Steht es mit der Schuldenregel im Einklang, dass die Bundesregierung durch das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 60 Mrd. Euro in das Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds verschoben hat? Um diese Frage geht es am 21. Juni in Karlsruhe.
In der mündlichen Verhandlung in Sachen „Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ ist die Expertise des Bundesrechnungshofes gefragt: Der Bundesrechnungshof ist vom Zweiten Senat als Sachverständiger Dritter zum Themenbereich Sondervermögen geladen. Der für die Bundesfinanzen zuständige Prüfungsgebietsleiter Dr. Jan Keller wird den Bundesrechnungshof vertreten.