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Augsburger Erklärung zu KONSENS

Datum 11.10.2022

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bei ihrer Konferenz vom 10. bis 11. Oktober die Augsburger Erklärung zum IT-Projekt KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) verabschiedet.

"Steuereinnahmen des Bundes und der Länder von jährlich rund 600 Mrd. € müssen endlich mit einheitlicher Steuer-IT effizient verwaltet werden. Das hat überragende Bedeutung für die Steuergerechtigkeit und für die Sicherung des Steueraufkommens gerade in Zeiten besonderer Herausforderungen an staatliche Haushalte.

KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) ist das größte Digitalisierungsprojekt in der Steuerverwaltung. Schon seit 15 Jahren arbeiten der Bund und die Länder zusammen an der Entwicklung, Einführung und fortlaufenden Pflege einer einheitlichen Steuer-IT, bis heute bei den Kernverfahren ohne Erfolg. Gründe dafür sind u. a. eine fehlende Ausrichtung auf Projektstrukturen und verbindliche Gesamtplanung sowie Interessenskonflikte zwischen der Pflege des bisherigen laufenden Systems und der Erstellung einer neuen Lösung.

Wichtige Bestandteile von KONSENS sind die drei Kernverfahren

• ELFE (zur Festsetzung der Steuer),

• BIENE (zur Erhebung der Steuer),

• GINSTER (zur Verwaltung der Grunddaten der Steuerpflichtigen).

Auf diese Kernverfahren und die dort abgelegten Daten soll eine Vielzahl anderer KONSENSVerfahren zugreifen. Die Einführung dieser drei Verfahren ist damit ein wesentlicher Meilenstein für KONSENS.

Bislang sind für KONSENS Ausgaben der Länder und des Bundes in Höhe von annähernd 1,6 Mrd. € angefallen. Für die Jahre 2022 bis 2026 sind weitere 1,25 Mrd. € eingeplant. Das Vorhaben verzögert sich trotz des erheblichen Ressourceneinsatzes immer weiter. Wann das Ziel einer bundesweit einheitlichen Steuer-IT erreicht sein wird und die unterschiedlichen landeseigenen Altverfahren abgelöst werden können, ist noch nicht absehbar. So soll die Fertigstellung der Software für das Steuerfestsetzungsverfahren ELFE durch „geeignete Maßnahmen“ vom Jahr 2029 auf 2026/2027 vorgezogen werden. Belastbar sei das jedoch erst mit Vorlage einer verbindlichen Detailplanung. Die Grobplanung der Gesamtleitung („Roadmap“) zur Bereitstellung der neuen Kernverfahren ist unklar.

Die lange Entwicklungsdauer hat schwerwiegende Folgen: Sie verlängert die Phase erheblich, in der die Altverfahren der Länder mit hohem Aufwand parallel zu den neuen KONSENSVerfahren fortgeführt werden müssen. Das für Pflege und Wartung der Altverfahren gebundene Personal fehlt für die Softwareentwicklung in KONSENS. Der Fortschritt des Vorhabens KONSENS wird hierdurch verzögert. Prüfungen des Bundes- und der Landesrechnungshöfe haben ergeben, dass 2018 für annähernd 200 Altverfahren rund 150 Vollzeitarbeitskräfte erforderlich waren.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fordern für KONSENS eine verbindliche Gesamtplanung. Wann werden die drei essenziellen Kernverfahren bereitstehen, damit die Altverfahren abgelöst werden können? Der Bund und die Länder müssen darlegen, welcher zeitliche und finanzielle Aufwand hierfür noch erforderlich ist. Dies ist notwendige Voraussetzung für die Bereitstellung der Haushaltsmittel.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder bittet den Vorsitzenden, die Empfehlung der Konferenz zum Projekt KONSENS an den Bundestag sowie die Länderparlamente, an den Bundesminister der Finanzen sowie die Finanzminister/-innen und -senatoren der Länder und an die KONSENS-Gremien Steuerungsgruppe-IT und Gesamtleitung zu übersenden."

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