Nutzung der Sozialen Medien durch die Fraktionen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 55 Absatz 3 Abgeordnetengesetz
Datum 15.02.2023
Der Bundesrechnungshof hat die Nutzung der Sozialen Medien durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 55 Absatz 3 Abgeordnetengesetz im Wahljahr 2021 geprüft. Folgend finden Sie die jeweiligen Ergebnisse zu den Fraktionen:
- Abschließende Prüfungsmitteilung an die AfD-Fraktion
- Abschließende Prüfungsmitteilung an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Abschließende Prüfungsmitteilung an die CDU/CSU-Fraktion
- Abschließende Prüfungsmitteilung an die Fraktion Die Linke
- Abschließende Prüfungsmitteilung an die FDP-Fraktion
- Abschließende Prüfungsmitteilung an die SPD-Fraktion