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Das Bild zeigt verschwommene Menschen in einer Fußgängerpassage in Bewegung.

Beim Gespräch der Sozialstaatskommission mit Interessensvertretern präsentierte der Bundesrechnungshof Empfehlungen für mehr Effizienz und Wirksamkeit bei steuerfinanzierten Sozialleistungen. Im Mittelpunkt standen Vorschläge für klarere Zuständigkeiten, praktikablere Regelungen, einen verbesserten Datenaustausch sowie eine stärkere gesamtstaatliche Betrachtung.

Am 12. September 2025 fand in Berlin ein Gespräch der Sozialstaatskommission mit Interessensvertretern (sog. Stakeholdergespräch) statt. Der Bundesrechnungshof stellte dort zentrale Prüfungserkenntnisse zu steuerfinanzierten Sozialleistungen vor. Die Empfehlungen basieren auf der langjährigen Prüfungserfahrung des Bundesrechnungshofes sowie auf Analysen und Vorschlägen des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung.

Entflechtung, Vereinfachung, klarere und besser anwendbare Regeln – unsere Prüfungserkenntnisse zeigen: Hier gibt es erhebliches Verbesserungspotenzial.

Quelle: Christine Rabenschlag, Leiterin der Abteilung Arbeit, Soziales und Personalausgaben im Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof benannte vier Handlungsfelder für einen leistungsfähigen und bürgerfreundlichen Sozialstaat:

  • Bund/Länder-Zusammenarbeit : Der Bund finanziert vielfach Aufgaben von Ländern und Kommunen, kann deren Umsetzung jedoch nur begrenzt steuern und kontrollieren. Zudem hat der Bund bei einem Viertel der Jobcenter keine fachlichen Weisungs- und Aufsichtsrechte und ist auf Kooperation angewiesen. Unsere Empfehlung: Sach- und Finanzierungsverantwortung sollten in einer Hand liegen. Wer zahlt, muss auch steuern und kontrollieren können.
  • Bürgergeld: Gesetzliche Regelungen im Bürgergeld sind in der Praxis oft wenig praktikabel und enthalten im Vergleich zu anderen Leistungsbereichen weniger strenge Anforderungen, etwa bei Zumutbarkeit und Mitwirkung in der Arbeitsvermittlung. Unsere Empfehlung: Vorschriften praktikabler und wirkungsvoller ausgestalten und bei vergleichbaren Lebenssituationen gleiche Maßstäbe anlegen.
  • Datenaustausch und IT : Der Datenaustausch zwischen Behörden weist nach wie vor erhebliche Schwachstellen auf. Oft besteht ein Flickenteppich unterschiedlicher IT-Lösungen. Unsere Empfehlung: Einheitliche Software für gleiche Aufgaben einsetzen und den Datenaustausch soweit wie möglich automatisieren.
  • Aufgabenverlagerung : Bei der Verlagerung von Leistungen in andere Sozialsysteme besteht das Risiko von Mehrkosten und ineffizienten Strukturen. Unsere Empfehlung: Verlagerungen sollten stets gesamtstaatlich betrachtet werden. Einsparungen in einem System dürfen nicht zu höheren Aufwänden in einem anderen System führen.

Mehr zu unseren Prüfungserkenntnissen und Empfehlungen lesen Sie hier:

Thesenpapier Sozialstaatskommission vom 24. September 2025 (nicht barrierefrei)

Prüfungserkenntnisse und Empfehlungen zu steuerfinanzierten Sozialleistungen (nicht barrierefrei)

Hintergrund Sozialstaatskommission

Bundesministerin Bärbel Bas hat eine erweiterte Regierungskommission eingesetzt, die bis Ende 2025 Vorschläge für einen modernen und unbürokratischen Sozialstaat erarbeiten soll. Dabei geht es um die Weiterentwicklung von Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie um effizientere, digitalisierte Verwaltungsprozesse. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft und Praxis – und auch der Bundesrechnungshof – bringen ihre Expertise ein. Ab 2026 sollen die Maßnahmen schrittweise von den zuständigen Ressorts umgesetzt werden.

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