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Bundeshaushalt: Bund finanziert zunehmend Länderaufgaben

Ein Stapel mit verschiedenen Euromünzen. Im Hintergrund sind weitere Münzen verteilt. Quelle: weyo/stock.adobe.com.

Datum 04.04.2023

Der Bund finanziert in erheblichem Umfang die grundgesetzlichen Aufgaben der Länder und Gemeinden – allein im Jahr 2021 mit 23,9 Mrd. Euro. Gleichzeitig steigen die Einnahmen der Länder und ihre Schuldenquoten sinken. Der Bund hingegen muss für einen ausgeglichenen Haushalt zunehmend Kredite aufnehmen. In einem aktuellen Beratungsbericht empfehlen wir dem Bund daher, seine Leistungen an die Länder zu überprüfen.

Das Grundgesetz sieht vor, dass Bund und Länder ihre Ausgaben gesondert tragen und das Steueraufkommen entsprechend zwischen ihnen verteilt wird. Allerdings hat der Bundesanteil am Gesamtsteueraufkommen seit dem Jahr 1991 um 10,3 Prozentpunkte abgenommen. Zur Bewältigung seiner Aufgaben bleiben dem Bund so nur noch rund 38 % des Gesamtsteueraufkommens – statt 48 % wie im Jahr 1991.

Eine Infografik zeigt, dass der Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommen in den letzten 30 Jahren um 10 Prozentpunkte gesunken ist.

Dieser Rückgang geht insbesondere auf den Verzicht des Bundes auf Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder zurück. In den letzten 30 Jahren hat der Bund rund 20 % seines Anteils an der Umsatzsteuer abgegeben.

Der Bund hat im Jahr 2021 zudem rund 23,9 Mrd. Euro für Aufgaben der Länder und Gemeinden ausgegeben. Dieser Betrag steigt seit Jahren kontinuierlich an. Dem Bund steht so ein immer geringerer Anteil für seine eigenen Aufgaben zur Verfügung.

Ländereinnahmen übersteigen Bundeseinnahmen deutlich

Neben den Steuereinnahmen finanzieren sich die Länder und Gemeinden auch aus weiteren Quellen, z. B. Gebühren. Für die Beurteilung der Finanzlage von Bund und Ländern müssen daher die Gesamteinnahmen betrachtet werden. Die Gesamteinnahmen der Länder steigen seit dem Jahr 2010 kontinuierlich an. Sie übersteigen seitdem auch deutlich die Einnahmen des Bundes.  

Eine Infografik zeigt, dass die Gesamteinnahmen der Länder die Bundeseinnahmen seit 2011 deutlich übersteigen.

Seit dem Jahr 2020 steigt die Schuldenquote der Länder zwar an, sinkt aber relativ zur Schuldenquote des Bundes. Die Gründe: Das seit dem Jahr 2020 bestehende grundgesetzliche Verbot für die Länder, strukturell neue Schulden aufzunehmen, und die hohe Kreditaufnahme des Bundes zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Insgesamt nimmt so die Schieflage zwischen Bund und Ländern stetig zu.

Knappe Finanzen erfordern Prioritäten

Wer zur Wahrnehmung einer Aufgabe verpflichtet ist, muss diese auch finanzieren. Bund und Länder müssen diesen Grundsatz mit Leben füllen und für ihre Aufgaben wieder die finanzielle Verantwortung übernehmen. Angesichts begrenzter Einnahmen ist es den Ländern – wie auch dem Bund – zuzumuten, Prioritäten bei der Aufgabenerfüllung zu setzen. Knappe Finanzen erfordern dabei, dass das Wünschenswerte hinter das Machbare zurücktritt.

Mehr zu unseren Feststellungen und Empfehlungen lesen Sie in unserem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages:

Entwicklung der Finanzlagen von Bund und Ländern. Leistungen des Bundes an die Länder und Gemeinden für Länderaufgaben (PDF, 356KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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