Navigation und Service

Hinweis: Sie verwenden einen Browser mit veralteter Technologie.

Diese Seite funktioniert nur mit aktuellen Browsern, z.B. Firefox, Chrome, Edge, Safari.

Seeschifffahrt: Steuersubvention in Milliardenhöhe

Ein voll beladenes Containerschiff in einem Hafen. Über dem Boot sind diverse Kräne zur Beladung des Schiffes zu sehen. Quelle: Stefan Körber/stock.adobe.com

Die Tonnagebesteuerung ist eine spezielle Gewinnermittlungsmethode, die Reedereien ermöglicht, Gewinne von Handelsschiffen nicht auf der Basis der tatsächlichen Erträge, sondern anhand der Schiffsgröße (Tonnage) zu ermitteln. Sie zählt zu den 20 größten Steuersubventionen in Deutschland. Die Wirksamkeit dieser Milliardensubvention ist jedoch unklar, wie wir in einem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages deutlich machen.

Der aktuelle Subventionsbericht der Bundesregierung zeigt: Die jährlichen Steuermindereinnahmen aus der Tonnagesteuer sind stark angestiegen. Für die Jahre 2021 bis 2024 summieren sie sich auf mehr als 22 Milliarden Euro.

Trotz des hohen Subventionsvolumens sinkt der Schiffsbestand deutscher Reedereien seit Jahren kontinuierlich und die Zahl an beschäftigten Seeleuten geht zurück.

Zudem stellten wir bei unserer Prüfung der Tonnagebesteuerung fest:

  • Jahrelange Fehlberechnung: Die Bundesregierung berechnete das Subventionsvolumen jahrelang mit veralteter Datenbasis und wies es dadurch im Subventionsbericht zu niedrig aus.
  • Unzureichende Evaluierung: Trotz früherer Hinweise des Bundesrechnungshofes auf höhere Mindereinnahmen wurde die Tonnagesteuer seit 2009 nicht mehr unabhängig überprüft.

Evaluierung und Neuordnung dringend geboten

Nicht zuletzt wegen der aktuell herausfordernden Haushaltslage sollte der Bund jede Mindereinnahme genauestens unter die Lupe nehmen. Dies gilt auch für eine der größten Subventionen des Bundes, die er über ein Jahrzehnt ohne Überprüfung gewährt hat. Die steuerliche Begünstigung der deutschen Seeschifffahrt sollte dabei allerdings nicht nur evaluiert, sondern auch an die wirtschaftliche Realität angepasst werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Bundesregierung eine Begrenzung des Subventionsvolumens in Erwägung ziehen – ohne den Schifffahrtsstandort Deutschland zu schwächen.

Mehr zu unseren Feststellungen und Empfehlungen lesen Sie hier in unserem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Ihre persönlichen Daten erfassen wir nicht — Ihr Besuch auf unserer Webseite bleibt für uns anonym.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dort können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Erlauben