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Bundesanleihen, EU-Fördermittel, Bundeswehr, Arbeit und Soziales, Verkehr, Auswärtiges, Steuern

Ausgabejahr 2024
Datum 11.12.2024

Pressemitteilung zu den Bemerkungen 2024

Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. Die Bemerkungen benennen Fälle, in denen der Bund seine Haushaltsmittel besser einsetzen oder einziehen sollte: wirksam, effizient und ordnungsgemäß.

„Die Lage der Bundesfinanzen ist ernst. Strukturelle Versäumnisse der Vergangenheit treffen auf neue Problemlagen. Umso wichtiger ist es, gut zu haushalten. Unsere Prüfungen bieten Ansätze dafür“, sagt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. „Der Staat braucht moderne und zielgerichtete Prozesse und Strukturen. Der Bundesrechnungshof wird nicht müde, den Verantwortlichen Schwachstellen und Handlungsbedarf aufzuzeigen – und Empfehlungen auszusprechen. Denn: tragfähige Finanzen sind wesentlich für einen handlungsfähigen Staat.“

Der Bundeshaushalt war in den Jahren 2020 bis 2024 stark expansiv. Dadurch ist der Schuldenstand des Bundes enorm gewachsen, gleichzeitig sind die Zinsen gestiegen. Scheller führt aus: „Die Ausgaben- und Aufgabenlast des Bundes steigt. Es besteht Modernisierungs- und Nachholbedarf. Aber bei Infrastruktur, Digitalisierung, Landesverteidigung und Klimaschutz ist der fiskalische Spielraum für zukünftige Projekte gering.“

Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Die Bemerkungen sind ein Ausschnitt seiner Prüfungserkenntnisse. Sie greifen Fälle auf, die für die Entlastung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat von Bedeutung sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Behörden unwirtschaftlich arbeiten, der Bund seine Einnahmen nicht sichert oder Risiken für den Bundeshaushalt nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Bemerkungen dienen der parlamentarischen Kontrolle des Regierungshandelns; sie werden vom Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages beraten. Diesen Prozess sowie viele weitere finanzwirtschaftlich relevante Themen wird der Bundesrechnungshof weiter aktiv begleiten.

Der vorliegende Hauptband der Bemerkungen 2024 umfasst 23 Prüfungsergebnisse. Sie betreffen unter anderem Bundesanleihen, EU-Fördermittel, Bundeswehr, Arbeit und Soziales, Verkehr, Auswärtiges und Steuern.

Eine Auswahl der aktuellen Bemerkungen im Überblick:

Bundesanleihen

Grüne Bundesanleihen nicht nachweislich grün (Nr. 19)

Grüne Bundesanleihen nutzt der Bund auch für Ausgaben, bei denen er eine klima- oder umweltschützende Wirkung nicht nachweisen kann. So verfehlt er sein Ziel, den Markt für grüne Anleihen weiterzuentwickeln und Investoren langfristig von diesem Instrument zu überzeugen. Grüne Bundesanleihen begibt der Bund seit dem Jahr 2020. Das Gesamtvolumen beträgt mittlerweile mehr als 70 Mrd. Euro. Die Erlöse der grünen Anleihen ordnet das BMF aber auch Ausgaben zu, bei denen es eine klima- oder umweltschützende Wirkung der Maßnahmen nicht nachweisen kann: bei mehr als zwei Dritteln der Ausgaben ist keine direkte grüne Wirkung messbar. Das gefährdet nicht nur das Ansehen des Bundes als Emittent für grüne Bundesanleihen, sondern auch die Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen insgesamt. Denn: Käufer grüner Anleihen verzichten auf Zinserträge und erwarten im Gegenzug „für ihr Geld“ eine umwelt- oder klimaschützende Wirkung.

Das BMF sollte deshalb klare und messbare Auswahlkriterien für die Klassifizierung von Ausgaben als „grün“ entwickeln und anwenden. Und nur Ausgaben als „grün“ bewerten, deren klima- oder umweltschützende Wirkung es auch belegen kann.

EU-Fördermittel

52 Mio. Euro EU-Fördermitteln verfallen (Nr. 6)

Die Bundesregierung hat für Deutschland vorgesehene EU-Fördermittel in Millionenhöhe nicht ausgeschöpft. 52 Mio. Euro sind dadurch für den Bundeshaushalt verloren gegangen. Um die negativen Folgen des Brexits abzumildern, schuf die EU im Jahr 2021 die Brexit-Anpassungsreserve (BAR). Daraus stellte sie ihren Mitgliedstaaten Fördermittel zur Verfügung, um die Folgen des Brexits für die jeweiligen Mitgliedstaaten abzufedern. Für Deutschland standen ursprünglich bis zu 647 Mio. Euro zur Verfügung. Von den im September 2024 verbliebenen 427 Mio. Euro beantragte Deutschland lediglich die Auszahlung von knapp 375 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof führt das insbesondere auf Versäumnisse des BMWK zurück, das für die Umsetzung der BAR in Deutschland die Gesamtverantwortung trägt. Es versäumte, die Umsetzung der BAR sachgerecht zu steuern und zu kontrollieren.

Bundeswehr

Korvetten ohne wichtige Aufklärungsfähigkeit im Einsatz (Nr. 15)

Die Marine setzt milliardenteure Korvetten ohne Drohnen ein – und dadurch mit einer Fähigkeitslücke. Denn die Korvetten der K 130 benötigen Drohnen, um See- und Landziele außerhalb des Radars aufzuklären. Mit der fehlenden Aufklärungsfähigkeit reduziert sich der Einsatzwert der Schiffe erheblich.

Seit Indienststellung der K 130 im Jahr 2008 unternahm die Bundeswehr mehrere Anläufe, Drohnen zu beschaffen. Sämtliche Projekte scheiterten, insbesondere wegen unrealistischer oder unnötiger Forderungen. Fünf K 130 hat die Bundeswehr zwischen 2008 und 2013 in Dienst gestellt. Für einige ist bereits rund die Hälfte der auf 30 Jahre angelegten Nutzungsdauer verstrichen. Fünf weitere Korvetten für mehr als zwei Milliarden Euro sollen in Kürze geliefert werden. Die Bundeswehr muss die Korvetten schnellstmöglich mit Drohnen ausstatten, auch um für gefährliche Einsätze gewappnet zu sein. Der sich rasch entwickelnde Markt für Drohnen bietet dazu neue Möglichkeiten.

Gefährdung einsatzwichtiger IT-Services: Bundeswehr betreibt Rechenzentrum an nur einem Standort (Nr. 16)

Das BMVg stellt nicht sicher, dass es wichtige Daten für militärische Zwecke verlässlich bereitstellen kann, auch im Krisenfall. Denn es betreibt ein Rechenzentrum für einsatzwichtige IT-Services lediglich an einem Standort – und damit nicht georedundant. So gefährdet das BMVg die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und vernachlässigt die Bedrohungslage im Falle von Cyberangriffen, Sabotageakten oder Naturkatastrophen. Zudem weicht es von eigenen Vorgaben und denen des BSI ab.

Das BSI als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde empfiehlt eine Mindestentfernung von 100 km für Georedundanz – und damit eine belastbare Ausfallsicherheit beim Betrieb von Rechenzentren. Fällt ein Standort aus, stehen die IT-Services an einem anderen Standort identisch in kürzester Zeit bereit.

Das BMVg muss belastbar planen, wie und bis wann es den georedundanten Betrieb des Rechenzentrums sicherstellen kann. Ansonsten riskiert es, IT-Services für Waffensysteme im Einsatzfall nicht nutzen zu können.

Arbeit und Soziales

BMAS und Jobcenter müssen Dauerbezug von Bürgergeld durch Selbstständige vermeiden (Nr. 7)

Den Jobcentern gelingt es nicht, den dauerhaften Bezug von Bürgergeld durch Selbstständige zu beenden. Sie setzen die Grundsätze des Forderns und Förderns unzureichend um. Und das BMAS versäumt, die gesetzlichen Regelungen anzupassen. Fast 65 000 Selbstständige beziehen Bürgergeld, in einem Drittel der vom Bundesrechnungshof geprüften Fälle seit mindestens fünf Jahren.

Bürgergeld erhalten Selbstständige, wenn ihre Einkünfte nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Jobcenter müssen dabei aber prüfen, ob die Selbstständigkeit eine realistische Perspektive bietet. Andernfalls ist es den Selbstständigen zuzumuten, eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen. Der Bundesrechnungshof hat in einer Prüfung bei acht Jobcentern festgestellt, dass in 82 % der untersuchten Fälle dieser Aspekt ungeprüft blieb. Häufig kamen die Jobcenter auch ihrer Beratungspflicht nicht nach. Das BMAS hat keinen Handlungsbedarf gesehen, obwohl der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2017 über ähnliche Mängel berichtet hatte.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt, in der gesetzlichen Regelung klarzustellen, wann und in welchen Abständen die Tragfähigkeit der Selbstständigkeit zu prüfen ist.

Deutsche Rentenversicherung Bund: Mehrwert millionenschwerer Beratungsaufträge nicht nachvollziehbar (Nr. 9)

Der größte Träger der DRV Bund hat millionenschwere Beratungsaufträge vergeben – regelmäßig ohne Bedarf oder konkrete Beratungsziele. Die DRV Bund muss in Zukunft die unwirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln vermeiden und die externen Beratungsleistungen auf ein angemessenes Niveau zurückführen. Zudem muss sie die Regelungen des Vergaberechts beachten.

Die Ausgaben der DRV Bund – zum Beispiel für sogenannte „strategische Beratungen“ – stiegen von 4,5 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 7 Mio. Euro im Jahr 2024. Die DRV Bund ermittelte in vielen Fällen vorab nicht ihren notwendigen Bedarf an Beratungsleistungen und definierte nicht die mit diesen verfolgten Ziele. Daher ließen sich anschließend weder die Ergebnisse noch der Mehrwert der Beratungsleistungen bewerten. Oft ließ sich nach der Beratung nicht nachvollziehen, dass die Beratungsergebnisse in die Praxis umgesetzt wurden. Durch mehrfache Folgebeauftragungen schränkte die DRV Bund zum Teil die Vergabe im Wettbewerb unzulässig ein.

Verkehr

Bund ziellos: BMDV agiert bei der DB AG seit über 30 Jahren ohne Strategie (Nr. 10)

Das BMDV hat es seit der Privatisierung der DB AG 1994 versäumt, die Eigentümerrechte und -pflichten für den Bund umfassend wahrzunehmen. So gibt es bis heute keine ressortübergreifend abgestimmte Eigentümerstrategie für die DB AG. Zwar hat das BMDV im Jahr 2022 begonnen, eine Strategie zu entwickeln. Aber sie ist nach wie vor nicht fertiggestellt – der Bund bleibt als Alleineigentümer in der Dauerkrise der DB AG ziellos. So kann er seine Beteiligung weder steuern noch den Beteiligungserfolg angemessen kontrollieren. Dem Parlament fehlt ohne diese Strategie eine wichtige Basis für Haushaltsentscheidungen.

In einer Eigentümerstrategie sind Ziele für das Unternehmen festzulegen. Diese sollen abbilden, welche wichtigen Bundesinteressen erreicht werden sollen. Denn der Bund hat einen Gemeinwohlauftrag für das Schienennetz und für Verkehrsangebote darauf. Ohne eine solche Strategie hat die DB AG ihre Aktivitäten vom Kerngeschäft „Bahn in Deutschland“ auch in bahnfremde Bereiche und in mehr als 140 Länder ausgeweitet.

Trotz des Steuerungsvakuums hat das BMDV im Jahr 2023 bereits Entscheidungen zur Struktur des DB AG-Konzerns vorweggenommen und stellt ihm immer höhere Bundesmittel bereit. Der Bundesrechnungshof erwartet daher vom BMDV, dass es endlich eine ressortübergreifend abgestimmte Eigentümerstrategie für die DB AG vorlegt. Darin muss es Ziele festlegen, die sich am wichtigen Bundesinteresse orientieren und anhand derer das BMDV den Erfolg der Beteiligung kontrollieren muss.

87,5 Mio. Euro für unwirtschaftliche Förderung von Eisenbahnverkehrsunternehmen (Nr. 13)

Das BMDV hat den Personenfernverkehr gefördert, ohne zuvor die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Hinterher stellte sich heraus, dass die Förderung in Höhe von 87,5 Mio. Euro unwirtschaftlich war. Das BMDV verfehlte sein Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern und damit zu den Klimaschutzzielen des Bundes beizutragen.

Im Oktober 2023 legte das BMDV ein Förderprogramm auf, mit dem es den Eisenbahnunternehmen des Personenfernverkehrs die Trassenpreise anteilig finanzierte. Für das Förderprogramm stellte es 90 Mio. Euro für das Jahr 2023 bereit. Das BMDV untersuchte vor Beginn der Förderung weder den Förderbedarf noch die Wirtschaftlichkeit, obwohl es hierzu haushaltsrechtlich verpflichtet war. Die Leitungsebene des BMDV ignorierte damit auch wiederholte Hinweise des Bundesrechnungshofes und entsprechende Informationen der Fachebene. Die erst nachträglich erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bewertete die Förderung als unwirtschaftlich.

Das BMDV hat das Förderprogramm auf Basis des seinerzeitigen Förderkonzeptes wegen erwiesener Unwirtschaftlichkeit umgehend einzustellen. Künftig muss es die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor dem Start von Förderprogrammen durchführen. Der Bundesrechnungshof fordert das BMDV auf, Schadensersatzansprüche des Bundes gegenüber der Leitungsebene des BMDV zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.

Außertarifliche Verträge bei der Autobahn GmbH: Ministerium verzichtet auf gesetzlich vorgesehene Kontrolle (Nr. 14)

Das BMDV ließ die Autobahn GmbH über 100 außertarifliche Verträge schließen, ohne diese vorher zu prüfen. Damit handelte es rechtswidrig und erkannte Mängel nicht.

Die Autobahn GmbH darf grundsätzlich außertarifliche Arbeitsverträge schließen. Voraussetzung ist, dass das BMDV zustimmt und das BMI im Einvernehmen mit dem BMF einwilligt. Das BMDV behandelte diesen Zustimmungsvorbehalt als ein Versehen des Gesetzgebers. Seine Anwendung hätte die zahlreichen Mängel beim Abschluss von außertariflichen Verträgen durch die Autobahn GmbH deutlich reduzieren können. So stellte der Bundesrechnungshof z. B. fest, dass die Autobahn GmbH Führungspositionen nicht immer öffentlich ausschrieb und sie aus „Netzwerken“ besetzte. Aufgaben definierte sie unzureichend. Auch dokumentierte sie Auswahlentscheidungen nicht und missachtete Vorlagepflichten beim Aufsichtsrat.

Der Bundesrechnungshof fordert das BMDV nachdrücklich auf, die bereits geschlossenen Verträge zu überprüfen. Auch muss es mit BMI und BMF Kriterien festlegen, nach denen die Ministerien in Zukunft außertarifliche Verträge bei der Autobahn GmbH prüfen.

Auswärtiges

Seit 20 Jahren fehlt ein Gesamtüberblick der deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Nr. 2)

Der Bund leistete nach Erhebungen des Bundesrechnungshofes im Jahr 2022 Beitragszahlungen von 8,7 Mrd. Euro an internationale Organisationen. Das Auswärtige Amt (AA) erfasst bislang aber nur Beiträge an Organisationen der Vereinten Nationen: im Jahr 2022 waren dies 6,8 Mrd. Euro. 1,9 Mrd. Euro erfasste das AA daher nicht. Das Fehlen eines Gesamtüberblicks hat der Bundesrechnungshof seit dem Jahr 2004 wiederholt beanstandet. Beitragszahlungen an internationale Organisationen dienen dazu, außenpolitische Interessen Deutschlands zu verwirklichen. Ohne einen Gesamtüberblick, in welchem Umfang, für welche Organisationen und mit welchen Schwerpunkten die Bundesregierung Beitragszahlungen leistet, kann sie diese Zahlungen weder koordinieren noch das Parlament und die Öffentlichkeit angemessen darüber unterrichten.

Auszahlungsspitzen zum Jahresende beeinträchtigen Haushaltstransparenz (Nr. 18)

Das BMZ zahlt einen großen Teil seiner Mittel erst zum Jahresende aus. In der ganzjährigen Entwicklungszusammenarbeit sind solche Auszahlungsspitzen nicht plausibel. Die Kooperationspartner im Ausland verwenden einen Teil der zum Jahresende ausgezahlten Mittel nicht mehr im laufenden Jahr, sondern erst im Folgejahr. Solche Vorauszahlungen sind im Sinne der Haushaltstransparenz zu vermeiden. So ist nicht ohne Weiteres erkennbar, wie viele Mittel in einem Jahr für die Entwicklungszusammenarbeit tatsächlich eingesetzt werden. Dies schränkt auch die Budgethoheit des Parlaments ein. Das BMZ sollte die Auszahlungsspitzen zum Jahresende abbauen.

Steuern

Steuerermäßigung bei Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer streichen: aufwendig, fehlerträchtig, verfehlt (Nr. 21)

Eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer kommt in der Praxis selten vor und ist in den wenigen Fällen zumeist gering. Dennoch sollen die Steuerpflichtigen entlastet werden, indem die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt wird. Die Steuerermäßigung zu ermitteln ist komplex, der Verwaltungsaufwand erheblich. Auch wird die Norm meist fehlerhaft angewendet, die Fehlerquote lag bei den vom Bundesrechnungshof geprüften Fällen bei 90 %. Die Annahme, die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer könne zu besonderen Härten führen, hat sich nicht bestätigt. Damit entfällt die Grundlage für die Steuerermäßigung. Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher, die Norm abzuschaffen.

Verwaltungsaufwand endlich senken: Reform der steuerlichen Pflichtveranlagung ist überfällig (Nr. 23)

Bei der Pflichtveranlagung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist der Aufwand für die Finanzämter erheblich. Sie sollte die Ausnahme sein, ist aber zur Regel geworden. Bund und Länder sind sich seit dem Jahr 2020 darüber einig, dass die Regelungen zur Pflichtveranlagung überarbeitet werden müssen. Das BMF will die Reform allerdings auf das Jahr 2030 verschieben, weil Daten für die erforderliche Evaluierung nicht automatisiert abrufbar sind. Diese Haltung lässt außer Acht, dass nutzbare Daten vorliegen und mit der Reform der Verwaltungsaufwand der Finanzämter deutlich reduziert werden könnte. Das BMF kann und muss die Evaluierung auf einer bestmöglichen Datengrundlage nun umgehend voranbringen und so die Grundlage für die Reform schaffen.

Die Bemerkungen finden Sie hier.

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