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Links ist der Schriftzug des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Rechts ein Kompass stehend auf einer Steinoberfläche mit Sonnenschein im Hintergrund.

Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) veröffentlicht fünf neue „Leitsätze der externen Finanzkontrolle“. Seit dem Jahr 2013 unterstützt der BWV mit diesen Leitsätzen die Bundesverwaltung bei ihrer wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung. Nun ergänzt der BWV diese Sammlung um fünf neue Leitsätze.

Die Leitsatzsammlung wird vom BWV laufend erweitert. Neu aufgenommen werden die Leitsätze:

  • Wirtschaftsstabilisierung: Billigkeitsleistungen für Unternehmen in Krisen ( 01/18 [PDF, 148 KB] )
  • Wirtschaftsstabilisierung: Kapitalstärkung von Unternehmen in Krisen ( 01/19 [PDF, 184 KB] )
  • Möglichst große Nachhaltigkeitswirkung bei Finanzhilfen des Bundes sicherstellen ( 01/20 [PDF, 169 KB] )
  • Dividendenerträge oder Gewinnausschüttungen von Bundesbeteiligungen unverzüglich und vollständig als Einnahmen an den Bundeshaushalt abführen ( 01/21 [PDF, 160 KB] )
  • Alternatives Verfahren für die Personalbedarfsermittlung bei obersten Bundesbehörden ( 02/08 [PDF, 164 KB] )

Zudem ist der Leitsatz „Interne Revision als Steuerungsinstrument der Behördenleitung (09/02)“ durch eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Internen Revision in der Bundesverwaltung gegenstandslos geworden. Der Leitsatz wurde daher aus der Sammlung entfernt.

Die weiteren Leitsätze des BWV finden Sie hier.

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