Zeit für mehr Effizienz: Ergänzung unseres Jahresberichts 2023
Im Dezember 2023 haben wir unsere Bemerkungen 2023 vorgestellt. Diese vervollständigen wir nun mit einem Ergänzungsband. Er enthält neun Einzelbeiträge mit Beispielen, in denen die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes nicht zielgerichtet, ineffizient und wirkungsschwach war.
Die Bemerkungen im diesjährigen Ergänzungsband zeigen beispielhaft, wo der Bund notwendige Projekte verzögert und Beschlüsse des Parlaments zu zögerlich umsetzt. So stellten wir fest, dass das BMWSB den Aufbau einer übergreifenden Liegenschaftsdatenbank verschleppt und damit nicht nur die Koordinierung der Sanierungsvorhaben des Bundes gefährdet, sondern auch die fristgerechte Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (Nr. 35). Wenig zielführendes Handeln zeigt sich auch im Geschäftsbereich des BMDV: Hier verzögert das BMDV die Abwicklung des Bundeseisenbahnvermögens – trotz eines vorliegenden Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses (Nr. 30).
Auch bei der Abwicklung von Förderprogrammen sehen wir erneut Verbesserungspotential: Das BMWK sorgt beispielsweise nicht dafür, dass ausreichend Personal für eine zügige Bearbeitung der Förderanträge verfügbar ist. Das BMWK überlastet so das BAFA. Dies gefährdet nicht nur die Erreichung der Förderziele, sondern aufgrund der schleppenden Antragsbearbeitung auch die Auszahlung der Fördermittel und damit die Akzeptanz der Förderung in der Bevölkerung (Nr. 29).
Zwei unserer Bemerkungen widmen sich der Bundeswehr. Diese steht vor enormen Herausforderungen: Ihr fehlen auch mit dem Sondervermögen ausreichende Haushaltsmittel, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands sicherzustellen. Gleichzeitig betreibt sie trotz wiederholter Kritik des Bundesrechnungshofes seit 2005 zehn Fachschulen, die allerdings nach wie vor nur zur Hälfte ausgelastet sind. Der Bundesrechnungshof empfiehlt erneut, überflüssige Bundeswehrfachschulen zu schließen (Nr. 32). Auch zahlt die Bundeswehr für eine handelsübliche Batterie, mit der sie sogenannte Sprechsätze zur Kommunikationsunterstützung betreibt, den 15-fachen Preis im Vergleich zum Rahmenvertrag des Bundes. Der Bundesrechnungshof mahnt hier dringend zu mehr Sparsamkeit (Nr. 33).
Auch auf der Einnahmenseite muss der Bund besser werden. Bei der digitalen Besteuerung legt sich das zuständige BMF unnötige Selbstbeschränkungen auf: Es hat der Wirtschaft unberechtigte Vetorechte eingeräumt, die die gesetzlich verpflichtende elektronische Bilanz für die Besteuerung der Unternehmen unbrauchbar machen. Statt diese unberechtigte Einflussnahme zu beenden, will das BMF ein Parallelverfahren für die Besteuerung einführen (Nr. 28).
Bemerkungen bereiten Entscheidung über Entlastung der Bundesregierung vor
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres muss die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat Rechenschaft ablegen. Bundestag und Bundesrat entscheiden dann, ob sie der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr die Entlastung erteilen.
Unsere Bemerkungen sind eine wichtige Grundlage für das Entlastungsverfahren. Sie analysieren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, sein Vermögen und seine Schulden. Und sie geben Empfehlungen, wie Defizite beseitigt und Haushaltsmittel effizienter und effektiver eingesetzt werden können.
Der aktuelle Ergänzungsband erweitert den Hauptband um neun weitere Beiträge, die aufzeigen, wo die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes verbessert werden muss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird den Ergänzungsband bis zur Sommerpause beraten. Er verbindet diese Beratung in der Regel mit der Forderung an die Bundesregierung, unsere Empfehlungen umzusetzen.