Strukturelle Defizite bei der Fraktionsfinanzierung beseitigen
Ausgabejahr
2021
Datum
12.01.2021
Pressemitteilung zum Sonderbericht zu den strukturellen Defiziten bei der Fraktionsfinanzierung
„Für die Verwendung von Haushaltsmitteln durch die Bundestagsfraktionen gibt es keine klaren und praxistauglichen Regeln und kein wirksames Sanktionsregime. Das ist bedenklich und birgt die Gefahr, dass Fraktionen diese Mittel für Parteiaufgaben oder gar Wahlkampfzwecke einsetzen. Damit würden sie die strengen Vorgaben der staatlichen Parteienfinanzierung verletzen. Offen ist insbesondere die Abgrenzung der zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit von der unzulässigen Parteiwerbung. Neue Formate der sozialen Medien verstärken das Problem“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts über Regelungsdefizite bei den Fraktionsfinanzen. „Besonders schwer wiegt dieses bislang in Kauf genommene Defizit aber vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Ohne Kontrolle und Sanktionen steht die Legitimation des Systems der Fraktionsfinanzierung in Frage.“
Handhabbare Regelungen fehlen
Die Fraktionen erhalten jedes Jahr 120 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt für ihre parlamentarische Arbeit. Es fehlen jedoch eindeutige und praxistaugliche Regeln, wofür die Fraktionen diese Mittel ausgeben dürfen - und wofür nicht. Jede Fraktion setzt sich daher ihre Grenzen selbst. Es droht, dass Fraktionen Parteiaufgaben wahrnehmen und so die strengen Regeln der Parteienfinanzierung nicht beachten. Dies gilt insbesondere dort, wo es um die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern geht, die zugleich Wählerinnen und Wähler sind. In der Praxis gehen einige Fraktionen sogar davon aus, aus Fraktionsmitteln einen allgemeinpolitischen Bildungsauftrag bestreiten zu können – losgelöst von ihrer Tätigkeit als Fraktion. Dabei gibt das Gesetz einen strengen Maßstab vor, der einen strikten Bezug aller öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zu den Fraktionsaufgaben fordert. „Genau hier haben die Fraktionen aber ein hohes Interesse, nicht nur zu informieren, sondern auch für ‚ihre‘ Partei und damit mittelbar für deren Wahl zu werben“ betonte Scheller. Diese Gefahr nimmt mit der dynamischen Entwicklung der sozialen Medien weiter zu: Die Fraktionen kommunizieren über die sozialen Medien täglich und direkt mit Bürgerinnen und Bürgern, mit teilweise enormer Reichweite. Neue Formate der Öffentlichkeitsarbeit entstanden und entstehen, wie etwa moderierte Shows, Talkformate, Dokumentarfilme oder Nachrichtenmagazine. Viele dieser Beiträge lassen den erforderlichen „eindeutigen Bezug“ zur Tätigkeit der Fraktion nicht erkennen.
Keine Sanktionen bei Fehlverhalten
Eine zweckwidrige Verwendung der Mittel durch die Fraktionen hat bislang keine Konsequenzen. Zwar hat der Bundesrechnungshof den Auftrag, die Verwendung der Mittel durch die Fraktionen zu prüfen und einen zweckentfremdeten Einsatz festzustellen. Seine Feststellungen übermittelt er der Bundestagsverwaltung. Diese fordert die Mittel aber weder zurück, noch verhängt sie Sanktionen. Für Rückforderungen und sonstige Sanktionen unmittelbar gegen die Fraktionen gibt es nämlich keine gesetzliche Grundlage. Die Fraktionen können noch nicht einmal gezwungen werden, unzulässige Beiträge in den sozialen Medien zu löschen. Schellers Fazit: „Die Fraktionen haben also nichts zu befürchten, wenn sie sich nicht an Regeln halten.“
Verbindliche Regeln schaffen
Die Regelungslücken verursachen ein gravierendes Kontroll- und Sanktionsdefizit. „Der gegenwärtige Rechtsrahmen gibt keine klaren und praxistauglichen Vorgaben und Grenzen“, so Scheller. „Dies führt auch bei den Fraktionen als Empfänger der Mittel zu Unsicherheiten.“ Das erhöht das Risiko, dass Fraktionen die ihnen für ihre Parlamentsarbeit zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst unzulässig nutzen. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, zügig Rechtssicherheit zu schaffen und die Defizite rechtzeitig vor der kommenden Bundestagswahl zu beheben.
Er empfiehlt:
- die bestehenden Regelungslücken zu schließen,
- klarzustellen, wie Fraktionen die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit unterrichten dürfen und dabei die Nutzung sozialer und digitaler Medien zu berücksichtigen, sowie
- gesetzliche Grundlagen für Rückforderungen und Sanktionen zu schaffen.
Mit seinem Bericht informiert der Bundesrechnungshof Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung über die strukturellen Defizite bei der Verwendung und Kontrolle der Fraktionsfinanzierung.