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Finanzhilfen, Bundeswehr, Klimaschutz, Bahn, EU-Treuhandfonds, IT, Gebühren

Ausgabejahr 2020
Datum 08.12.2020

Pressemitteilung zum Hauptband der Bemerkungen 2020

Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung die Bemerkungen 2020 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. Um der Ausbreitung von COVID-19 zu begegnen, nehmen Staat, Gesellschaft und Wirtschaft derzeit enorme Anstrengungen auf sich. Die Bundesregierung hat milliardenschwere Sofort- und Hilfsprogramme zur Krisenbekämpfung aufgelegt, um die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie so weit wie möglich aufzufangen. Sie werden sich über viele Jahre massiv auf die finanzielle Lage und die Handlungsfähigkeit des Bundes auswirken. „Unter diesen Umständen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auf eine funktionierende externe Finanzkontrolle des Bundes verlassen können, die sein gesamtes Verwaltungshandeln im Blick hat“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung der Bemerkungen 2020. „Unsere Bemerkungen beziehen sich auf die Zeit vor der Pandemie, trotzdem sind ihre zentralen Fragen gerade jetzt aktuell: Wo hat der Bund seine Mittel nicht regelkonform oder wirtschaftlich eingesetzt? Wo hat er es versäumt, Mittel einzunehmen, die ihm zustehen? Wo sollte der Staat systemische Veränderungen angehen, um wirtschaftlicher und effizienter zu sein?“

Diesen Fragen geht der Bundesrechnungshof auch in seinen Bemerkungen 2020 nach. „Unsere Bemerkungen sind eine wichtige Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat“, so Präsident Scheller. „Entscheidend sind aber die Antworten des Bundes auf die Feststellungen des Bundesrechnungshofes. Sie können wichtige einzelne Schritte auf dem langen Weg aus der Krise sein. Dazu macht der Bundesrechnungshof Vorschläge, wie Defizite abgestellt oder Haushaltsmittel zielgerichteter, effizienter und wirkungsvoller eingesetzt werden können.“

Mit seinen Bemerkungen unterstützt der Bundesrechnungshof die parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns, einem zentralen Element der Gewaltenteilung. Zugleich erhält die Öffentlichkeit Informationen über das Regierungshandeln, die zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Der vorliegende Hauptband der Bemerkungen 2020 umfasst 21 Prüfungsergebnisse, die in den kommenden Monaten im Bundestag beraten werden. Sie betreffen unter anderem Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie den Ausbau und den Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen, unklare Vorgaben und Mitnahmeeffekte bei Förderprogrammen, Beschaffungen bei der Bundeswehr, die Bahn, die IT, EU-Treuhandfonds sowie Mindereinahmen von Steuern und Gebühren.

Eine Auswahl der aktuellen Bemerkungen im Überblick:

Bundeswehr

Veraltete Tanker außer Dienst stellen (Nr. 11)

Die Marinebetriebsstofftransporter (Tanker) sind seit über 40 Jahren im Dienst. Ihre geplante Nutzungsdauer haben sie damit weit überschritten. Entsprechend ist ihr Zustand veraltet. Die Bundeswehr sollte die Tanker daher zügig außer Dienst stellen. Der schlechte technische Zustand gefährdet die Einsatzfähigkeit. Er führte bereits zu Abbrüchen und Einschränkungen bei Einsätzen. Die vielen Mängel verursachen auch sehr lange Werftaufenthalte. Dadurch stiegen die Ausgaben für ihre Instandhaltung stark an, allein jüngste Instandhaltungen kosteten fast 40 Mio. Euro. Zudem bergen die Tanker erhebliche Umweltrisiken, da sie nur eine Außenhülle besitzen. Das entspricht nicht den seit 2005 für zivile Öltanker gültigen Sicherheitsstandards, zu denen sich die Bundeswehr später auch selbst verpflichtet hatte. Obwohl diese Probleme seit Jahren bekannt sind, hat die Bundeswehr erst im Juni 2020 ein Vergabeverfahren für neue Tanker begonnen. Die zeit- und geldsparende Variante, auf handelsübliche Tanker zurückzugreifen und sie für militärische Zwecke umzubauen, hat die Bundeswehr dabei nicht weiterverfolgt.

Unvollständige Materialinformationen gefährden Einsatzbereitschaft (Nr. 12)

Seit Jahren versäumt die Bundeswehr, Informationsmängel in ihrem IT-Logistiksystem zu beheben. Fehlende und falsche Informationen zu technischen Angaben, Lagerung oder Instandhaltung beeinträchtigen die Versorgung der Streitkräfte mit notwendigem Material und Ersatzteilen. So können Reparaturen nicht durchgeführt werden, Material ist unauffindbar oder durch falschen Transport oder Lagerung beschädigt. Folge waren auch Probleme mit der Ersatzteilversorgung, z. B. beim PUMA, bei Lkw fehlten Informationen zu Felgen und Reifen und bei Funkgeräten konnten Truppen im Einsatz nicht auf notwendige Einbausätze zugreifen. Das gefährdet die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Um einsatzfähig zu sein, benötigt sie funktionierende Waffensysteme – was ohne wirksame logistische Versorgungsketten nicht möglich ist. Dies setzt wiederum korrekte Informationen im IT-Logistiksystem voraus.

Die Bundeswehr muss die Qualität der Materialinformationen ohne weiteren Aufschub verbessern und so die Einsatzbereitschaft steigern. Ihr Ziel, bis 2031 umfassend zur Landes- und Bündnisverteidigung befähigt zu sein, droht sie sonst zu verfehlen.

Ausbildungsmodell für Hubschrauberbesatzungen: Nutzen von 60 neuen Mehrzweckhubschraubern für 2 Mrd. Euro zweifelhaft (Nr. 13)

Das Bundesverteidigungsministerium will 60 neue Mehrzweckhubschrauber für 2 Mrd. Euro kaufen und betreiben. Die Bundeswehr will diese für Ausbildung und Übung der Pilot/innen von Einsatzhubschraubern nutzen, wie dem Kampfhubschrauber TIGER oder dem Transporthubschrauber NH90. Die hierfür notwendigen Ausbildungskonzepte liegen aber noch nicht vor. Unklar ist, welche Ausbildungsanteile für den Einsatz auf die einfachen Mehrzweckhubschrauber übertragen werden können. Damit ist der Nutzen der Mehrzweckhubschrauber für die Ausbildung ungewiss. Die Bundeswehr droht ihr Ziel zu verfehlen, mit einem neuen Ausbildungsmodell die Ausbildungslücke bei ihren Pilot/innen zu schließen. Dieses Modell sollte den Pilot/innen trotz unzureichender Verfügbarkeit von Einsatzhubschraubern ermöglichen, auf Mehrzweckhubschraubern ihre fliegerischen Fähigkeiten aufzubauen und zu erhalten.

Die Bundeswehr sollte zunächst klären, welchen Beitrag die Mehrzweckhubschrauber für die Ausbildung leisten können und anschließend den konkreten Bedarf ermitteln.

Finanzhilfen des Bundes an die Länder

Förderung der Kinderbetreuung: Erfolgskontrolle fehlt (Nr. 17)

Der Bund hat bis heute keinen Überblick, welche Wirkung seine 4,4 Mrd. Euro schweren Hilfen für den Ausbau und den Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen tatsächlich erzielt haben. Ohne Erfolgskontrolle kann er nicht verlässlich beurteilen, ob er diese Finanzhilfen an die Länder fortführen, korrigieren oder einstellen muss. Trotzdem stellt der Bund mit dem Corona-Konjunkturprogramm zusätzlich nun eine weitere Milliarde Euro bereit. Seit 2008 fördert der Bund die Infrastruktur für die Kinderbetreuung mit diesen Finanzhilfen. Spätestens im Jahr 2014 war eine Erfolgskontrolle angezeigt: Die Länder hatten das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen insbesondere in den ostdeutschen Ländern weitgehend befriedigt war.

Zweckwidrige Finanzhilfen sind zu vermeiden. Um die Hilfen zielgerecht steuern zu können, muss das BMFSFJ unverzüglich den Erfolg der bisherigen Förderung kontrollieren. Es muss verlässlich feststellen, ob weitere Finanzhilfen notwendig sind und wie hoch der Bedarf tatsächlich noch ist.

Finanzhilfen müssen wirtschaftlich verwendet werden (Nr. 18)

Der Bund sorgt nicht dafür, dass seine Finanzhilfen für Investitionen in die kommunale Infrastruktur wirtschaftlich und wirkungsvoll eingesetzt werden. Er hat weder klare Regeln erlassen noch kontrolliert, ob die kommunalen Investitionen wirtschaftlich sind. Bei 85 % der vom Bund geförderten und vom Bundesrechnungshof geprüften Investitionen der Kommunen fehlte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Das sind 219 von 257 geprüften Maßnahmen mit einem Umfang von 59,3 Mio. Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Es mangelt daran, dass die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme keine Fördervoraussetzung ist. Fehlt der Nachweis der Wirtschaftlichkeit, kann der Bund die Mittel nicht zurückfordern.

Für künftige Finanzhilfen sollte das Bundesministerium der Finanzen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durch verpflichtende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im System der Finanzhilfen verankern. Ohne Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Investitionen sollte der Bund die Finanzhilfen zurückfordern können.

Klimawandel

150 Mio. Euro Förderung klimafreundlicher Kälteanlagen verfehlt deutlich ihr Ziel (Nr. 15)

Den Einsatz klimafreundlicher Kälteanlagen förderte das Bundesumweltministerium (BMU) mit 150 Mio. Euro. Die Förderung erreichte weder die angestrebte Anzahl neuer Anlagen, noch war sie wirtschaftlich und führte zu großen Mitnahmeeffekten. So war die Anzahl der geförderten Anlagen viel geringer als erwartet: statt 3 000 bis 8 000 Anlagen jährlich bezuschusste das BMU in neun Jahren nur 2 000 Anlagen. Die Hälfte dieser Anlagen war in Supermärkten. Dort bewirkt die Förderung aber nur geringe Einsparungen von Emissionen - kein wirksamer Einsatz der Mittel. Generell führte die Förderung zu großen Mitnahmeeffekten, da die Betreiber ältere Anlagen mit klimaschädlichen Kältemitteln und hohem Stromverbrauch ohnehin ersetzen wollten. Das BMU muss untersuchen, in welchen Bereichen die Förderung weiterhin notwendig ist, und die Förderung dort wirtschaftlich gestalten. Dazu gehören konkrete Ziele, die eine aussagekräftige Erfolgskontrolle ermöglichen.

Deutsche Bahn

Wintereinbrüche legen Zugverkehr lahm – Bund bleibt untätig (Nr. 10)

Winterwetter beeinträchtigt den Eisenbahnbetrieb der Deutschen Bahn AG (DB AG) Jahr für Jahr erheblich. Obwohl dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) bekannt ist, dass die DB AG auf Wintereinbrüche nur unzureichend vorbereitet ist, bleibt es untätig. Im Winter sind immer wieder Strecken nicht oder zu spät geräumt, Reisende auf den Bahnsteigen Unfallrisiken ausgesetzt sowie Züge durch Schnee und Eis beschädigt. Das läuft dem Interesse und dem Gemeinwohlauftrag des Bundes zuwider. Darunter fällt auch ein möglichst störungsfreier Bahnverkehr. Das BMVI setzt sich aber nicht dafür ein, dass die DB AG den Ursachen dieser Schwierigkeiten nachgeht, diese systematisch analysiert und die festgestellten Defizite abstellt. Das muss das BMVI in Angriff nehmen und auf angemessene Vorkehrungen der DB AG für den Winter hinwirken. Schließlich ist der Bund als Eigentümer der DB AG für ihre unternehmerische Tätigkeit verantwortlich.

Gebühren

Einnahmeverzicht in Millionenhöhe bei Rüstungsexporten (Nr. 5)

Trotz gesetzlicher Verpflichtung versäumt es das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) seit Jahren, Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen von Rüstungsexporten zu erheben. Dadurch entgehen dem Bund jährliche Einnahmen zwischen 5 und 10 Mio. Euro. Mit Anträgen für den Export von Kriegswaffen wollen Unternehmen eine Genehmigung für ihre Ausfuhr erhalten. Die Bearbeitung dieser Anträge ist als Leistung der Verwaltung zwingend gebührenpflichtig. Entsprechende Gebühren erhebt das BMWi aber nicht, obwohl es allein im Jahr 2018 14 300 Anträge auf Export von Rüstungsgütern gab. Das BMWi sollte unverzüglich dafür sorgen, dass für deren Bearbeitung Gebühren erhoben werden, sonst entstehen dem Bundeshaushalt weitere Einnahmeverluste.

Rente

Belastung der Deutschen Rentenversicherung in Millionenhöhe vermeiden (Nr. 7)

Der Deutschen Rentenversicherung (DRV) drohen Belastungen in Millionenhöhe, weil das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit Jahren keine Neuregelung des Fremdrentengesetzes anstößt.

Der Grund: die EU-Erweiterung und eine steigende Zahl von Sozialversicherungsabkommen. Denn immer mehr Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler können Rentenansprüche aus ihren Herkunftsstaaten auch von Deutschland aus geltend machen. Ihre ausländische Rente wird bei der deutschen Rente nur angerechnet, wenn sie diese auch tatsächlich beziehen. Machen sie davon keinen Gebrauch, muss ihnen die DRV die deutsche Rente in voller Höhe zahlen. Hier liegt ein Risiko für vermeidbare Zahlungen.

Das BMAS sollte umgehend eine Neuregelung veranlassen, um die DRV und damit die Versichertengemeinschaft vor Mehrbelastungen zu schützen.

Krisenhilfen

EU-Treuhandfonds: Ziele verfehlt (Nr. 2)

Der Europäischen Union ist es nicht gelungen, mit den im Jahr 2014 aufgelegten EU-Treuhandfonds mehr Mittel für Krisenhilfen zu mobilisieren. Zudem ist die Verwaltung der Fonds aufwendiger und intransparenter als bei regulären EU-Außenhilfen, da für diese außerbudgetären Fonds vom EU-Haushaltsrecht abweichende Vorgaben und Verfahren gelten. Und auch die einzelnen Vorhaben konnten so nicht wesentlich schneller umgesetzt werden. Den wenigen Vorteilen der EU-Treuhandfonds stehen - insbesondere für Deutschland - erhebliche Nachteile gegenüber. So werden bei der Stimmengewichtung die Beiträge zum EU-Haushalt nicht berücksichtigt. Dadurch hat Deutschland weit weniger Einfluss auf die Verwendung der Mittel als bei anderen EU-Instrumenten. Wie beim Fonds zur Bewältigung der Syrienkrise: Als größter Geberstaat hat Deutschland lediglich 6 % der Stimmrechte – bei einer Berücksichtigung seiner Beiträge zum EU-Haushalt wären sie doppelt so hoch. Zudem ist die Verwaltung der EU-Treuhandfonds für den Bund sehr aufwendig und verursacht Mehrausgaben.

Die Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, Krisenhilfen an Drittstaaten künftig einheitlich aus dem EU-Haushalt zu finanzieren. Damit wären Sonderlösungen in Form außerbudgetärer Fonds entbehrlich.

Seit dem Jahr 2014 nutzt die Union EU-Treuhandfonds für Krisenprävention und humanitäre Hilfe in Drittstaaten. In diesen Fonds werden Mittel aus dem EU-Haushalt sowie freiwillige Beiträge von Geberstaaten gebündelt. Auch Nicht-EU-Staaten können Beiträge an die Fonds leisten. Deutschland hat sich seit Einrichtung der Fonds mit insgesamt 1,4 Mrd. Euro daran beteiligt.

Integrationsförderung

Staatliches Durcheinander erschwert die Integration von Flüchtlingen (Nr. 3)

Das Angebot zur Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt leidet unter zersplitterten Zuständigkeiten und hohem Koordinierungsaufwand. Das gilt sowohl zwischen Bund, Länder und Kommunen als auch innerhalb des Bundes. Es gibt keine staatliche Stelle mit einem notwendigen Gesamtüberblick über alle angebotenen Integrationsmaßnahmen, um diese zu koordinieren und zu steuern. Denn nur so können parallele Strukturen und Mehrfachförderungen vermieden werden, wie etwa bei Sprachkursen mit einer schwer zu durchschauenden Anzahl an Regelungen und Angeboten. Versuche des Bundes, das Integrationsangebot der Länder zu erfassen, scheiterten bislang an deren Mitarbeit. Eine konsistente Integrationsarbeit kann der Bund so nicht gewährleisten.

Die Bundesregierung sollte eine Gesetzesänderung anstoßen, um dem Durcheinander bei Aufgaben und Zuständigkeiten ein Ende zu setzen. Darin sollte sie auch das Zusammenwirken von Bund und Ländern verbindlich regeln.

 

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