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Eine Frau hält den Imageflyer des Bundesrechnungshofes "Ihr Blick nach innen" in der Hand.

Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Die Stellung des Bundesrechnungshofes, die richterliche Unabhängigkeit seiner Mitglieder und seine wesentlichen Aufgaben sind im Grundgesetz verankert:

Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. (...) Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. (...)

Quelle: Artikel 114 Absatz 2, Grundgesetz

Der Bundesrechnungshof erneuert sein visuelles Erscheinungsbild grundlegend. Die Webseite erscheint seit Anfang 2025 in einem neuen Look.

Organisation

Der Bundesrechnungshof ist in zehn Abteilungen gegliedert: Neun Prüfungsabteilungen mit knapp 50 Prüfungsgebieten und eine Präsidialabteilung für Verwaltungsaufgaben. Rund 1 000 Beschäftigte arbeiten an drei Standorten (Bonn, Berlin und Potsdam) mit Hauptsitz in Bonn. Unser jährliches Haushaltsbudget beträgt rund 196 Mio. Euro. Das sind weniger als 0,1 % des Bundeshaushalts.

Unser Organigramm finden Sie hier:

Leitung

Präsident und Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes wurden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat für 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.

Ansgar Heveling

Präsident des Bundesrechnungshofes ist Ansgar Heveling.

Klara Geywitz

Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes ist Klara Geywitz.

 

Unsere Geschichte

Mehr über die Geschichte der externen Finanzkontrolle in Deutschland erfahren Sie hier:

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