Energie, Krankenkassen, Bundeswehr, Verkehr, Digitalisierung, Steuern, Rente
Ausgabejahr
2022
Datum
05.04.2022
Pressemitteilung zum Ergänzungsband der Bemerkungen 2021
Der Bundesrechnungshof veröffentlicht neue Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen. „Mit den heute veröffentlichten Prüfungsergebnissen aktualisieren wir die Grundlage für das laufende parlamentarische Entlastungsverfahren. Dadurch können wir unsere Feststellungen und Empfehlungen kurzfristig einbringen und so dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen und unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller korrigiert werden“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung des Ergänzungsbandes. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages berät diese Prüfungsergebnisse bis zur parlamentarischen Sommerpause.
Die aktuelle Ergänzung (Bemerkungen 2021 – Ergänzungsband) umfasst unter anderem die folgenden Beiträge:
Energie
Energieforschung: jährlich 500 Mio. Euro Förderung im "Blindflug" (Nr. 44)
Das BMWK fördert die Energieforschung jährlich mit 500 Mio. Euro, ohne genau zu wissen, ob, wann und wie die Ergebnisse zum Gelingen der Energiewende beitragen. Mit der Energieforschungsförderung kann das BMWK erst dann zur Energiewende beitragen, wenn die Forschungsergebnisse marktreif und damit einsatzfähig sind. Darüber, ob und inwieweit die Forschungsvorhaben marktreife Ergebnisse erzielen, hat das BMWK aber keine gesicherten Erkenntnisse. Es schätzt lediglich, dass ein Drittel der Projekte zwei bis fünf Jahre nach Projektende in eine wirtschaftliche Umsetzung münden. Als Erfolg sieht es schon, wenn die geplanten Ausgaben für die Energieforschung weiter gestiegen sind und das Geld vollständig ausgegeben wurde. Das BMWK ist bei der Energieforschungsförderung also weitgehend im „Blindflug“ unterwegs. Dadurch konnte es bisher sein Energieforschungsprogramm nicht gezielt auf eine zügige Marktreife der Forschungsergebnisse ausrichten. Es besteht die Gefahr, dass die Forschungsförderung für die Energiewende weitgehend wirkungslos bleibt.
Das BMWK muss sicherstellen, dass es die Fördergelder für das Energieforschungsprogramm zielgerichtet und wirtschaftlich einsetzt. Dazu muss es seine Programmsteuerung umgehend darauf ausrichten, den Anteil marktreifer Ergebnisse und damit auch deren Nutzen für die Energiewende nachweislich zu erhöhen. Dies unterstützt auch das Erreichen der Klimaschutzziele.
Krankenkassen
Unzureichende Kontrolle der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkassen zulasten der Versicherten (Nr. 52)
Krankenkassen vernachlässigen ihre Kontrollpflichten gegenüber den Anbietern der Versorgung mit Hilfsmitteln. Dies geht zulasten der Versicherten: Fehlende Kontrolle birgt die Gefahr von qualitativ minderwertigen Hilfsmitteln oder ungerechtfertigten Mehrkosten. Beides hat der Bundesrechnungshof wiederholt festgestellt.
Für die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln zahlen die gesetzlichen Krankenkassen jährlich mehr als 9 Mrd. Euro an die Leistungserbringer. Hilfsmittel sind etwa Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe sowie technische Hilfen wie Rollstühle und Inhalationsgeräte. Obwohl die Krankenkassen seit 2017 kontrollieren müssen, wie die Anbieter von Hilfsmitteln die Versicherten versorgen, kommen sie dieser Pflicht nicht ausreichend nach. Die Mehrheit der geprüften Krankenkassen hat die notwendigen Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen unterlassen. Bei Kontrollen weigerten sich Anbieter, Unterlagen zu übermitteln. Im Ergebnis können die Krankenkassen nicht beurteilen, ob die Hilfsmittel geeignet waren, den Behandlungserfolg zu erreichen. Sie können die Versicherten auch nicht vor Mehrkosten schützen, die diese in Kauf nehmen, um Hilfsmittel in der erforderlichen Qualität oder Menge zu erhalten. Der Bundesrechnungshof hält daher gesetzliche Anpassungen für erforderlich: gemeinsame Kontrollen der Leistungserbringer durch die Krankenkassen mit einer Verpflichtung, Unterlagen zu übermitteln; flankiert mit einer übergreifenden Kontrolle der Versorgungsqualität durch den Medizinischen Dienst als unabhängigem Akteur.
Krankenkassen schützen Versicherte nicht genug vor unnötigen Mehrkosten für Hörhilfen (Nr. 53)
Krankenkassen haben zu wenig unternommen, um ihre Versicherten vor unge-rechtfertigten Mehrkosten für Hörhilfen zu schützen. In mehr als der Hälfte der geprüften Versorgungsfälle haben die Versicherten solche Mehrkosten geleistet. Dies beruhte vielfach darauf, dass Hörakustikerinnen und -akustiker die Versicherten unzureichend beraten hatten. So hatten sie häufig nicht darauf hingewiesen, dass für die Versorgung mit einer bedarfsgerechten Hörhilfe grundsätzlich keine Mehrkosten anfallen. Die durchschnittlichen Mehrkosten einer Hörhilfe betrugen 1.234 Euro. Allein im Jahr 2020 beliefen sich die Mehrkosten der Versicherten auf 499 Mio. Euro, die sich auf 405.000 Versorgungsfälle verteilten.
Hörhilfen gehören zu den teuersten Produkten der Hilfsmittelversorgung. Krankenkassen zahlen allein dafür jährlich über 1 Mrd. Euro. Der Markt ist intransparent: Ein Überblick über die Angebote und die Vor- und Nachteile von Zusatzausstattung fällt gerade älteren Menschen schwer, die besonders auf Hörhilfen angewiesen sind. Die Krankenkassen haben hier gesteigerte Informations- und Obhutspflichten, denen sie nicht nachkommen.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher, die Versorgung mit Hörhilfen künftig unter einen generellen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen zu stellen. So erfahren sie rechtzeitig von einer geplanten Versorgung und können Versicherte bei der Anpassung aufzahlungsfreier Hörhilfen informieren und unterstützen.
Bundeswehr
Seit Jahren mangelhafte Korruptionsprävention im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr (Nr. 48)
Im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr leidet die Korruptionsprävention seit Jahren: Beschäftigte sind deutlich zu lange auf besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten eingesetzt. Das stellte der Bundesrechnungshof schon zum wiederholten Mal fest. Um Korruption vorzubeugen, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) solche Verwendungen auf fünf Jahre begrenzt – es sei denn, die Bundeswehr trifft Ausgleichsmaßnahmen. In drei Viertel der geprüften Fälle war die vorgeschriebene Verwendungsdauer von fünf Jahren überschritten, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen festgelegt waren. Entgegen vorheriger Zusagen hat das BMVg die Mängel im Beschaffungsamt bislang nicht abgestellt. Es reicht nicht, Maßnahmen zur Korruptionsprävention vorzuschreiben. Das BMVg muss auch kontrollieren, ob die Bundeswehr seine Vorgaben einhält. Nur so kann es dem Korruptionsrisiko im größten Beschaffungsamt der Bundeswehr wirksam begegnen.
Teures Cyber‐Lagezentrum kann schnelle Eingreiftruppe der NATO nicht unterstützen (Nr. 49)
Das bislang 60 Mio. Euro teure Cyber‐Lagezentrum kann die unter deutscher Führung stehende schnelle Eingreiftruppe der NATO im Jahr 2023 nicht wie geplant wirksam unterstützen. Es wird nicht zeitgerecht einsatzbereit sein, was vor allem an einer unzureichenden Planung liegt. Das Lagezentrum soll im Wesentlichen mit spezieller Software ein sogenanntes „fusioniertes Lagebild“ zum Cyber- und Informationsraum weitgehend automatisiert erstellen. Um das Cyber-Lagezentrum früher nutzen zu können, wich das BMVg beim zugehörigen IT‐Projekt von den üblichen planungsintensiven Verfahren ab. Fehlendes Personal, unklare Vorgaben und Finanzierungsprobleme ließen das Projekt aber stocken. Die Bundeswehr erwog zwischenzeitlich sogar, es abzubrechen. Das schloss sie dann aber vorschnell aus. Stattdessen hat sie den Aufbau des Lagezentrums unterbrochen, um weitere Optionen zu prüfen. Im Ergebnis ist derzeit trotz Millionen-Investitionen unklar, ob und wann das Cyber‐Lagezentrum die Bundeswehr tatsächlich bei Einsätzen unterstützen kann. Das BMVg sollte sein IT‐Projekt zum Cyber‐Lagezentrum nur dann fortsetzen, wenn es das Lagezentrum höher priorisiert als andere Projekte und daher die notwendigen Ressourcen bereitstellt.
Mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software (Nr. 50)
Die Bundeswehr hat seit dem Jahr 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters ausgegeben. Wenn das BMVg es nicht schafft, die Situation zu verändern, zahlt die Bundeswehr dem Anbieter weiter jährlich mindestens 5 Mio. Euro, damit dieser die ungenutzte Software pflegt. Mit einer sorgfältigeren Planung hätte die Bundeswehr vermeiden können, Software zu erwerben, die sie dann nicht benötigt. Zudem war von Anfang an klar, dass sie dem Anbieter die jährliche Softwarepflege bezahlen muss – auch wenn sie die Software gar nicht nutzt. Solche Fehleinkäufe muss das BMVg durch effektive Fachaufsicht verhindern.
E‐Akte der Bundeswehr: Teures Digitalisierungsprojekt stellt Funktionen verzögert und nur eingeschränkt bereit (Nr. 51)
Das BMVg will mit weiteren 110 Mio. Euro die E-Akte in der gesamten Bundeswehr einführen, obwohl die Software noch viele Mängel hat, wesentliche Anforderungen nicht erfüllt und kaum genutzt wird. Bislang hat es 52 Mio. Euro ausgegeben, um die Software zunächst für 35 000 Beschäftigte in ausgewählten Dienststellen einzuführen. Trotz der Schwierigkeiten will das BMVg nun weitere 155.000 Beschäftigte ausstatten und die Software dann im Betrieb fertig entwickeln. Der Bundesrechnungshof empfiehlt stattdessen, die E-Akte erst dann weiteren Beschäftigten bereitzustellen, wenn die wesentlichen Mängel der Software beseitigt sind und sie wie geplant funktioniert. Damit würde das BMVg dem Risiko begegnen, dass eine mängelbehaftete Software die Akzeptanz der Beschäftigten für die E-Akte und insgesamt den Projekterfolg gefährdet.
Verkehr
Bahn: Trendwende bei der Pünktlichkeit bleibt aus – inzwischen jeder vierte Zug im Fernverkehr verspätet (Nr. 47)
Der Bund nimmt als Eigentümer der DB AG seit Jahren hin, dass zu viele Züge des Fernverkehrs unpünktlich fahren. Das BMDV wirkt nicht ausreichend darauf hin, dass die DB AG die Pünktlichkeit des Fernverkehrs steigert.
Die Pünktlichkeitsquote ist eine der wichtigsten Kennzahlen für den Zustand der DB AG. Sie befindet sich seit 10 Jahren auf einem unbefriedigenden Niveau. Im Jahr 2021 war sogar jeder vierte Zug unpünktlich. Dabei erfasst die DB AG in ihrer Statistik nur Verspätungen ab sechs Minuten und berücksichtigt Zugausfälle gar nicht. Das kann die Pünktlichkeitsstatistik rechnerisch verbessern, ohne dass der Fernverkehr für die Reisenden tatsächlich zuverlässiger wird. Zwar stellt die Pünktlichkeit im Fernverkehr im Vergütungssystem der DB AG ein Kriterium für Bonuszahlungen an die Vorstandsmitglieder dar. Die vereinbarten Pünktlichkeitsziele sind aber wenig ambitioniert und so kein Anreiz für mehr Pünktlichkeit. Diese Fehlentwicklung läuft dem Gewährleistungsauftrag des Bundes aus dem Grundgesetz zuwider, beschädigt die Reputation der DB AG und ist kontraproduktiv für das verkehrs- und klimapolitische Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Der Eigentümer Bund muss über den Aufsichtsrat dafür Sorge tragen, dass die DB AG die Pünktlichkeit des Fernverkehrs nachhaltig steigert.
Digitalisierung
Verwaltungsdigitalisierung: BMI beschönigt Fortschritt (Nr. 43)
Das BMI erweckt in seinen Berichten und im Internet fälschlicherweise den Eindruck, die Digitalisierung der Verwaltung sei bereits weit vorangeschritten. Tatsächlich hatte der Bund im Herbst 2021 erst 58 von 1.532 seiner Verwaltungsleistungen wie vorgesehen digitalisiert – das waren rund 4 Prozent. Bund, Länder und Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Da das BMI den Projektfortschritt beschönigend darstellt, besteht die Gefahr, dass der Bund die Verwaltungsdigitalisierung nicht angemessen steuern kann. Und es weckt bei Bevölkerung und Unternehmen falsche Erwartungen an das Online-Angebot der Verwaltung. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein Milliardenvorhaben und eines der größten IT-Projekte Deutschlands. Das BMI muss daher sachgerecht und zutreffend über den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung berichten, um den Projekterfolg nicht zu gefährden.
Steuern
Kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke: Besteuerung rechtssicher machen (Nr. 54)
Die Besteuerung von Einkünften aus kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken hat das BMF ohne gesetzliche Grundlage mit einer Verwaltungsanweisung vereinfacht. Darin räumt es Steuerpflichtigen die Wahlmöglichkeit ein, bestimmte Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke als „Liebhaberei“ zu betreiben. Die Finanzverwaltung berücksichtigt dann Gewinne und Verluste aus dem Betrieb dieser Anlagen nicht. Um diese Nichtbesteuerung als unbürokratische Unterstützung erneuerbarer Energien rechtssicher zu gestalten, ist aber eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Das BMF sollte deshalb baldmöglichst eine gesetzliche Regelung erarbeiten.
Fehlende Erfolgskontrolle führt zu hohen Mitnahmeeffekten beim Kindergeld für volljährige Kinder (Nr. 55)
Mitnahmeeffekte beim Kindergeld für volljährige Kinder führen zu zusätzlichen, unvorhergesehenen Ausgaben von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Das BMF hat es versäumt, den Gesetzgeber über diese Entwicklung zu unterrichten – obwohl sie bereits seit dem Jahr 2014 absehbar war. Schon im Jahr 2011 vereinfachte der Gesetzgeber den Bezug des Kindergeldes für volljährige Kinder und nahm dafür zusätzliche Ausgaben von 200 Mio. Euro jährlich in Kauf. Durch die Reform erhalten Eltern Kindergeld, obwohl deren volljährige Kinder ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen bestreiten können. Deshalb beziehen deutlich mehr Eltern für ihre volljährigen Kinder Kindergeld als vorhergesehen. Schon 2014 fielen zusätzliche Ausgaben von mehr als 500 Mio. Euro jährlich an, mittlerweile betragen die Mitnahmeeffekte rund 1 Mrd. Euro jährlich. Das BMF begleitete diese Entwicklung nicht und unterließ eine Erfolgskontrolle der Reform. Das muss das BMF unverzüglich nachholen.
Bundeszentralamt für Steuern endlich für die Unterstützung der Länder bei der Verfolgung von Steuerstraftaten ausrüsten (Nr. 56)
Seit über 16 Jahren versäumt das BMF, dafür zu sorgen, dass das BZSt die Länder bei der Verhütung und Verfolgung bestimmter Steuerstraftaten unterstützt. Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung beschäftigen die Länder zunehmend – so wie Kauf und Auswertung der „Panama Papers“. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das BZSt die Länder dabei unterstützen, in dem es alle erforderlichen Informationen sammelt, auswertet und die Behörden der Länder darüber unterrichtet. Diesen gesetzlichen Auftrag hat das BZSt bereits im Jahr 2006 erhalten. Das BMF hat ihn aber nicht ausreichend umgesetzt und das BZSt nicht mit Personal und IT ausgestattet. Das muss sich schnellstmöglich ändern: Das BMF muss beim BZSt eine Servicestelle aufbauen und dort unverzüglich die organisatorischen, personellen und IT-mäßigen Voraussetzungen schaffen.
Rente
Rentenanpassung 2021 kann sowohl jüngere als auch ältere Generationen benachteiligen (Nr. 45)
Die Rentenanpassung 2021 kann wegen eines Statistikeffekts dazu führen, dass die Renten in den nächsten Jahren weniger steigen. Gleichzeitig verursacht der ausgesetzte Nachholfaktor Mehrausgaben, welche die Beitrags- und Steuerzahlenden zusätzlich belasten. Diese negativen Folgen der Rentenanpassung 2021 sollte der Gesetzgeber beseitigen. Die Rentenversicherung würde dadurch allein bis zum Jahr 2025 rund 9 Mrd. Euro weniger ausgeben.
Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten – abgesichert durch zwei Garantieelemente.
Erstens: Mit der Rentengarantie bleiben die Renten konstant, selbst wenn die Löhne gesunken sind. Die Wirkungen dieser Garantie begrenzte der sogenannte Nachholfaktor. Er sollte dafür sorgen, dass als Ausgleich die Renten in den Folgejahren etwas weniger steigen als die Löhne. Den Nachholfaktor setzte der Gesetzgeber aber von 2018 bis 2025 aus – mit Auswirkungen auf die Rentenanpassung 2021: Trotz sinkender Löhne, blieben die Renten konstant – aber ohne „Nachholfaktor-Puffer“ in den Folgejahren. Dadurch steigen Beitragssatz und Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung nun früher. Diese Mehrausgaben finanzieren Beitrags- und Steuerzahlende.
Zweites Garantieelement ist die Rentenniveau-Haltelinie: Droht das Rentenniveau – also das Verhältnis der Durchschnittsrente zu den durchschnittlichen Löhnen – unter einen bestimmten Prozentsatz zu fallen, steigen die Renten stärker als aus der Rentenanpassungsformel errechnet. Das Rentenniveau stieg jedoch 2021 durch einen Statistikeffekt, ohne dass das höhere Rentenniveau tatsächlich mit höheren Renten einherging. Im Gegenteil: Mit dem nun höheren Rentenniveau ist es unwahrscheinlicher, dass die Renten zukünftig wegen der Rentenniveau-Haltelinie stärker steigen. Der Statistikeffekt verhindert somit höhere Renten und ist deshalb von Nachteil für die Rentenbeziehenden.
ÖPP in der EU
ÖPP der EU: Beteiligung des Bundes nicht geregelt, finanzielle Belastungen unklar (Nr. 40)
Für Beteiligungen des Bundes an ÖPP auf EU-Ebene muss die Bundesregierung klare Regeln schaffen. Sie muss sicherstellen, dass die Entscheidung über eine Beteiligung die Belastungen und wesentlichen Risiken für den Bundeshaushalt berücksichtigt. Denn mit der Gründung einer solchen ÖPP werden Strukturen aufgebaut, die die Beteiligten über viele Jahre binden und mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen einhergehen können. Exemplarisch hat der Bundesrechnungshof die Beteiligung am Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC) geprüft. Hier hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht geklärt, welche finanziellen Folgen eine deutsche Mitgliedschaft beim EuroHPC auslösen kann. Mögliche Belastungen und Risiken für den Bundeshaushalt blieben so unerkannt. Das liegt vor allem daran, dass nicht klar geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen sich der Bund an solchen ÖPP beteiligen darf und wie darüber zu entscheiden ist.