Bemerkungen 2023: Mängelliste des Bundes um weitere Fälle ergänzt
Datum 18.04.2023
Im Dezember 2022 haben wir unsere Bemerkungen 2022 vorgestellt. Diese vervollständigen wir nun mit einem Ergänzungsband. Er enthält 18 Einzelbeiträge mit Beispielen, in denen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes nicht zielgerichtet, ineffizient und wirkungsschwach war.
Insbesondere beim Klimaschutz und auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit hat der Bund Aufholbedarf. So versäumt es der Bund bisher, seine Büroflächen entsprechend flexibler Arbeitsformen zu reduzieren. Er leistet so unnötige Ausgaben in Millionenhöhe und stößt für den Betrieb und den Bau seiner Gebäude klimaschädliche Gase aus (Nr. 22). Auch bei seinen Finanzhilfen an die Länder stellt der Bund nicht ausreichend sicher, dass diese mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verzahnt werden (Nr. 35). Zudem fehlt noch immer ein Verfahren, wie Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Klimaschutzmaßnahmen erfasst werden können (Nr. 23).
Mängel stellten wir auch bei der Informationssicherheit fest. So bleibt der IT-Rat trotz erheblicher Defizite untätig. Vielmehr ließ er sogar zu, dass die Ressorts das entsprechende Berichtswesen aussetzten (Nr. 24). Gleichzeitig führten umfangreiche und komplexe Vorgaben sowie fehlendes IT-Personal dazu, dass Bundesbehörden wichtige Sicherheitsmaßnahmen über viele Jahre hinweg unzureichend oder gar nicht umsetzten (Nr. 25).
Auch beim wichtigen Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unterstützt der Bund die Länder an deren Bedarf vorbei. Statt sich am tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen zu orientieren, fördert der Bund anhand des Steueraufkommens und der Bevölkerungszahl (Nr. 33).
Auf der Einnahmeseite sollte der Bund umfangreiche Steuervergünstigungen für Oldtimer hinterfragen (Nr. 36) sowie zur Vermeidung hoher Mindereinnahmen die Luftverkehrssteuer reformieren (Nr. 37).
Bemerkungen bereiten Entscheidung über Entlastung der Bundesregierung vor
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Rechenschaft ablegen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat entscheiden dann, ob sie der Bundesregierung für das betreffende Haushaltsjahr die Entlastung erteilen.
Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes sind eine wichtige Grundlage für das Entlastungsverfahren. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sein Vermögen und seine Schulden. Und sie geben Empfehlungen, wie Defizite abgestellt und Haushaltsmittel effizienter und effektiver eingesetzt werden können.
Der aktuelle Ergänzungsband erweitert den Hauptband um 18 weitere Beiträge, die aufzeigen, wo die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verbessert werden muss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Bemerkungen im ersten Halbjahr 2023 beraten. In der Regel verbindet er diese Beratung mit der Forderung an die Bundesregierung, unsere Empfehlungen umzusetzen.