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Arbeit und Aufgaben des Bundesrechnungshofes - Textfassung Gebärdensprachenfilm

Der Bundesrechnungshof prüft die jährlichen Einnahmen und Ausgaben des Bundes. Dabei prüft er ob die Einnahmen rechtzeitig und vollständig erhoben und ob die Ausgaben wirtschaftlich verwendet werden. Ebenfalls geprüft werden die Sozialversicherungsträger und das Handeln des Bundes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen er beteiligt ist, z. B. bei der Deutschen Bahn AG, der Post AG und der Telekom AG. Insgesamt sind dies vielfältige Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen, z. B. Verteidigung, Straßenbau, Steuern.

  • Der Bundesrechnungshof fasst seine Prüfungsfeststellungen in Prüfungsmitteilungen zusammen, die den geprüften Stellen zur Stellungnahme zugehen.
  • Über die wichtigsten Ergebnisse seiner Prüfungen berichtet der Bundesrechnungshof jährlich dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung in Form von „Bemerkungen“ (Jahresberichte). Sie sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament.
  • Über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann der Bundesrechnungshof den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung jederzeit unterrichten (Sonderberichte).

Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der Bundesrechnungshof die geprüften Stellen sowie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung nicht nur durch Empfehlungen in Prüfungsmitteilungen und Bemerkungen, sondern vor allem durch besondere schriftliche oder mündliche Beratungsbeiträge zu aktuellen Themen. Umfang und Intensität der Beratungen haben kontinuierlich zugenommen. Die Beratung umfasst konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen, Einsparungen oder Mehreinnahmen.

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