Ob Investitionen in erneuerbare Energien, digitale Infrastruktur oder Forschung: In vielen Bereichen werden Projekte aus dem Haushalt der Europäischen Union (EU) finanziert. Damit diese Gelder wirtschaftlich und ordnungsgemäß eingesetzt werden, arbeiten die europäischen Rechnungshöfe eng zusammen. Ein wichtiges Instrument hierfür ist der sogenannte EU-Kontaktausschuss.
Der Kontaktausschuss ist das wichtigste Gremium für die Kooperation der Rechnungshöfe der EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Rechnungshof (EuRH). Hier tauschen sich die Rechnungshöfe über aktuelle Prüfungen, Arbeitsweisen und Ergebnisse aus. Der Austausch ist von zentraler Bedeutung, um Prüfungsstrategien zu verbinden und prüfungsfreie Räume zu schließen.
Während der EuRH für die Prüfung von EU-Mitteln zuständig ist, prüfen die Rechnungshöfe der Mitgliedstaaten die Verwendung der jeweils nationalen Mittel. Da die geprüften Stellen jedoch ausschließlich die jeweils eigenen Regierungen sind, können prüfungsfreie Räume entstehen. So kann der Bundesrechnungshof etwa nicht die EU-Kommission prüfen, selbst wenn es um die Verwendung der deutschen Beiträge an die EU ginge. Nur der EuRH kann die EU-Kommission prüfen. Umso wichtiger ist der Schulterschluss zwischen den nationalen Rechnungshöfen und dem EuRH. Ebenso wichtig ist die Vernetzung der nationalen Rechnungshöfe untereinander zu Prüfungen und Themen von gemeinsamem Interesse. Beides ist von großer Bedeutung für die Effektivität der externen Finanzkontrolle in der EU.