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Unsere Bemerkungen und Sonderberichte veröffentlichen wir unverzüglich nach Zuleitung im Internet. Weitere abschließend festgestellte Prüfungsergebnisse in Form von Beratungsberichten und Abschließenden Prüfungsmitteilungen können wir veröffentlichen, sofern dem keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Bei Beratungsberichten an den Bundestag müssen wir zudem immer erst die abschließende Beratung im Parlament abwarten.

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