Bund steuert Energiewende weiterhin unzureichend
Ausgabejahr
2021
Datum
30.03.2021
Pressemitteilung zum Sonderbericht zur Umsetzung der Energiewende
Sichere und bezahlbare Stromversorgung zunehmend in Gefahr
„Seit unserer letzten Bilanz in 2018 hat sich zu wenig getan, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Das ist ernüchternd. Die Bundesregierung steuert den Transformationsprozess weiterhin unzureichend. Das gefährdet eine sichere und bezahlbare Stromversorgung. Mehr noch: Die Energiewende droht Privathaushalte und Unternehmen finanziell zu überfordern“, bilanziert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Berichts an den Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Die Bezahlbarkeit ist noch immer nicht messbar bestimmt; die Versorgungssicherheit lückenhaft erfasst. Ob Bürger und Wirtschaft künftig verlässlich mit Strom versorgt werden, unterliegt Risiken, die die Bundesregierung nicht vollständig im Blick hat. Bedenklich stimmen mich die hohen Strompreise für Privathaushalte und für kleinere und mittlere Unternehmen. Das setzt die Akzeptanz des Generationenprojektes aufs Spiel. Und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Hier besteht Handlungsbedarf: Wir schlagen vor, das System der staatlichen Umlagen und Entgelte grundlegend zu reformieren.“
Versorgungssicherheit vollständig erfassen und bewerten
Die sichere Versorgung mit Strom hat das BMWi anhand von Indikatoren und Schwellenwerten zu messen und zu bewerten. Sein Monitoring ist aber lückenhaft: Aspekte zur Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit wie Netzausbau und Speicher, Netzwartung, Netzstabilität oder Versorgungsausfälle deckt es nicht oder nur unzureichend durch Indikatoren ab.
Zahlreiche andere Aspekte wirken sich erheblich auf die zukünftige Versorgung mit Strom aus. Das Monitoring muss daher auch Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken zuverlässig und realistisch erfassen und abbilden:
- So hat die Bundesregierung den geplanten Kohleausstieg bislang nicht richtig berücksichtigt. Das hinterlässt eine Kapazitätslücke von bis zu 4,5 Gigawatt– die Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken.
- Gleichzeitig verursachen die neuen Pläne zur Wasserstoffgewinnung einen erheblichen Strommehrbedarf. Dieser muss gedeckt werden.
- Außerdem haben der stockende Netzausbau und eingeschränkte grenzüberschreitende Austauschkapazitäten Einfluss auf eine sichere Versorgung.
- Zudem muss das BMWi für seine Berechnungen auch Jahre mit extremem Klima berücksichtigen, in denen Wind und Sonne erheblich weniger Strom erzeugen.
Trotz dieser Unabwägbarkeiten hat das BMWi in seiner Bewertung kein „Worst-Case“-Szenario untersucht. Ein solcher Stresstest, in dem mehrere Risikofaktoren zusammentreffen, ist aber notwendig - für eine realistische Erfassung und Bewertung der Versorgungssicherheit, für eine belastbare Risikoanalyse.
„Das BMWi beugt diesen realen Gefahren für eine sichere Stromversorgung nicht wirksam vor,“ sagte Scheller. „Es muss sein Monitoring dringend vervollständigen.“
Bezahlbarkeit messbar festlegen und umfassende Preisreform vorantreiben
Das BMWi hat nach wie vor nicht bestimmt, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Versorgung mit Elektrizität versteht. Bis zu welchem Niveau gilt Strom als preisgünstig, als „bezahlbar“?
Mit dem derzeitigen System der staatlich geregelten Preisbestandteile werden die ohnehin hohen Strompreise weiter ansteigen. Dies überfordert viele private Endverbraucher finanziell, mindert die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und lässt die Akzeptanz für die Energiewende schwinden.
Zahlreiche Faktoren beeinflussen die Entwicklung der Strompreise: u. a. die Nachfrage nach Strom, der weitere Ausbau erneuerbarer Energien, der Netzausbau und die CO2‑Bepreisung. Die staatlich geregelten Preisbestandteile mit Umlagen, Steuern und Netzentgelten machen bereits 75 % der Strompreise aus und tragen daher wesentlich zu dem hohen Preisniveau bei, vor allem durch die EEG-Umlage. Als Konsequenz liegen die Preise für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland europaweit an der Spitze. Dieser Trend wird sich weiter verstärken: Wasserstoffstrategie und Einbeziehung von Verkehr (z. B. Förderung der Elektromobilität) und Wärme (wie der Ersatz von Öl und Gasheizungen durch „klimafreundliche Anlagen“ oder „erneuerbare Wärme“) in die Energiewende generieren zusätzliche Nachfrage nach Strom. Auch die Kosten für den weiteren Netzausbau und den Ausbau erneuerbarer Energien werden auf den Strompreis noch aufgeschlagen. Beides treibt den Strompreis absehbar weiter in die Höhe.
Deshalb gilt es, dass System der staatlich geregelten Preisbestandteile grundlegend zu reformieren. Das BMWi muss prüfen, wie es eine umfassende Preisreform vorantreiben kann, um die Letztverbraucher künftig zumutbar finanziell zu belasten. Dazu muss es endlich bestimmen, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Stromversorgung versteht. Anhand von Indikatoren hat es festzulegen, bis zu welchem Preis Strom als preisgünstig gilt.
„Unsere Prüfungsergebnisse zeigen deutlich: Mit Blick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Strom steuert das BMWi die Energiewende weiterhin unzureichend.“ sagte Scheller. „Das gefährdet den Erfolg der an sich notwendigen Energiewende.“
Hintergrund
Im Jahr 2018 unterrichtete der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung in einem Bericht nach § 99 BHO über die Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi. Er kritisierte, dass dieses Generationenprojekt unzureichend koordiniert und mangelhaft gesteuert wird. Im Jahr 2019 hat das BMWi den Zweiten Fortschrittsbericht zur Energiewende vorgelegt. Danach setzt die Bundesregierung 227 Maßnahmen um, die einem Monitoring-Prozess unterliegen. Der Bundesrechnungshof ist daraufhin den Fragen nachgegangen, ob das BMWi Sorge dafür trägt, dass die Stromversorgung sicher und zuverlässig bleibt und inwieweit die energiepolitischen Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit erreicht werden. Ausgangspunkt ist der gesetzliche Auftrag aus § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“