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Energie-Schutzschirm: Finanzierung zweifelhaft

Das Foto zeigt eine Heizung mit Thermostat. Quelle: Patrick Daxenbichler/stock.adobe.com

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, kurz WSF, soll Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen angesichts der Energiekrise entlasten. Das Volumen: 200 Mrd. Euro. In einem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages haben wir auf haushalts- und verfassungsrechtliche Risiken bei der Umsetzung der Finanzierung des WSF hingewiesen.

Der WSF verfügt über eine Notlagen-Kreditermächtigung von bis zu 200 Mrd. Euro, die nur für das Jahr 2022 gilt. Tatsächlich werden die Mittel überwiegend aber erst in den Jahren 2023 und 2024 benötigt. Durch eine finanztechnisch beispiellose Konstruktion hat das BMF versucht, die Kreditermächtigung formal im Jahr 2022 vollständig auszuschöpfen, ohne in diesem Jahr Kredite in entsprechender Höhe am Markt aufzunehmen. Es fingierte damit eine Kreditaufnahme und unterlief so die Schuldenregel.

Aus aktuellem Anlass: Auswirkungen des BVerfG-Urteils auf den WSF
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Unseren Bericht zum WSF haben wir bereits am 29. August 2023 dem Deutschen Bundestag übersandt. Der Bericht enthält deshalb keine Ausführungen dazu, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die Finanzierung des WSF haben kann. Ausführungen hierzu können unserer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2024 entnommen werden.

Unseren Beratungsbericht zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds können Sie hier herunterladen: Umsetzung der Finanzierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energiekrise (WSF-Energiekrise) (PDF, 331KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Ein weiterer Beratungsbericht befasst sich mit dem Finanzvolumen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Finanzvolumen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Abfederung der Folgen der Energiekrise (WSF-Energiekrise) (PDF, 276KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Zudem hatten wir im Oktober 2022 im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens auf diverse Schwachstellen in der Konstruktion des WSF hingewiesen.

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