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Schuldenbremse: Umgehung gefährdet solide Staatsfinanzen

Quelle: Margitta/stock.adobe.com

Der Deutsche Bundestag berät derzeit über Änderungen des Grundgesetzes, die dem Bund und den Ländern massive neue Verschuldungsmöglichkeiten eröffnen sollen. Keine Frage: erhebliche Anstrengungen sind notwendig für die Finanzierung von Verteidigungsausgaben und der öffentlichen Infrastruktur. In seinem Beratungsbericht warnt der Bundesrechnungshof allerdings vor den langfristigen Risiken einer Verschuldungsdynamik und mahnt einen Konsolidierungsplan an.

Die Kernaufgaben des Staates, wie die Verteidigungsfähigkeit und die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur, sollten grundsätzlich aus laufenden Einnahmen und nicht über Schulden finanziert werden. Die verschiedenen Gesetzentwürfe der Fraktionen tragen dem nicht Rechnung: Teilweise räumen sie dauerhaft deutlich höhere Möglichkeiten zur Neuverschuldung außerhalb der Schuldenbremse ein. Dies senkt den Konsolidierungsdruck und erhöht die Verschuldungsdynamik.

Die staatliche Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit aufrechtzuerhalten kann nur mit, nicht gegen die Schuldenregel gelingen. Eine Zukunft auf Pump ist keine Lösung.

Quelle:: Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes

Solide Staatsfinanzen sind nur möglich, wenn der Bund die drängenden Kernaufgaben des Staates priorisiert und einen durchgreifenden Konsolidierungsplan vorlegt.

Dauerhafte Verschuldung für Verteidigung

Zwei Gesetzesentwürfe sehen vor, mit einer Bereichsausnahme einen Teil der Verteidigungsausgaben dauerhaft durch Kredite zu finanzieren, deren Höhe nach oben offen ist. Überschreiten danach diese Ausgaben 1 bzw. 1,5 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) würden sie nicht mehr unter die Schuldenbremse fallen, dürften also über Kredite finanziert werden. Dies könnte bis 2035 zu einer weiteren Verschuldung von über 1 Billion Euro führen – zusätzlich zu den bestehenden Schulden des Bundes von 1,7 Billionen Euro. Bereits dadurch kann die Schuldenbremse ihre Schutzwirkung für zukünftige Generationen einbüßen.

Deutschland muss seine Verteidigungsfähigkeit umgehend stärken. Dies rechtfertigt aber keine dauerhafte Schuldenflatrate.

Quelle:: Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes
Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes. Quelle: Arne Piepke

Sofern der Bundestag eine solche Ausnahme zulässt, empfiehlt der Bundesrechnungshof, dass diese allenfalls für Verteidigungsausgaben von mehr als 2 % des BIP greifen sollte. Dieser Grenzwert entspräche den derzeitigen finanziellen Zusagen an die NATO. Damit wären substantielle Verbesserungen möglich.

Sondervermögen Infrastruktur

Mit einem der Gesetzentwürfe soll ein schuldenfinanziertes 500 Mrd. Euro-Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur eingerichtet werden; 100 Mrd. Euro davon sollen an die Bundesländer fließen.

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass der Bund so erneut Verantwortung für Länderaufgaben übernehmen und sich langfristig mit hohen Zinskosten belasten würde.

Falls ein solches Sondervermögen eingerichtet wird, sollte es an klare Bedingungen geknüpft sein: Nur wenn die Mittel zusätzlich bereitgestellt werden, kann das bisherige unzureichende Ausgabenniveau für Investitionen tatsächlich erhöht werden.

Neuer Verschuldungsspielraum der Länder

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Einräumung eines zusätzlichen strukturellen Verschuldungsspielraums für die Länder in Höhe von 0,35 % des nominalen BIP.   

Ein zusätzlicher Verschuldungsspielraum wäre in jedem Fall ein weiteres Argument gegen die Finanzierung von Länderaufgaben durch den Bund, wie es beim geplanten Infrastruktur-Sondervermögen vorgesehen wäre.

Notwendigkeit eines Konsolidierungsplans

Neue Schulden mögen kurzfristig als einfache Lösung erscheinen, langfristig können sie jedoch die Handlungsfähigkeit des Staates gefährden. Bereits im Jahr 2035 könnten durch die Vorhaben zusätzliche Zinsausgaben in Höhe von 37 Milliarden Euro anfallen. Zum Vergleich: Die gesamten Zinsausgaben des Jahres 2024 betrugen 34 Mrd. Euro.

Äußere Stärke muss mit innerer Stärke einhergehen und dazu gehören langfristig tragfähige Bundesfinanzen. Hierzu leisten die Gesetzentwürfe keinen Beitrag.

Quelle:: Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes

Statt einer dauerhaften Aufweichung der Schuldenbremse fordert der Bundesrechnungshof einen umfassenden Konsolidierungsplan, um die finanzielle Stabilität des Bundes langfristig zu sichern und Gestaltungsspielräume für kommende Generationen zu erhalten.

Mehr zu unseren Empfehlungen lesen Sie in unserem Beratungsbericht:

Gesetzentwürfe verschiedener Fraktionen zur Änderung der Artikel 87a Absatz 1a sowie Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes und zur Einfügung eines Artikels 143h in das Grundgesetz

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