Die Bemerkungen im diesjährigen Ergänzungsband zeigen beispielhaft, wo der Bund notwendige Projekte verzögert und Beschlüsse des Parlaments zu zögerlich umsetzt. So stellten wir fest, dass das BMWSB den Aufbau einer übergreifenden Liegenschaftsdatenbank verschleppt und damit nicht nur die Koordinierung der Sanierungsvorhaben des Bundes gefährdet, sondern auch die fristgerechte Umsetzung der EU -Energieeffizienz-Richtlinie ( Nr. 35 ). Wenig zielführendes Handeln zeigt sich auch im Geschäftsbereich des BMDV : Hier verzögert das BMDV die Abwicklung des Bundeseisenbahnvermögens – trotz eines vorliegenden Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses ( Nr. 30 ).
Auch bei der Abwicklung von Förderprogrammen sehen wir erneut Verbesserungspotential: Das BMWK sorgt beispielsweise nicht dafür, dass ausreichend Personal für eine zügige Bearbeitung der Förderanträge verfügbar ist. Das BMWK überlastet so das BAFA . Dies gefährdet nicht nur die Erreichung der Förderziele, sondern aufgrund der schleppenden Antragsbearbeitung auch die Auszahlung der Fördermittel und damit die Akzeptanz der Förderung in der Bevölkerung ( Nr. 29 ).
Zwei unserer Bemerkungen widmen sich der Bundeswehr. Diese steht vor enormen Herausforderungen: Ihr fehlen auch mit dem Sondervermögen ausreichende Haushaltsmittel, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands sicherzustellen. Gleichzeitig betreibt sie trotz wiederholter Kritik des Bundesrechnungshofes seit 2005 zehn Fachschulen, die allerdings nach wie vor nur zur Hälfte ausgelastet sind. Der Bundesrechnungshof empfiehlt erneut, überflüssige Bundeswehrfachschulen zu schließen ( Nr. 32 ). Auch zahlt die Bundeswehr für eine handelsübliche Batterie, mit der sie sogenannte Sprechsätze zur Kommunikationsunterstützung betreibt, den 15-fachen Preis im Vergleich zum Rahmenvertrag des Bundes. Der Bundesrechnungshof mahnt hier dringend zu mehr Sparsamkeit ( Nr. 33 ).
Auch auf der Einnahmenseite muss der Bund besser werden. Bei der digitalen Besteuerung legt sich das zuständige BMF unnötige Selbstbeschränkungen auf: Es hat der Wirtschaft unberechtigte Vetorechte eingeräumt, die die gesetzlich verpflichtende elektronische Bilanz für die Besteuerung der Unternehmen unbrauchbar machen. Statt diese unberechtigte Einflussnahme zu beenden, will das BMF ein Parallelverfahren für die Besteuerung einführen ( Nr. 28 ).