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Das Bild zeigte mehrere Kinder mit Rucksäcken von hinten, die auf eine Bildungseinrichtung zu laufen

Strukturelle Defizite bei Bildungs- und Teilhabeleistungen

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Beratungsbericht

Für Bildungs- und Teilhabeleistungen gab der Bund im Jahr 2025 rund 1,5 Milliarden Euro aus – doppelt so viel wie 2020. Der Bund trägt die Ausgaben für diese Leistungen weitgehend, kann deren Umsetzung aber kaum beeinflussen oder kontrollieren. Gleichzeitig werden die Leistungen bundesweit unterschiedlich gewährt und die Ausgaben sind nur eingeschränkt transparent.

Leistungsarten für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Sie ermöglichen die Teilnahme an Angeboten in Kita und Schule sowie am sozialen und kulturellen Leben. Es gibt sechs unterschiedliche Leistungsarten.

Diese Leistungen werden von den Ländern und Kommunen eigenverantwortlich verwaltet und ausgezahlt. Die finanziellen Mittel hierfür kommen hingegen weitgehend vom Bund.

Die eingesetzten Bundesmittel werden im Bundeshaushalt allerdings nicht separat ausgewiesen. Daher ist nicht unmittelbar erkennbar, wie hoch die Bundesmittel für Bildung und Teilhabe sind und wie sie sich entwickeln. Dies erschwert die parlamentarische Kontrolle. 

Bund zahlt, Länder bestimmen

Die fachliche Verantwortung für die Bildungs- und Teilhabeleistungen liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund trägt somit zwar die Ausgaben, hat aber keinen Einfluss darauf, wie die Leistungen vor Ort umgesetzt werden.

Er kann insbesondere nicht kontrollieren, ob die Mittel rechtmäßig, zweckentsprechend und wirtschaftlich eingesetzt werden. Auch die Möglichkeit, nicht zweckentsprechend eingesetzter Mittel zurückzufordern, ist für den Bund nicht vorgesehen.

Der Bundesrechnungshof sieht darin eine strukturelle Schieflage: Die finanzielle Beteiligung und die fachliche Verantwortung liegen auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen.

Ungleichbehandlung je nach Wohnort

Für die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe sind die Jobcenter zuständig. Sie setzen die Leistungen bundesweit unterschiedlich um. Unterschiede bestehen unter anderem bei Nachweisen, Bewilligungsverfahren, Auszahlungsformen und der Beurteilung, welche Angebote förderfähig sind. Dadurch werden vergleichbare Lebenssituationen je nach Wohnort unterschiedlich behandelt.

Besonders deutlich wird dies bei den Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe. Obwohl bundesweit monatlich pauschal 15 Euro vorgesehen sind, unterscheiden sich die Verfahren erheblich. Während sich einige Jobcenter jeden einzelnen Aufwand nachweisen lassen und spitz abrechnen, zahlen andere die Pauschale ohne weitere Nachweise aus.

Gleichzeitig verursachen komplexe Verfahren einen erheblichen bürokratischen Aufwand.  

Ungleichbehandlung je nach Wohnort

Die Gewährung von Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche unterscheidet sich zwischen
den Jobcentern, hier beispielhaft für drei Wohnorte dargestellt.

Fehlende Datenbasis

Trotz der hohen Ausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen von zuletzt 1,5 Mrd. Euro fehlen belastbare bundesweite Informationen zu deren tatsächlichen Inanspruchnahme. Auch fehlen hinreichende Daten zu den Ausgaben und zur An-zahl der Leistungsberechtigten nach einzelnen Leistungsarten. Damit fehlen wesentliche Grundlagen, um Reichweite, Wirksamkeit und Entwicklung der Leistungen verlässlich zu bewerten.

Bildungs- und Teilhabeleistungen auf den Prüfstand

Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen verbessern. Dieses Ziel lässt sich besser erreichen, wenn die eingesetzten Mittel transparent ausgewiesen, Verantwortlichkeiten klar geregelt und die Leistungen bundesweit möglichst einheitlich und verwaltungsarm gewährt werden. 

Der Bund sollte daher gemeinsam mit den Ländern die bestehenden Zuständigkeits- und Finanzierungsstrukturen überprüfen und besser aufeinander abzustimmen. 

Unseren Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages können Sie nachfolgend herunterladen:

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  • VI3-0003522-2026.09.07-88er_Bericht-Veröffentlichung.pdf PDF, 2 MB, nicht barrierefrei Download
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