Zum Inhalt springen

Unsere Bemerkungen und Sonderberichte veröffentlichen wir unverzüglich nach Zuleitung im Internet. Weitere abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse in Form von Beratungsberichten und Abschließenden Prüfungsmitteilungen können wir veröffentlichen, sofern dem keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Bei Beratungsberichten an den Bundestag müssen wir zudem immer erst die abschließende Beratung im Parlament abwarten.

Oops, an error occurred! Request: 6f99e5d0bf3b8
Cookies