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Berliner Erklärung

Datum 06.10.2021

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bei ihrer Konferenz vom 4. bis 6. Oktober 2021 die Berliner Erklärung für eine nachhaltige Finanzpolitik verabschiedet.

"Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten. Die Rechnungshöfe erkennen an, dass Bund und Länder neben den finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe 2021 aktuell vor weiteren Herausforderungen stehen. Die Haushalts- und Finanzpolitik von Bund und Ländern muss deshalb die Konsolidierung verstärkt in den Vordergrund rücken. Dies erfordert inhaltliche Prioritäten und Maßnahmen zur strukturellen Entlastung der Haushalte.

Die hohe Verschuldung belastet die öffentlichen Haushalte in der Zukunft und schränkt die Gestaltungsspielräume künftiger Parlamente ein. Zugleich erschwert sie die Bewältigung der erheblichen finanzwirtschaftlichen Lasten und Herausforderungen. Das derzeit noch niedrige Zinsniveau kann eine Fortsetzung der Neuverschuldung weder rechtfertigen noch eine Haushaltskonsolidierung ersetzen.

Die Einhaltung der Schuldenbremse bleibt daher ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen, künftigen Generationen gerecht werdenden Haushaltspolitik. Sie darf nicht aufgeweicht werden. Eine Umgehung der Schuldenbremse durch Auslagerung der Kreditaufnahme aus den Kernhaushalten etwa in Fonds, Nebenhaushalte und andere Konstruktionen gilt es zu vermeiden.

Die Schuldenbremse ist auch keine Investitionsbremse. Sie lässt schon jetzt die Stärkung von Investitionen durch entsprechende Schwerpunktsetzung in den Haushalten zu.

Die Regelungen der Schuldenbremse sehen vor, dass in der Pandemie aufgenommene Notlagenkredite nur zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie eingesetzt werden, d. h. es muss ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Krisenbewältigung vorliegen. Darauf werden die Rechnungshöfe in ihren Prüfungen weiter verstärkt achten."

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