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EU-Fiskalregeln: Reform wird tragfähige Finanzen nicht sichern

Zu sehen sind gestapelte ein Euro-Münzen, die hinter einer transparenten EU-Flagge sind. Quelle: nito/stock.adobe.com

Die EU-Fiskalregeln sollen die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sicherstellen. Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat einen Vorschlag zur Reform der Fiskalregeln vorgelegt. Der Bundesrechnungshof sieht diesen Vorschlag kritisch und hat daher einen Beratungsbericht mit klaren Empfehlungen an den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages übersandt.

Die so genannten Maastricht-Kriterien, der Kern der EU-Fiskalregeln, sehen zwei Referenzwerte vor, um die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen der Mitgliedstaaten sicherzustellen:

  • Das Defizitkriterium, d.h. ein Mitgliedstaat darf innerhalb eines Jahres nur ein Finanzierungsdefizit von maximal 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) eingehen sowie
  • das Schuldenstandskriterium, d.h. die Schulden eines Mitgliedstaates dürfen maximal 60 % des BIP betragen.

Es gilt: Überschreitet die Schuldenstandsquote den Referenzwert von 60 %, muss ein Mitgliedstaat sie hinreichend schnell zurückführen und sicherstellen, dass sie sich rasch genug dem Referenzwert annähert.

Reformvorschlag stellt Einhaltung der Maastricht-Kriterien nicht sicher

Der Reformvorschlag der EU-Kommission lässt die Maastricht-Kriterien an sich unverändert.  Allerdings stellt das geplante Regelwerk nicht sicher, dass die Mitgliedstaaten die Referenzwerte mittel- bis langfristig auch tatsächlich einhalten. Im Einzelnen:

  • Ist in einem Mitgliedstaat der Schuldenstand zu hoch, soll die EU-Kommission bilateral mit diesem Staat einen sog. Nettoausgabenpfad aushandeln, der die jährliche Obergrenze für die national finanzierten Nettoprimärausgaben definiert. Hält sich der Staat an den Nettoausgabenpfad, soll dies zu sinkenden Schulden führen.
  • Das neue Regelwerk stellt jedoch nicht sicher, dass zu hohe Schulden schnell und nachhaltig zurückgeführt werden. Denn es fehlen quantitative Mindestvorgaben.
  • Hinzu kommt, dass die EU-Kommission bei der Ermittlung der Nettoausgaben auf den Primärsaldo. Das heißt, die Zinszahlungen auf die bereits bestehende, hohe Verschuldung bleiben hier außen vor. Da der Schuldendienst aber aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren ist, verschlechtern diese Zahlungen den Saldo aus Einnahmen und Ausgaben. Besser wäre es, auf den strukturellen Finanzierungssaldo zurückzugreifen, da dieser die Zinszahlungen bereits berücksichtigt.
  • Zudem sollte der Nettoausgabenpfad einen Sicherheitsabstand für Konjunkturschwankungen vorsehen, damit das Finanzierungsdefizit auch in wirtschaftlich schwächeren Jahren nicht zu hoch ausfällt.
  • Die Auslegungs- und Ermessensspielräume der EU-Kommission im Defizitverfahren bleiben nach wie vor hoch. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Fiskalregeln besser durchgesetzt werden als bisher.

Kurzum: Wird der Reformvorschlag in dieser Form verabschiedet, könnte dies die Maastricht-Kriterien und damit auch Grundsätze und Ziele des Primärrechts aushöhlen.

Verbindliche Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung nötig

Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dass verbindliche Vorgaben in die Reform aufgenommen werden. Die Vorgaben sollten dabei ausreichend ambitioniert sein, um eine Rückführung zu hoher Staatschulden zum Referenzwert innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erreichen. Nur so kann verhindert werden, dass die Rückführung von Schulden beliebig weit in die Zukunft verschoben und der übernächsten Generation aufgebürdet wird.

Eine Infografik die Defizitgrenzen bei der Schuldenstandsquote für EU-Mitgliedsstaaten. Quelle: Bundesrechnungshof.

Die Bundesregierung teilt im Grundsatz die inhaltliche und ökonomische Einschätzung des Bundesrechnungshofes. Gleichwohl sollte der Deutsche Bundestag der Bundesregierung Leitplanken entsprechend den Empfehlungen des Bundesrechnungshofes vorgeben, um seinen Willen klar zum Ausdruck zu bringen und die Position der Bundesregierung bei den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene zu stärken.

Mehr zu unseren Feststellungen und Empfehlungen lesen Sie in unserem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages:

Reform der Europäischen Fiskalregeln (PDF, 624KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

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