Die Bürgertests wurden den Teststellen pauschal vergütet. Das BMG passte die Vergütungspauschalen mehrmals an. Wie das BMG die Höhe der Vergütungspauschalen ermittelt hatte, konnte es nicht darlegen. Insbesondere konnte es die teils unterschiedlichen Vergütungspauschalen nicht auf eine überzeugende Kalkulation stützen.
Auch die von Laboren durchgeführten PCR-Tests wurden vom Bund pauschal bezahlt. Die Bezahlung lag dabei über Monate deutlich über den von den Krankenkassen im ambulanten Bereich bezahlten Pauschalen. Das BMG versäumte, die Pauschalen ebenfalls auf dieses Niveau zu senken.
Den von den KVen einbehaltenen Verwaltungskostensatz für die Abrechnung und Prüfung der Testungen passte das BMG gleichsam mehrmals an. Grundlage dafür war aber nicht der nachgewiesene Aufwand der KVen, sondern ein Prozentsatz, den das BMG nach einem Austausch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als sachgerecht festlegte.
Bei allen Erstattungen hat der Bund zudem unterlassen, die Länder angemessen an den Kosten der Bürgertestungen zu beteiligen. Zwar versuchte er, mit der Änderung der Testverordnung die Länder zur freiwilligen Übernahme einer Eigenbeteiligung zu bewegen. Dieser Aufforderung sind die Länder allerdings nicht gefolgt.
Mehr zu unseren Feststellungen und Empfehlungen finden Sie in unserem Beratungsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: