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Öffentlichkeitsarbeit von Fraktionen: Reform mit Risiken

Ein Foto zeigt den Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin. Quelle: Achim Wagner - stock.adobe.com.

"Besser ist noch nicht gut", kommentiert unser Präsident Kay Scheller die geplante Reform der Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen anlässlich der Zuleitung des aktuellen Sonderberichts. "Die Gesetzesnovelle bringt verfassungsrechtliche Risiken mit sich. Zudem fehlen der Bundestagsverwaltung nach wie vor wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen."

Bereits im März 2024 hatten wir in einem Sonderbericht auf den dringenden Reformbedarf des Rechtsrahmens für die Nutzung sozialer Medien durch die Bundestagsfraktionen hingewiesen. Die nun ins Parlament eingebrachte Gesetzesnovelle soll bestehende Regelungsdefizite beheben, schafft aber gleichzeitig neue Risiken.

Die Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit verändert den Charakter der Fraktionen grundlegend: Zukünftig sollen die Fraktionen auch aktiv allgemeine politische Standpunkte vermitteln und damit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern für ihre Politik werben. So vermischt sich ihre Öffentlichkeitsarbeit zwangsläufig mit Aufgaben, die bisher den Parteien vorbehalten waren. Dies birgt verfassungsrechtliche Risiken. So kann es zu einer verfassungswidrigen Verwendung von Bundesmitteln für Parteiwerbung kommen.

Rückforderungs- und Sanktionsmechanismus weiter unwirksam

Der Gesetzesentwurf sieht wie die bisherige Regelung keinen wirksamen Rückforderungs- und Sanktionsmechanismus bei regelwidriger Mittelverwendung vor. Zwar sollen zweckwidrig eingesetzte Mittel zurückgefordert werden. Dies reicht aber nicht aus, um Fehlanreize zu verhindern. So fehlen nach wie vor z. B. Löschungspflichten für Inhalte in den sozialen Medien, die über das Aufgabenspektrum der Fraktionen hinausgehen.

Auch die Einbindung des Ältestenrates des Bundestages lässt viele Fragen offen und stellt so nicht sicher, dass wirksam sanktioniert wird. Die Verantwortung für eine effektive Sanktionierung und Rückforderung sollte bei der Bundestagsverwaltung liegen, die hierfür jedoch auch nach der geplanten Gesetzesnovelle keine ausreichende Rechtsgrundlage besitzen wird.

Strengere Regeln vor einer Bundestagswahl

Der Bundesrechnungshof begrüßt jedoch die Umsetzung seiner Empfehlung: Sechs Wochen vor einer Bundestagswahl sollen strengere Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen gelten. Öffentlichkeitsarbeit ist dann nur bei einem besonderen parlamentarischen Anlass erlaubt, um eine klare Trennung von Parteiaufgaben zu gewährleisten.

Mehr zu unseren Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen lesen Sie hier in unserem Sonderbericht an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Die Pressemitteilung lesen Sie hier.

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