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Digitalisierung der Verwaltung: Ziel deutlich verfehlt

Quelle: chaylek/stock.adobe.com.

Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hätten Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anbieten müssen. Dieses Ziel haben sie deutlich verfehlt: Bisher sind nur 19 % der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen online verfügbar. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) muss seine Rolle als Koordinator für die Verwaltungsdigitalisierung aktiver wahrnehmen. Es muss dafür sorgen, dass Bund und Länder zentrale IT-Lösungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bereitstellen und eine föderale Digital- und IT-Strategie entwickeln.

Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat das koordinierende BMI zwei Programme eingerichtet: Das Digitalisierungsprogramm Bund für die Verwaltungsleistungen des Bundes und das Digitalisierungsprogramm Föderal für die Verwaltungsleistungen, die Bund und Länder gemeinsam erbringen. Dafür stellte der Bund insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Hälfte hiervon blieb allerdings bis Ende 2022 ungenutzt.

Eine Infografik stellt die Mittel zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Verlauf der Jahre 2018 bis 2022 dar. Bund und Länder haben in diesem Zeitraum nur die Hälfte der zur Verfügung gestellten Mittel von 4,1 Mrd Euro genutzt.

Ziel des Onlinezugangsgesetzes klar verfehlt

Bund und Länder konnten bis Ende 2022 lediglich 4 % ihrer digitalisierbaren Verwaltungsleistungen gemäß den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes anbieten. Weitere 15 % waren online verfügbar. Zudem werteten Bund und Länder eine Verwaltungsleistung schon dann als online verfügbar, wenn diese in nur einer Kommune online verfügbar ist. Der tatsächliche Digitalisierungsgrad ist daher noch deutlich niedriger.

Eine Infografik zeigt, dass der Bund nur 10 % seiner digitalisierbaren Verwaltungsleistungen und die Länder und Kommunen nur 4 % ihrer Verwaltungsleistungen Onlinezugangsgesetz-konform zur Verfügung stellen.

Das BMI benötigte fast die Hälfte der gesetzlichen Umsetzungsfrist, um zu klären, welche Verwaltungsleistungen in welchem Umfang und in welcher Reihenfolge zu digitalisieren waren. Auch die fachlichen Vorgaben und technischen Voraussetzungen lagen zu spät vor. Dies hätte das BMI als Koordinator der Digitalisierungsprogramme Bund und Föderal sicherstellen müssen.

Außerdem kam es sowohl in der bundeseigenen als auch in der föderalen IT-Landschaft zu Doppel- und Mehrfachentwicklungen, weil das BMI nicht in der Lage war, zeitgerecht zentrale IT-Lösungen bereitzustellen.

BMI muss aktiver steuern und zentrale IT-Lösungen anbieten

Das BMI muss die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes besser koordinieren. Es muss dafür sorgen, dass die fachlichen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen. Parallel- und Mehrfachentwicklungen muss durch zentrale IT-Lösungen vorgebeugt werden. Zur digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung muss der Bund außerdem auf eine föderale Digital- und IT-Strategie hinwirken.

Mehr zu unseren Feststellungen und Empfehlungen lesen Sie in unserem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages:

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - Steuerung und Koordinierung (PDF, 1.022KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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