Zum Inhalt springen
Einstellige Zahlen aus Metall, die auf einem Tisch liegen.

Hintergrund Präsidentenwechsel

Das Amt des Bundesbeauftragten bzw. Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) wird traditionell von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes ausgeübt. Zuletzt nahm diese Funktion Kay Scheller wahr. Nach dessen Ausscheiden aus dem Amt als Präsident des Bundesrechnungshofes zum 31. Mai 2026 endete zugleich seine Funktion als BWV. Neuer Präsident des Bundesrechnungshofes ist seit dem 1. Juni 2026 Ansgar Heveling. Über seine Ernennung zum BWV hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. Solange nimmt die Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs die Aufgaben des BWV wahr.

Eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben - darauf liegt der Fokus des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, kurz "BWV". Das Amt des BWV wird traditionell von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes ausgeübt.

Der BWV wirkt durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Bundesverwaltung einschließlich ihrer Sondervermögen und Betriebe hin.

Der BWV kann auf Anregung der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates oder auf eigene Initiative beratend tätig werden. Zudem ist er beim Erlass von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften des Bundes frühzeitig zu beteiligen.

Anfang Juli 2025 hat der BWV seine impulse25 an Parlament und Regierung gerichtet. Darin benennt er zentrale staatliche Handlungsfelder, die sich aus der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes herauskristallisiert haben:

Der BWV gibt Anstöße, wie Staat und Verwaltung strukturell reformiert und zukunftsfest gemacht werden können – faktenbasiert, unabhängig, konkret.

Der BWV hat kein eigenes Personal und kein eigenes Budget. Seine Beratung stützt sich auf die Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes. An dessen Entscheidungen ist er aber nicht gebunden. Er handelt eigenverantwortlich.

Über die Bestellung des BWV entscheidet die Bundesregierung. Dessen Aufgaben und Befugnisse hat sie in einer Richtlinie geregelt.

Die Tradition des BWV reicht bis in die Weimarer Republik zurück. Damals hießt das entsprechende Amt „Reichssparkommissar“. Der Reichssparkommissar hatte die Aufgabe, den Haushalt nach Einsparvorschlägen zu durchforsten, wovon er reichlich Gebrauch machte. Im Lauf der Zeit entwickelte sich hieraus die heutige Rolle des BWV.

Cookies