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Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung - Textfassung Gebärdensprachenfilm

Nach einer Tradition, die bis in die Weimarer Republik zurückreicht, wird das Amt des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) von den jeweiligen Präsidenten/Präsidentinnen des Bundesrechnungshofes ausgeübt.

Es ist Aufgabe des BWV, durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen darauf hinzuwirken, dass die Bundesverwaltung ihre Aufgaben wirtschaftlich erfüllt. Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist

Der BWV ist zudem in den Erlass von Rechtsvorschriften des Bundes (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) eingebunden. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien wird er von den Bundesministerien bereits frühzeitig an der Erarbeitung der entsprechenden Entwürfe beteiligt und kann somit seine konkreten Erkenntnisse, allgemeinen Erfahrungen und Einschätzungen sowie die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofs in das Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung einbringen.

Neben Bundesregierung und einzelnen Bundesministerien kann der BWV auch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat beraten. Er wird dabei entweder aus eigener Initiative oder auf Anregung seiner Adressaten tätig. Die Beratungsaufgaben von BWV und Bundesrechnungshof ergänzen einander.

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