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Pflege-Rettungsschirm: Milliarden ohne Prüfung ausgezahlt

Ein medizinisches Kreuz in der Mitte eines transparenten Bildschirms wird mit dem Zeigefinger einer Person von hinten berührt. Quelle: ART STOCK CREATIVE/stock.adobe.com.

Datum 31.05.2023

Die Corona-Pandemie hat die Pflegeeinrichtungen in Deutschland belastet. Um die Pandemiefolgen abzufedern, haben die Pflegekassen über den sogenannten „Pflege-Rettungsschirm“ über 7 Mrd. Euro zusätzlich an die Pflegeeinrichtungen ausgezahlt. Unsere Prüfungsfeststellungen zeigen: Das zugrundliegende Auszahlungsverfahren war missbrauchsanfällig – und die nachgelagerten Kontrollen reichen noch nicht aus

Die Corona-Pandemie hat in den Pflegeeinrichtungen in Deutschland zu Mehraufwendungen und Mindereinnahmen geführt. Die Pflegekassen stellten den Pflegeeinrichtungen daher den so genannten „Pflege-Rettungsschirm“ zur Verfügung. Über diesen Rettungsschirm wurden zusätzlich über 7 Mrd. Euro an die Pflegeeinrichtungen ausgezahlt.

Wir haben das Verfahren zur Auszahlung und zum Nachweis des Pflege-Rettungsschirms geprüft. Unsere wesentlichen Feststellungen sind:

  • Keine einheitliche Bearbeitungsvorgaben: Die Pflegekassen bearbeiteten die Anträge unterschiedlich. Einige Pflegekassen erteilten Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung, andere nahmen nur eine schlichte Auszahlung vor. Dies führte zu Unsicherheiten und unterschiedlicher Behandlung der Pflegeeinrichtungen.
  • Kurze Auszahlungsfrist: Aufgrund der kurzen Auszahlungsfrist von 14 Tagen war der Zeitrahmen zu gering, um vor Auszahlung der Hilfen Anträge in größerem Umfang – zumindest auf Plausibilität – zu prüfen.
  • Nachweisverfahren nur in 10 % der Fälle: Die Hilfen wurden vorläufig bis zu einem etwaigen Nachweisverfahren ausgezahlt. Allerdings musste diese nachgelagerte Kontrolle nur bei 10 % der Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Die bisherigen Kontrollen ergaben eine hohe Fehlerquote und führten zu erheblichen Rückforderungen.
  • Eingeschränkte Prüfmöglichkeiten im Nachweisverfahren: Selbst in den nachgelagerten Kontrollen konnten die Pflegekassen häufig nur unzureichend prüfen. So mussten die Pflegeeinrichtungen nicht in jedem Fall Belege einreichen. Außerdem konnten die Pflegekassen die Belege inhaltlich oft gar nicht bewerten. Hierdurch liefen die Kontrollen schlicht ins Leere.

Erhöhung der Prüfquote notwendig

Die bislang festgestellte hohe Quote an zu Unrecht ausgezahlten Hilfen zeigt, wie wichtig Vorabprüfungen sowie nachgelagerte Kontrollen sind. Eine hohe Dunkelziffer an ungerechtfertigten Erstattungen ist zu befürchten. Wir halten deshalb eine deutliche Anhebung der Prüfquote von bisher nur 10 % für dringend notwendig.

Die Auszahlungsfrist sollte künftig zeitlich so bemessen sein, dass die Pflegekassen die Anträge ausreichend prüfen können. Künftige Hilfen sollten zudem grundsätzlich nicht ohne prüfbare Nachweise ausgezahlt werden. Zudem halten wir eine einheitliche Bearbeitung der Anträge durch die Pflegekassen für dringend erforderlich.

Mehr zu unseren Feststellungen und Empfehlungen lesen Sie in unserem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages:

Prüfung der coronabedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen in der sozialen Pflegeversicherung (Pflege-Rettungsschirm) (PDF, 391KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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