Finanzierung nachhaltigen Wachstums: unklare Ziele und Kriterien
Ausgabejahr
2021
Datum
05.02.2021
Pressemitteilung zum Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
Greenwashing: EU-Taxonomie systematisch und wirksam kontrollieren
„Um Anleger vor fehlerhaft als nachhaltig bezeichneten Finanzprodukten zu schützen, muss der Bund für eine wirksame Kontrolle sorgen. Es muss sichergestellt sein, dass die Finanzmarktakteure die Vorgaben der EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit und Transparenz einhalten,“ sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts über Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. „Allerdings zeichnet sich ab, dass die Finanzaufsicht eine systematische Überprüfung der EU-Taxonomie nicht leisten kann. Hier muss der Bund nachsteuern. Wenn ein Finanzprodukt als „grün“ deklariert wird, muss sich der Anleger darauf verlassen können, dass das Produkt auch „grün“ ist.“
Der Bericht des Bundesrechnungshofes analysiert die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung und untersucht, ob und inwieweit die Bundesregierung die Interessen Deutschlands bei der Finanzierung nachhaltigen Wachstums auf europäischer Ebene angemessen vertritt.
Anleger vor Greenwashing schützen
Die EU-Taxonomie soll Anleger vor fehlerhaft als nachhaltig bezeichneten Finanzprodukten schützen – also vor dem sog. Greenwashing, bei dem ein Produkt als nachhaltig deklariert wird, es aber nicht ist. Der Erfolg der EU-Taxonomie hängt ganz wesentlich davon ab, ob es gelingt, Greenwashing zu verhindern und nur erwiesenermaßen nachhaltige Produkte zu fördern. Der Bundesrechnungshof hält es deshalb für unverzichtbar, die sachgerechte Anwendung der EU-Taxonomie systematisch zu überwachen. Die Bundesregierung bezweifelt, dass die Finanzaufsicht dies leisten kann. Das ist nicht hinnehmbar. Der Bund muss für das notwendige fachlich-technische Wissen und die Ressourcen sorgen, damit die Finanzaufsicht diese Aufgabe wirksam erfüllen kann.
Industriepolitischen Spielraum der EU-Kommission beschränken – stärkere Mitspracherecht für die EU-Mitgliedstaaten
Bedenklich sind aus der Sicht des Bundesrechnungshofes auch die weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Taxonomie. Denn die EU-Kommission legt fest, wann eine Wirtschaftsaktivität oder eine Investition als nachhaltig zu bewerten ist. Sie darf hierzu für eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen Schwellen- und Grenzwerte definieren, wie CO2-Ausstöße oder Energieverbräuche. Dabei lässt sie sich auch von Interessenverbänden beraten. „Die EU-Kommission hat hier enormen Einfluss“, so Scheller. „Ihre Befugnisse reichen so weit, dass sie ganze Industriezweige als nicht nachhaltig klassifizieren und so die industriepolitische Landschaft in den EU-Mitgliedstaaten mitgestalten kann. Das geht zu weit. Außerdem erhalten Lobbygruppen einen zu großen Einfluss auf den Kriterienkatalog. Hier sind insgesamt stärkere Mitspracherechte der EU-Mitgliedstaaten erforderlich.“
Nationale Sustainable-Finance Strategie mit konkreten Zielen und messbaren Kriterien rüsten
Mit der Sustainable-Finance-Strategie hat die Bundesregierung in 2019 das Ziel ausgerufen, Deutschland zum führenden Finanzstandort für nachhaltige Finanzen zu entwickeln. „Die Bundesregierung hat aber nicht definiert, was sie darunter versteht“, kritisiert Kay Scheller. „Sie hat auch nicht erklärt, welche Kriterien Deutschland dafür erfüllen muss. Der Strategie fehlt es damit an konkreten Zielvorgaben und messbaren Kriterien. Solange die Bundesregierung nicht festlegt, was aus ihrer Sicht einen führenden Sustainable-Finance-Standort ausmacht, kann sie auch nicht tragfähig beurteilen, ob die im Zuge der Strategie ergriffenen Maßnahmen erfolgreich waren.“
Mit der Taxonomie möchte der EU-Gesetzgeber Anleger vor fehlerhaft als nachhaltig ausgewiesenen Finanzprodukten schützen (sog. Greenwashing). Nach der EU-Verordnung müssen dazu z. B. Verwalter von nachhaltigen Investmentfonds anhand von verbindlichen Bewertungskriterien bestimmen, ob eine Wirtschaftsaktivität oder Investition „nachhaltig“ ist. Sie sind dabei darauf angewiesen, dass ihnen die Unternehmen, in die investiert werden soll, die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem sind sie verpflichtet, Anleger über diese Finanzprodukte transparent zu informieren.