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Vom Geldgeber zum Impulsgeber: Der Bund muss seine Rolle bei der Finanzierung des ÖPNV neu denken

Ausgabejahr 2022
Datum 08.02.2022

Pressemitteilung zum Sonderbericht zur Finanzierung des ÖPNV

Mit Bundesmitteln mehr bewegen. Durch einfache Regeln und klare Zuständigkeiten. Für einen attraktiven, leistungsfähigen und klimafreundlichen Nahverkehr.

„Obwohl der ÖPNV in der Verantwortung der Länder liegt, finanziert ihn der Bund jährlich mit einem zweistelligen Milliardenbetrag. Vielfach verwenden die Länder die Bundesmittel aber nicht sofort für den ÖPNV, sondern lassen sie zunächst ungenutzt. Insgesamt tragen die Länder deutlich weniger zur Finanzierung des ÖPNV bei als der Bund. Das sollte der Bund nicht hinnehmen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung eines Sonderberichts über den Einsatz von Bundesmitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). „Der Bund finanziert den ÖPNV über viele Wege – mit unterschiedlichen Regeln, Verfahren, Voraussetzungen und Zuständigkeiten. In diesem Förderdschungel verstrickt sich der Bund, ihm fehlt ein vollständiger Überblick. Das schwächt den ÖPNV. Daher muss der Bund seine Finanzierungsinstrumente bereinigen. Neben dem Abbau von Mischfinanzierungen würde ein einheitliches ÖPNV-Gesetz helfen, den Förderdschungel zu lichten und in der Sache mehr zu erreichen. Zudem braucht der Bund eine koordinierende Stelle, die alle wesentlichen Informationen über die Finanzierung des ÖPNV bündelt. Durch diese Maßnahmen würden die Bundesmittel mehr bewegen – für einen attraktiven, leistungsfähigen und klimafreundlichen Nahverkehr. Denn „Viel Geld hilft viel“ ist hier ein Trugschluss.“

Der ÖPNV hat künftig eine noch größere Bedeutung: Er löst Verkehrsprobleme, schützt Klima und Umwelt und stärkt strukturschwache Gebiete. Mit einem leistungsfähigen und attraktiven ÖPNV wollen Bund und Länder diese Ziele erreichen.

Zweistellige Milliardenförderung, aber fehlender Gesamtüberblick

Obwohl die Zuständigkeit für den ÖPNV bei den Ländern liegt, gibt der Bund seit Jahren immer mehr Geld dafür aus. Dabei nutzt er verschiedene Finanzierungsinstrumente. Allein durch gesetzliche Zuweisungen wie den Regionalisierungsmitteln oder aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beteiligte sich der Bund im Jahr 2021 mit 11,6 Mrd. Euro am ÖPNV. Weitere Finanzierungsinstrumente sind: Steuervergünstigungen, Sonderzahlungen – z. B. als Ausgleich coronabedingter Nachteile – sowie eine Vielzahl an Förderprogrammen und Modellvorhaben. In diesem Förderdschungel hat der Bund den unverzichtbaren Gesamtüberblick über die eingesetzten Bundesmilliarden verloren. Es gibt keine Stelle, die dies zentral nachhält. So kann der Bund die Wirkung seiner vielfältigen Maßnahmen weder koordinieren noch anpassen.

Länderanteil zu gering. Finanzierungssystematik nicht am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet

Trotz ihrer Verantwortung für den ÖPNV tragen die Länder zur Finanzierung deutlich weniger bei als der Bund. Allein den Regionalisierungsmitteln des Bundes in 2016 und 2017 von jeweils über 8 Mrd. Euro standen jährlich nur 2,7 Mrd. Euro Landesmittel gegenüber – ein Verhältnis von 3:1.

Zudem lassen die Länder Bundesmittel in erheblichem Umfang ungenutzt:

  • Seine Regionalisierungsmittel zahlt der Bund nach einer starren gesetzlichen Systematik aus. Dabei ist nicht relevant, wann die Länder die Mittel tatsächlich brauchen. In der Praxis geben die Länder diese Mittel nicht vollständig für den ÖPNV aus. Der Bundeshaushalt ist belastet, aber die Mittel wirken nicht. Ende 2017 waren die nicht verausgabten Regionalisierungsmittel bei den Ländern auf 4 Mrd. Euro angewachsen – das sind fast 50 % der Mittel, die der Bund in diesem Jahr ohnehin an die Länder zahlte.
  • Auch beim GVFG fließen die Bundesmittel seit Jahren nur schleppend ab, in 2020 wurden lediglich 50 % der 665 Mio. Euro in Anspruch genommen. Diese Ausgabereste sind zwar weiterhin in der Verfügungsmacht des Bundes, können aber ebenfalls ihre gewünschte Wirkung nicht erreichen.

Unter dem Strich wird das der Aufgabenverantwortung der Länder und den Zielen des Bundes für den ÖPNV – Klima- und Umweltschutz, Verkehrswende und gleichwertige Lebensverhältnisse – nicht gerecht.

ÖPNV-Finanzierung neu denken und gestalten

Die Erfahrungen zeigen: Ein Finanzierungsbeitrag des Bundes nach dem Motto „Viel hilft viel“ ist nicht geeignet, seine Ziele im ÖPNV wirtschaftlich und zeitnah zu erreichen. „Der Bund muss seine ÖPNV-Finanzierung dringend optimieren“, sagte Scheller. „Wir empfehlen die Finanzierungsinstrumente zu bereinigen: Mischfinanzierungen abbauen und den bisherigen Förderdschungel durch ein einheitliches ÖPNV-Gesetz ablösen.“ Damit schafft der Bund mehr Transparenz, einheitliche Verfahren und zielgenauere Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten. Das ÖPNV-Gesetz sollte

  • die Anforderungen an einen funktionsfähigen und leistungsstarken ÖPNV als Baustein einer schnellen und wirksamen Reduktion von Treibhausgasemissionen berücksichtigen,
  • eine angemessene eigene Grundfinanzierung der Länder sicherstellen,
  • soweit der Bund finanziert, gesonderte Förderinstrumente für investive und konsumtive Maßnahmen vorsehen,
  • Bundesmittel nur bedarfsgerecht auszahlen sowie
  • angemessene Informationsrechte der Bundesverwaltung sichern.

Wichtig ist zudem, eine zentrale Stelle zur Koordinierung aller Bundesmittel für den ÖPNV beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr einzurichten. Diese sollte die ÖPNV-Finanzierung von Bund und Ländern für den Bundestag transparent machen.

Ambitionierte Empfehlungen, die sich aber lohnen. Damit wird der Bund vom bloßen Geldgeber zum Impulsgeber: Er kann seine Ziele im Blick behalten und bedarfsgerecht steuern. Das erhöht den Wirkungsgrad der Steuergelder. Sie können schneller, zielgerichteter und wirtschaftlicher für den ÖPNV verwendet werden.

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