transparent und nachvollziehbar entscheidet. So sieht es unsere Verfassung vor. Und so entspricht es den demokratischen Spielregeln“, führt Kay Scheller weiter aus.

Gerade das von der Bundesregierung mit dem Schutzschirm beabsichtigte wichtige Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen verlangt eine über jeden Zweifel erhabene haushaltsmäßige Umsetzung.

Finanzierung des Schutzschirms zur Abfederung der Folgen der Energiekrise durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) (PDF, 301KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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