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BMDV verzögerte Gebührenerhebung bei Eisenbahnen: Bundeshaushalt entgingen Einnahmen in Millionenhöhe (Nr. 11)

Bemerkung

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schuf über Jahre keine rechtliche Grundlage, um Gebühren für die Aufsicht über Eisenbahnen zu erheben. Damit bürdete es die Kosten dieser Aufgaben den Steuerzahlern und nicht den Eisenbahnen als Veranlassern auf.

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