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Das Bild zeigt das Gebäude des Hauptsitzes des Bundesrechnungshofes in Bonn neben dem Rhein und mit Blick auf das Siebengebirge.

Wir prüfen die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Mit anderen Worten: Wir schauen genau hin, was mit den Steuergeldern passiert, machen Probleme transparent und sprechen Empfehlungen aus. Dadurch tragen wir dazu bei, dass sich die Arbeit von Regierung und Verwaltung verbessert.

Möchten Sie mit uns zum Gemeinwohl beitragen? Bei uns gehen Sie in einem flexiblen Arbeitsumfeld einer sinnstiftenden Aufgabe nach. Sie haben die Möglichkeit, etwas in der Gesellschaft zu bewegen, Verantwortung zu übernehmen und sich persönlich weiterzuentwickeln.

Starten Sie direkt durch. Wir suchen Kompetenzen unterschiedlichster Art. Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote.

Im Bundesrechnungshof treffen Sie auf abwechslungsreiche Aufgaben. Die Prüfthemen sind vielfältig und spannend. So erwarten Sie immer wieder neue Herausforderungen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Ideen und Ihrer Fachkompetenz einzubringen.

Wir suchen Sie!

Sie sind Volljuristin oder Volljurist, Ingenieurin oder Ingenieur? Kommen Sie aus dem MINT-Bereich? Haben Sie Erfahrung in der Wirtschaft oder in der Verwaltung? Die Vielfalt der Berufsgruppen, aus denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stammen, ist grenzenlos. Schauen Sie sich die Anforderungsprofile unserer Stellenausschreibungen an und kommen Sie auf uns zu, damit wir gemeinsam schauen können, ob Ihre Fachrichtung zu uns passt.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ausschließlich über das Karriereportal des Bundes möglich ist. Initiativbewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen.

Blick hinter die Kulissen

Wie sieht der Arbeitsalltag einer Datenanalystin im Bundesrechnungshof aus? Annika Niebling gibt spannende Einblicke in ihre Arbeit und zeigt, dass es bei uns nicht nur um Daten und Fakten geht.

Technik ist nicht Ihre Stärke? Kein Problem! Unsere Stellenprofile sind so vielfältig wie unsere Arbeitsbereiche: Von A wie Außenpolitik bis Z wie Zoll, bei uns gibt es für alle die passende Herausforderung. Bleiben Sie gespannt: Bald stellen wir Ihnen hier weitere Jobprofile vor, die Ihnen zeigen, wie abwechslungsreich Arbeiten im Bundesrechnungshof sein kann.
 

Die besten Gründe für uns als Arbeitgeber

Bei uns bringen Sie sich verantwortungsvoll für die Gesellschaft ein und bewegen sich in den Welten unterschiedlichster Themen. Und das sind längst nicht alle Gründe, bei uns zu arbeiten.
 

Durchstarten und wachsen

Damit Sie erfolgreich durchstarten können, arbeiten wir Sie intensiv in Ihre neuen Aufgaben ein und machen Sie mit allem vertraut. Vom ersten Tag an steht Ihnen eine Tutorin oder ein Tutor unterstützend zur Seite. Zugleich tauschen Sie sich eng mit Ihren Vorgesetzten aus und erhalten regelmäßig Feedback. Neben einer intensiven Einführungsfortbildung zu den für Ihre neuen Aufgaben wichtigsten Themen setzen wir auch auf ein intensives Kennenlernen Ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie unseres Hauses.

Mit unserem umfassenden Fortbildungsangebot unterstützen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, ihr Wissen aktuell zu halten und zu erweitern. Wir fördern Ihr persönliches Wachstum. Für uns und bei uns ist lebenslanges Lernen keine Floskel.

Stellenangebote ansehen und durchstarten.

Wir geben Sicherheit

Ein Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst bringt Sicherheit mit sich. Bei uns arbeiten viele im Beamtenverhältnis. Vielleicht kommt das für Sie auch in Frage? Sofern Sie bereits Beamtin oder Beamter sind, übernehmen wir Sie in einem entsprechenden Amt. Weiterhin stehen für Sie vielfältige Entwicklungs- und Beförderungsmöglichkeiten offen.

Und das ist noch nicht alles: Beteiligung an krankheitsbedingten Aufwendungen, Umzugskosten, Jobticket, und und und - Sprechen Sie uns einfach offen an und wir klären Sie über unsere vielseitigen Angebote auf.

Familie + Beruf = Bundesrechnungshof

Die berufliche Karriere und die privaten Herausforderungen zeitlich miteinander zu vereinbaren, ist der Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist bei uns eine einfache Rechnung: Eine flexible Arbeitszeitregelung ohne Kernzeiten, mobiles Arbeiten, verschiedene Arbeitszeitmodelle und auf Sie zugeschnittene Teilzeitmodelle sind für uns eine Selbstverständlichkeit.

Übrigens: Wir sind als familienbewusster Arbeitgeber zertifiziert. Mehr zu unseren Maßnahmen finden Sie auch im Kurzporträt audit berufundfamilie (nicht barrierefrei)

Familienmensch mit Karrierepotenzial? Jetzt bewerben.

Bonn, Berlin, Potsdam: Arbeiten und leben in traumhaften Regionen

Mit unserem Hauptsitz in Bonn und den Standorten in Berlin und Potsdam bieten sich für Sie drei traumhafte und interessante Orte zum Arbeiten und zum Leben.

Bonn liegt als eine der 20 größten Städte Deutschlands auf beiden Seiten des Rheins im Südwesten Nordrhein-Westfalens. Eingebettet in die Kölner Bucht mit einer wunderschönen Naturlandschaft bietet Bonn eine sehr hohe Lebensqualität.

Berlin muss man nicht erklären. Die Hauptstadt steht für Geschichte und ist zugleich am Puls der Zeit. Sie erfüllt alle Erwartungen: Kultur, Wissenschaft oder pure Lebensfreude. Erleben Sie Berlin als eine Weltstadt, in der es zu arbeiten lohnt.

Potsdam zeigt seinen eigenen Charme als Hauptstadt des Landes Brandenburg. Idyllisch an der Havel gelegen und doch im Ballungsraum. Potsdam „vor den Toren Berlins“ muss sich mit den eigenen kulturellen Höhepunkten und Sehenswürdigkeiten nicht verstecken.

Für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bedeuten mehrere Standorte auch mehr Flexibilität – ein Wechsel zwischen den Standorten ist stets möglich, sofern es Ihr Arbeitsplatz zulässt.

Bonn? Berlin? Potsdam? Jetzt bewerben.

Duales Studium und duale Berufsausbildung: IT in der Verwaltung

Sie interessieren sich für ein duales Studium mit Schwerpunkt IT in der öffentlichen Verwaltung oder für eine Ausbildung als Fachinformatikerin oder Fachinformatiker für Systemintegration? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Sprechen Sie uns an und bringen Sie mit uns die Digitalisierung voran!

Praktikum und Rechtsreferendariat

Ob Pflichtpraktikum in der Schule oder die Verwaltungsstation während des Rechtsreferendariats: Wir bieten Ihnen den Raum für Ihren Weg. Kommen Sie einfach auf uns zu!

Die Bewerbung für Ihr Pflichtpraktikum in der Schule übersenden Sie einfach per E-Mail an

Ausbildungskapazitäten für das Rechtsreferendariat bieten wir wieder im Jahr 2027 an. Freie Praktikumsplätze während des Jurastudiums bieten wir erst wieder im Jahr 2028 an. Da die Nachfrage groß ist, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig per E-Mail an zu bewerben.

Ich bin Physiker. Ich arbeite beim Bundesrechnungshof. Denn hier lässt sich eine vielseitige und sinnstiftende Arbeit mit meinem Familienleben vereinbaren.

Quelle: Dr. Tobias Tydecks, Prüfer im Bereich IT und Digitales
Dr. Tobias Tydecks.

Unser Bewerbungsprozess

Wir legen großen Wert auf einen professionellen Bewerbungs- und Auswahlprozess. Dabei sind uns Transparenz und ein fairer Umgang mit allen Bewerberinnen und Bewerbern sehr wichtig. Sie erhalten einen Einblick in die Aufgaben, die Sie bei uns erwarten. Von der Onlinebewerbung bis zum ersten Arbeitstag bleiben wir im Austausch, so dass Sie immer über alle Schritte Ihres Einstellungsprozesses informiert sind.

Gerne erläutern wir Ihnen persönlich, was in diesem Zeitraum geschieht. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an .

FAQ

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit beim Bundesrechnungshof und möchten sich vor einer Bewerbung näher informieren? Dann schauen Sie doch gerne in unsere FAQs.

Bewerbung & Auswahlverfahren

Wie kann ich mich beim Bundesrechnungshof bewerben?

Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das Karriereportal des Bundes. Dort finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen.

Kann ich Ihnen eine Initiativbewerbung senden?

Initiativbewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen. Als öffentliche Einrichtung sind wir verpflichtet, alle vakanten Stellen öffentlich auszuschreiben und somit allen potenziellen Bewerbenden eine Bewerbung zu ermöglichen. Über das Karriereportal des Bundes und auf www.service.bund.de können Sie sich gerne regelmäßig über unsere Stellenausschreibungen informieren und dort einen Newsletter abonnieren.

Benötige ich Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Prüferin oder als Prüfer?

Um die geprüften Stellen fundiert und erfolgsversprechend beraten zu können, ist einschlägige Berufserfahrung in der Regel erforderlich. Deshalb fordern wir in unseren Ausschreibungen grundsätzlich mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einer Weise, die nach Art und Schwierigkeit den Anforderungen der Laufbahn der ausgeschriebenen Stelle entspricht.

Bewerbungen zum Ende eines Studiums können wir deshalb in der Regel nicht berücksichtigen. Wir freuen uns aber, wenn Sie den Bundesrechnungshof als interessanten Arbeitgeber im Kopf behalten und sich nach Erreichen der dreijährigen Berufserfahrung bei uns bewerben.

Woran erkenne ich, ob ich mich für den gehobenen oder höheren Dienst bewerben kann?

Viele unserer Bewerberinnen und Bewerber waren zuvor nicht im öffentlichen Dienst tätig und finden in unseren Ausschreibungen ihnen unbekannte Begriffe. Dazu gehören erfahrungsgemäß die in den jeweiligen Stellenausschreibungen genannten Laufbahnen.

Für den gehobenen und höheren Dienst müssen Sie folgende Bildungsabschlüsse mitbringen:

gehobener Dienst: 

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (FH-Diplom bzw. Bachelorabschluss),
  • höherer Dienst: abgeschlossenes Hochschulstudium (Uni-Diplom bzw. Masterabschluss) bzw. Erste und Zweite juristische (Staats-)Prüfung (früher: Staatsexamina).

Zusätzlich müssen Sie grundsätzlich mindestens drei Jahre hauptberuflich in einer Weise tätig sein, die nach Art und Schwierigkeit den Anforderungen der Laufbahn der ausgeschriebenen Stelle entspricht.

Haben Sie beispielsweise einen Masterabschluss absolviert und waren in der öffentlichen Verwaltung als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter tätig, können wir Ihre Bewerbung in der Regel nicht für eine Tätigkeit im höheren Dienst berücksichtigen.

Auch ist es uns nicht möglich, Ihre Bewerbung zu berücksichtigen, wenn Sie zwar über langjährige Berufserfahrung in den ausgeschriebenen Bereichen verfügen, aber Ihr Hochschulabschluss nicht die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen erfüllt.

Was muss ich beachten, wenn ich über einen ausländischen Studienabschluss verfüge?

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen.html.  

Besteht die Möglichkeit mit einer Prüferin / einem Prüfer zu sprechen, um mehr über die Prüftätigkeit zu erfahren?

Ja. Unser gesamtes Recruitingteam war selbst mehrere Jahre im Prüfungsdienst tätig und gibt Ihnen gerne persönliche Einblicke in die Tätigkeit.

Gibt es die Möglichkeit einer Hospitation/ eines Praktikums im Bundesrechnungshof, um die Prüftätigkeit in der Praxis kennenzulernen?

Wir bieten in begrenztem Umfang Pflichtpraktika für Schülerinnen und Schüler (Klassen 9 und 10) an. Eine darüber hinausgehende Hospitation ist nicht möglich.

Die strukturierte Einarbeitungsphase ist so konzipiert, dass Sie vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bzw. vor dem Ende Ihrer Abordnung die Prüfungstätigkeit kennenlernen.

Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?

In zeitlicher Nähe zu Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Nach dem Ende der Ausschreibungsfrist werten wir alle eingegangenen Bewerbungen aus und entscheiden über Einladungen zum Auswahlverfahren. Sie hören in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist von uns. Unsere Ausschreibungen benennen bereits die voraussichtliche Kalenderwoche, in der das Auswahlverfahren stattfinden soll.

Wie verläuft das Auswahlverfahren?

Mit dem Auswahlverfahren möchte die Auswahlkommission Sie persönlich kennenlernen und sich ein umfassendes Bild Ihrer fachlichen und persönlichen Eignung für die zu besetzende Stelle machen. Planen Sie bitte einen ganzen Tag für das Verfahren ein.

Die Auswahlkommission setzt sich in der Regel aus zwei Personen aus dem Fachbereich und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Personalgewinnung zusammen. Teilnahmeberechtigt sind zudem die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesrechnungshofs, ein Mitglied des Personalrats und nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung.

Nach einer kurzen Begrüßungsrunde erwarten Sie drei Verfahrensschritte:

  1. Gruppendiskussion: Sie diskutieren über aktuelle Themen mit anderen Bewerbenden. Dabei erhalten Sie Gelegenheit, Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Ihre sprachliche Ausdrucksstärke zu präsentieren.
  2. Einzelgespräch: Das Gespräch führen wir in Form eines strukturierten Interviews. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen, bietet Einblicke in die Prüftätigkeit und ermöglicht der Auswahlkommission, Ihre fachlichen Kenntnisse und Kompetenzen gezielt zu prüfen.  Die dabei gestellten Fragen orientieren sich inhaltlich an den Themen und Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle und ggf. tagesaktuelle Themen. Allen Bewerbenden werden die gleichen Fragen gestellt.
  3. Schriftliche Ausarbeitung: Sie erhalten einen mehrseitigen Text, den Sie innerhalb von 60 Minuten präzise und strukturiert zusammenfassen. Bewertet werden dabei u. a. Ihr Textverständnis, schriftlicher Ausdruck und die logische Gliederung Ihrer Ausarbeitung. Für die Bearbeitung steht Ihnen ein Laptop zur Verfügung.

Die Auswahlkommission trifft nach Abschluss des Verfahrens eine Entscheidung. In Abhängigkeit zur Anzahl der Bewerbenden kann sich das Verfahren über mehrere Verfahrenstage ziehen. Sofern mehrere Bewerbende das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, erfolgt im Bedarfsfall deren Reihung. Die erfolgreichste Person qualifiziert sich für den nächsten Verfahrensschritt.

Nach Abschluss des letzten Verfahrenstages erhalten Sie in der Regel telefonisch eine Rückmeldung.

Wie geht es weiter, wenn das Auswahlverfahren erfolgreich für mich war?

Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren folgt eine Vorstellung bei der Leitung des Personalreferats. Nach einem erfolgreichen Gespräch stimmen wir das weitere Vorgehen eng mit Ihnen ab und erarbeiten die weiteren Schritte, wie z.B. Einstellungszeitpunkt, Vergütung usw.

Werden die Kosten für die An- und Abreise zum Auswahlverfahren übernommen?

Ja. Bewerberinnen und Bewerber, die zu einem Auswahlverfahren eingeladen werden, können einen Reisekostenzuschuss erhalten. Die Erstattung erfolgt nach der Regelung über Reisekostenzuschüsse für Vorstellungsreisen des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Einstellung & Einstieg

Wann erfolgt die Einstellung?

Die Einstellung erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen und grundsätzlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst streben wir eine sechsmonatige Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an. Der Beginn wird mit Ihnen und Ihrem bisherigen Arbeitgeber abgestimmt. Bei Bewerbenden außerhalb des öffentlichen Dienstes stimmen wir den Termin individuell mit Ihnen ab und beachten dabei u. a. Ihre Kündigungsfrist.  

Wie verläuft die Probe- bzw. Abordnungszeit?

Damit Sie erfolgreich durchstarten können, arbeiten wir Sie intensiv in Ihre neuen Aufgaben ein und machen Sie mit allem vertraut. Während der sechsmonatigen Probe- bzw. Abordnungszeit bearbeiten Sie eigenständig eine Prüfung. Ziel ist es, dass Sie die wesentlichen Schritte eines Prüfungsverfahrens in der Praxis durchlaufen und ein realistisches Bild der Prüftätigkeit gewinnen.

Vom ersten Tag an steht Ihnen eine Tutorin oder ein Tutor unterstützend zur Seite. Zugleich tauschen Sie sich eng mit Ihren Vorgesetzten aus und erhalten regelmäßig Feedback. Neben einer intensiven Einführungsfortbildung zu den für Ihre neuen Aufgaben wichtigsten Themen setzen wir auch auf ein intensives Kennenlernen Ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie unseres Hauses.

Aufgrund der intensiven Einarbeitungsphase bitten wir um Verständnis, dass in dieser Zeit längere Urlaube nicht möglich sind.

Werde ich beim Bundesrechnungshof verbeamtet?

Ja! Die besondere Stellung des Bundesrechnungshofs erfordert, dass er seine hoheitlichen Aufgaben im Kernbereich der Prüfungen, ebenso wie in Querschnittsreferaten (z.B. Personal, Haushalt, Organisation, IT) von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausführen lässt, die als Beamtinnen/ Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

Bitte beachten Sie: Eine Verbeamtung ist nur möglich, wenn auch die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die persönliche Eignung (z.B. einwandfreies Führungszeugnis) sowie die gesundheitliche Eignung.

Wie viel verdiene ich als Prüferin / Prüfer?

Im Prüfdienst beschäftigen wir Beamtinnen und Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes.

Je nach Ihrer beruflichen Erfahrung, Eignung, Leistung und Befähigung bieten wir Ihnen einen Dienstposten im gehobenen Dienst bis Besoldungsgruppe A 13 BBesO bzw. im höheren Dienst bis Besoldungsgruppe A 15 BBesO. Sofern Sie bereits Beamtin oder Beamter sind, übernehmen wir Sie in Ihrem entsprechenden Amt.

  • Gehobener Dienst (A9 – A13 BBesO), ca. 3.354 bis 6.427 Euro (brutto)
  • Höherer Dienst (A 13 – A 15 BBesO), ca. 5.046 bis 7.846 Euro (brutto)

Bitte beachten Sie, dass sich Bruttoeinkünfte von Beamtinnen und Beamten nicht mit denen von Angestellten in der Wirtschaft vergleichen lassen: Als Beamtin bzw. Beamter unterliegen Sie nicht der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung. Dementsprechend müssen Sie keine Beiträge an diese Sozialversicherungsträger abführen.

Eine erste (grobe) Orientierung über die Verdienstmöglichkeiten im öffentlichen Dienst gibt der Bundesbesoldungsrechner des Bundesverwaltungsamtes. Ihr individuelles Einstiegsgehalt ermitteln wir gerne nach einem erfolgreich absolvierten Auswahlverfahren.

Wie bin ich als Beamtin oder Beamter abgesichert, wenn ich nicht sozialversicherungspflichtig bin?

Als Beamtin oder Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe zu Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes sind die Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung maßgeblich.

Der Beihilfebemessungssatz beträgt in der Regel 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil sichern Sie über eine private Krankenversicherung (sog. Restkostenversicherung) ab. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.

Bitte beachten Sie: Die genaue Höhe des Beihilfebemessungssatzes und damit der Beihilfe kann je nach Familienstand und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder variieren.

Bekomme ich direkt ein Gehalt in Höhe der in der Ausschreibung genannten Besoldungsgruppe?

Die Dienstposten beim Bundesrechnungshof sind aufgrund der anspruchsvollen Prüfungstätigkeit überdurchschnittlich hoch bewertet. Es handelt sich um sogenannte „gebündelte Dienstposten.“ Dadurch ist es uns möglich, Sie im gehobenen Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 13 und im höheren Dienst bis zur Besoldungsgruppe A 15 zu entwickeln.

Werden Sie bei uns verbeamtet, ist es uns aus Gründen des Laufbahnrechts jedoch in der Regel nicht möglich, Sie unmittelbar in der höchsten Besoldungsgruppe einzustellen. Gleichwohl ermitteln wir in jedem Einzelfall die Möglichkeiten und erörtern diese mit Ihnen.

Beamtinnen und Beamte übernehmen wir in dem zum Zeitpunkt der Einstellung wahrgenommenen Amt.

Arbeitsalltag & Rahmenbedingungen

Was macht die Tätigkeit als Prüferin/Prüfer beim Bundesrechnungshof aus?

Die Arbeit beim Bundesrechnungshof ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und gesellschaftlich bedeutsam. Als Prüferin/ Prüfer tragen Sie dazu bei, dass Steuergelder ordnungsgemäß und wirtschaftlich eingesetzt werden und staatliches Handeln wirksam ist.

Unsere Prüferinnen und Prüfer beschäftigen sich dabei mit vielfältigen Themenfeldern. Von Infrastruktur, Digitalisierung und Umwelt über Verteidigung und Gesundheit bis hin zu Sozialleistungen. Zum Arbeitsalltag gehören Analysen und Bewertungen ebenso wie Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen anderer Behörden, die Arbeit im Team und das Erstellen von Prüfberichten. Das präzise Aufbereiten von Ergebnissen und die verständliche Darstellung komplexer Sachverhalte machen einen wesentlichen Teil der Tätigkeit aus. Daher ist es hilfreich, eine Affinität zum Lesen und Schreiben mitzubringen.

Welche Möglichkeiten bestehen hinsichtlich mobiler Arbeit?

Für uns ist es selbstverständlich, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom ersten Tag an mit einem Laptop und einem Mobiltelefon ausgestattet sind.

Die Voraussetzungen zum mobilen Arbeiten sind stets an die persönliche Eignung und die dienstlichen Belange geknüpft. Die meisten Beschäftigten arbeiten drei Tage im Büro an einem unserer drei Standorte und zwei Tage im Homeoffice. Weitere mobile Arbeitsmöglichkeiten sind in enger Abstimmung mit der/ dem jeweiligen Vorgesetzten möglich.

In der Einarbeitungszeit ist mobile Arbeit nur eingeschränkt möglich, da das Kennenlernen der Tätigkeit und von Kolleginnen und Kollegen im Vordergrund steht.

In welchem Umfang muss ich als Prüferin / Prüfer Dienstreisen durchführen?

Die Anzahl der Dienstreisetage variiert je Einsatzgebiet (Prüfungsgebiet). Durchschnittlich können Sie mit 20-30 Dienstreisetagen pro Jahr rechnen. Dabei fallen überwiegend mehrtägige Dienstreisen an (meistens zwischen 2-5 Arbeitstage). In der Regel haben Sie Einfluss auf den Zeitpunkt der Dienstreisen und planen diese gemeinsam mit Ihrem Prüfteam mit deutlichem Vorlauf.

Der Bundesrechnungshof erwartet von allen Beschäftigten die Bereitschaft zu Dienstreisen, das pauschale Ablehnen von Dienstreisen ist ein Einstellungshindernis.

Gibt es Möglichkeiten zur Weiterbildung / Fortbildung?

Ja! Mit unserem umfassenden Fortbildungsangebot unterstützen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, ihr Wissen aktuell zu halten und zu erweitern. Dabei können Sie auch eigene Vorschläge für Fortbildungen einbringen. Wir fördern Ihr persönliches Wachstum. Für uns und bei uns ist lebenslanges Lernen keine Floskel.

Sie haben noch Fragen?

Schreiben Sie eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Ansprechpartnerin
Susanne Roos

Personalgewinnung
Bundesrechnungshof
Adenauerallee 81
53113 Bonn

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