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Gut haushalten: Bundesrechnungshof legt Bemerkungen vor

Ein Tablet zeigt einen Ausschnitt aus den Bemerkungen 2024 des Bundesrechnungshofes. Quelle: Bundesrechnungshof/ouh_desire/stock.adobe.com.

Datum 11.12.2024

An welchen Stellen kann der Bund seine Haushaltsmittel besser, zielgerichteter und wirkungsvoller einsetzen? Antworten darauf finden Sie in unserem Jahresbericht, den Bemerkungen. In unserem aktuellen Bemerkungsband zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – bestehend aus 23 Einzelbeiträgen – greifen wir wieder wesentliche Prüfungsergebnisse auf, die für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament von Bedeutung sind.

Die angespannte Lage der Bundesfinanzen wird eine neue Bundesregierung vor außerordentliche Herausforderungen stellen. Strukturelle Versäumnisse der Vergangenheit, die sich weiter verschärfen, treffen auf neue Problemlagen. Es fehlen weiterhin langfristige Tragfähigkeitskonzepte für die Sozialversicherungssysteme. Ein Bundeshaushalt, der weitgehend aufgebraucht wird, um gesetzliche Ansprüche zu bedienen, ist versteinert, Handlungsspielräume fehlen.

Daher gilt jetzt erst recht, gut zu haushalten: Mit seinen Bemerkungen zeigt der Bundesrechnungshof Möglichkeiten auf, wie Defizite abgestellt sowie Haushaltsmittel besser eingesetzt werden können – und damit letztendlich, wie der Staat seine Handlungsfähigkeit verbessern kann. Die Bemerkungen machen Fälle transparent, in denen Behörden unwirtschaftlich arbeiten, der Bund seine Einnahmen nicht sichert oder Risiken für den Bundeshaushalt nicht ausreichend berücksichtigt werden:

Bundeswehr: besser planen

So soll die Bundeswehr mit viel Geld ihre Einsatzfähigkeit verbessern. Aber Beschaffungsprojekte scheitern immer wieder. Deshalb müssen beispielsweise milliardenteure Korvetten ohne Drohnen und somit wichtige Aufklärungsfähigkeiten auskommen (Nr. 15).

Die Bundeswehr verschleppt auch die Umsetzung europäischer Standards zum Aufrechterhalten der Verkehrssicherheit militärischer Luftfahrzeuge. Diese Standards erfordern den Aufbau einer Managementorganisation, welche mit weniger Aufwand als bislang zu einer besseren Einsatzbereitschaft der Luftfahrzeuge beitragen würde (Nr. 17).

Richtig fördern

Über Förderprogramme sollen gezielte Impulse gesetzt werden. Aber das Verkehrsministerium fördert Eisenbahnverkehrsunternehmen unwirtschaftlich mit 87,5 Mio. Euro (Nr. 13) und Unternehmen des Güterkraftverkehrs ohne messbare Ziele jährlich mit 200 Mio. Euro (Nr. 12).

Generell agiert der Bund bei der DB AG seit über 30 Jahren ohne Strategie und damit ziellos. Seit der Privatisierung 1994 hat der Bund es versäumt, seine Eigentümerrechte und -pflichten umfassend wahrzunehmen und in einer Eigentümerstrategie festzulegen (Nr. 10).

Den Jobcentern gelingt es nicht, den dauerhaften Bezug von Bürgergeld durch Selbstständige zu beenden. Sie setzen die Grundsätze des Forderns und Förderns unzureichend um. Fast 65 000 Selbstständige beziehen Bürgergeld, in einem Drittel der vom Bundesrechnungshof geprüften Fälle seit mindestens fünf Jahren (Nr. 7).

Transparent handeln

Bei vielen Projekten muss der Bund den Bedarf und die Wirtschaftlichkeit sorgfältiger nachweisen und die haushaltsrechtlichen Vorgaben beachten. Und er muss transparent bleiben, damit sein Handeln nachvollziehbar ist. Hier kann der Bund besser werden: Zum Beispiel nutzt er grüne Bundesanleihen auch für Ausgaben, bei denen er eine klima- oder umweltschützende Wirkung nicht nachweisen kann - obwohl Käufer grüner Anleihen auf Zinserträge verzichten und im Gegenzug „für ihr Geld“ eine umwelt- oder klimaschützende Wirkung erwarten (Nr. 19).

Für die deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen fehlt dem Bund ein Gesamtüberblick. Er leistete nach Erhebungen des Bundesrechnungshofes im Jahr 2022 Beitragszahlungen von 8,7 Mrd. Euro an internationale Organisationen. Das Auswärtige Amt erfasst bislang aber nur Beiträge an Organisationen der Vereinten Nationen: im Jahr 2022 waren dies 6,8 Mrd. Euro. 1,9 Mrd. Euro sind nicht erfasst (Nr. 2).

Jedes Jahr vergibt der Bund viele und kostspielige Beratungsaufträge. Das Beispiel der Deutschen Rentenversicherung zeigt: nicht immer mit nachgewiesenem Bedarf oder konkreten Beratungszielen (Nr. 9).

Bund riskiert Mindereinnahmen

Auch seine Einnahmenseite muss der Bund unter die Lupe nehmen. Der Bundesregierung ist es beispielsweise nicht gelungen, für Deutschland vorgesehene EU-Fördermittel vollständig auszuschöpfen. So sind Mittel der Brexit-Anpassungsreserve in Höhe von 52 Mio. Euro in der Folge verfallen (Nr. 6).

Auf der Einnahmenseite ebenfalls wichtig ist, dass die Finanzämter gut arbeiten können. Digitalisierung und Reformen sind dafür notwendig. Umso unverständlicher ist es daher, dass das BMF den Abbau von Verwaltungsaufwand vertagen will (Nr. 23). Gleichzeitig sorgen fehlende IT-Verfahren für erhebliche Steuerausfälle und veraltete Software gefährdet die Arbeit von Betriebsprüfern (Nr. 5).

Der Bund muss mit seinen finanziellen Mitteln besser haushalten. Die aktuelle Haushaltslage macht dies dringend notwendig. Ansätze dafür bieten unsere Prüfungsergebnisse.

Quelle:: Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes
Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes. Quelle: Bundesrechnungshof

Bemerkungen bereiten Entscheidung über Entlastung der Bundesregierung vor

Nach Abschluss jedes Haushaltsjahres muss die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat Rechenschaft ablegen. Bundestag und Bundesrat entscheiden dann, ob sie der Bundesregierung für das betreffende Haushaltsjahr die Entlastung erteilen.

Unsere Bemerkungen sind eine wichtige Grundlage für das Entlastungsverfahren. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sein Vermögen und seine Schulden. Und sie geben Empfehlungen, wie Defizite abgestellt und Haushaltsmittel effizienter und effektiver eingesetzt werden können.

Infografik zur Rolle der Bemerkungen im Haushaltskreislauf. Quelle: Bundesrechnungshof

Die aktuellen Bemerkungen umfassen neben den Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung 22 weitere Beiträge, die aufzeigen, wo die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verbessert werden kann.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Bemerkungen 2024 in den kommenden Monaten beraten. In der Regel verbindet er diese Beratung mit der Forderung an die Bundesregierung, unsere Empfehlungen umzusetzen.

Alle Bemerkungsbeiträge zum Download:

Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

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Gesamtband

Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 (Nr. 1)

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Der Bundesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 geprüft. Er stellte dabei keine bedeutsamen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und den in den Büchern aufgeführten Beträgen fest. Dies gilt auch für die Sondervermögen. Um zu prüfen, inwieweit die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts ordnungsgemäß belegt waren, setzte der Bundesrechnungshof ein mathematisch-statistisches Verfahren ein. Danach lag der Anteil nicht ordnungsgemäß belegter Buchungen bei 1,8 %.

Seit 20 Jahren kein Gesamtüberblick zu deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Nr. 2)

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Der Bund leistete nach Erhebungen des Bundesrechnungshofes im Jahr 2022 Beitragszahlungen von fast 9 Mrd. Euro an internationale Organisationen. Diesen Gesamtüberblick hat die Bundesregierung jedoch nicht.

BMI stellt Wirtschaftlichkeit der Asylverfahrensberatung nicht sicher (Nr. 3)

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Das BMI fördert eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung mit einem zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Da aber keine konkreten Ziele festgelegt sind, ist die Wirtschaftlichkeit nicht gewährleistet.

Fehlender Einsatz einer IT-Lösung gefährdet die Netze des Bundes (Nr. 4)

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Die Bedrohungslage im Cyberraum ist so hoch wie nie. Dennoch erfüllen viele Behörden und Einrichtungen des Bundes nicht die Sicherheitsanforderungen der Netze des Bundes – und schützen sich mehrheitlich auch nicht mit einer vom Bund entwickelten ergänzenden IT-Lösung.

IT-Risiken gefährden die steuerliche Betriebsprüfung (Nr. 5)

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Veraltete Software und ein fehlendes Notfallkonzept gefährden die Arbeit der steuerlichen Betriebsprüfung von bundesweit 12 400 Beschäftigten im Außendienst.

Brexit-Anpassungsreserve: Bundesregierung lässt 52 Mio. Euro an EU-Fördermitteln verfallen (Nr. 6)

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Der Bundesregierung ist es nicht gelungen, für Deutschland vorgesehene EU-Fördermittel in Millionenhöhe vollständig auszuschöpfen. Die nicht genutzten Mittel sind in der Folge verfallen.

Bürgergeld-Dauerbezug durch Selbstständige vermeiden: BMAS muss rechtliche Grundlagen konkretisieren (Nr. 7)

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Fast 65 000 Selbstständige beziehen Bürgergeld, in einem Drittel der geprüften Fälle dauerhaft. Die Jobcenter setzen dabei die Grundsätze des Forderns und Förderns unzureichend um. Eine Ergänzung der gesetzlichen Vorgaben könnte Abhilfe schaffen.

Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung: Versicherte seit Jahren nicht über ihre Ansprüche informiert (Nr. 8)

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Das BMAS und die Deutsche Rentenversicherung Saarland schaffen es seit neun Jahren nicht, Versicherte über ihre Ansprüche aus der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung zu informieren.

Deutsche Rentenversicherung Bund: kostspielige Aufträge für unnötige Beratungen (Nr. 9)

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Der Bundesrechnungshof hat beim größten Träger der Deutschen Rentenversicherung zahlreiche Mängel beim Umgang mit externen Beratungsaufträgen festgestellt. So fehlte es regelmäßig an einem nachgewiesenen Bedarf und an konkreten Beratungszielen.

Seit über 30 Jahren keine Eigentümerstrategie – Bund in Dauerkrise der DB AG ziellos (Nr. 10)

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Der Bund ist Alleineigentümer der DB AG. Das BMDV hat es versäumt, der DB AG mit einer Eigentümerstrategie Leitplanken vorzugeben. Damit hat es die gegenwärtigen Probleme begünstigt.

Task Force des Bundeseisenbahnvermögens nicht mehr notwendig – Ausgaben bis zu 18 Mio. Euro drohen (Nr. 11)

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Die Task Force „Immobilien“ ist durch einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zwecklos geworden. Als Konsequenz muss das BMDV die Task Force auflösen.

Noch immer fehlerhaft: BMDV fördert seit 2009 Unternehmen des Güterkraftverkehrs ohne messbare Ziele (Nr. 12)

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Das BMDV fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs jährlich mit 200 Mio. Euro. Es ignoriert dabei das Haushaltsrecht. Bekannte Mängel stellt es trotz wiederholter Aufforderungen seit Jahren nicht ab.

BMDV ignoriert Haushaltsrecht: 87,5 Mio. Euro für unwirtschaftliche Förderung von Eisenbahnverkehrsunternehmen (Nr. 13)

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Das BMDV hat den Schienenpersonenfernverkehr gefördert, ohne zuvor die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Hinterher stellte sich die Förderung als unwirtschaftlich heraus.

Autobahn GmbH: BMDV behandelt gesetzlich vorgesehene Kontrolle als „Redaktionsversehen“ (Nr. 14)

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Das BMDV ließ die Autobahn GmbH des Bundes über 100 außertarifliche Verträge schließen, ohne diese vorher zu prüfen. Damit handelte es rechtswidrig und erkannte Mängel nicht.

Bundeswehr gelingt es seit Jahren nicht, die Korvetten der Marine aufgabengerecht auszustatten (Nr. 15)

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Seit rund 15 Jahren betreibt die Marine Korvetten, ohne dass sie über unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) verfügen. Diese benötigen sie aber, um weiter entfernte Seeziele aufzuklären.

Bundeswehr gefährdet die Verfügbarkeit einsatzwichtiger IT-Services (Nr. 16)

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Das BMVg betreibt das Rechenzentrum für die einsatzwichtigen IT-Services nur an einem Standort. Dadurch ist nicht sichergestellt, dass es bei Cyberangriffen, Sabotageakten und Naturkatastrophen die Daten für militärische Zwecke verlässlich bereitstellen kann.

Bundeswehr verharrt in Behelfslösungen, um die Verkehrssicherheit militärischer Luftfahrzeuge aufrecht zu erhalten (Nr. 17)

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Die Bundeswehr verschleppt die Umsetzung europäischer Standards zum Aufrechterhalten der Verkehrssicherheit militärischer Luftfahrzeuge, die den Aufbau einer Managementorganisation vorsehen.

Auszahlungsspitzen zum Jahresende beeinträchtigen Haushaltstransparenz (Nr. 18)

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Das BMZ zahlt einen großen Teil seiner Mittel zum Jahresende aus. Die lokalen Kooperationspartner im Ausland verwenden diese teilweise erst im Folgejahr. Dadurch ist unklar, wie viele Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit im jeweiligen Jahr eingesetzt werden.

Grüne Bundesanleihen: Bund vernachlässigt klima- und umweltschützende Wirkung der Maßnahmen (Nr. 19)

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Der Bund nutzt für die grünen Bundesanleihen auch Ausgaben, deren klima- oder umweltschützende Wirkung er nicht nachweisen kann. Dadurch könnte er sein Ziel verfehlen, den Markt für grüne Anleihen weiterzuentwickeln und Investoren langfristig von diesem Instrument zu überzeugen.

Fehlendes IT-Verfahren: Erhebliche Steuerausfälle für Bund und Länder in Auslandsfällen (Nr. 20)

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Mangels IT-Unterstützung können Finanzämter den deutschen Steueranspruch in Auslandsfällen nicht sichern – mit der Folge von Steuerausfällen.

Einkommensteuer-Ermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer: aufwendig, fehlerträchtig, verfehlt (Nr. 21)

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Die Steuerermäßigung bei einer Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer wird selten und meist zu Unrecht gewährt. Der Aufwand ist erheblich. Dabei gibt es die erwarteten Härtefälle nicht.

Country-by-Country-Reporting für Fallauswahl der Betriebsprüfung nutzen – zentrale Risikoanalyse vorschalten (Nr. 22)

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Das BMF sieht darüber hinweg, dass die Daten des Country-by-Country-Reporting nicht für eine risikoorientierte Fallauswahl bei der Betriebsprüfung genutzt werden.

Reform der Pflichtveranlagung überfällig (Nr. 23)

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Bund und Länder sind sich seit langem darüber einig, dass die Regelungen zur Pflichtveranlagung überarbeitet werden müssen – mit dem Ziel eines verwaltungsökonomischen Verfahrens. Das BMF will eine Reform jedoch bis in das Jahr 2030 hinausschieben.

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