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BMF toleriert Mängel beim Einsatz eines IT-Verfahrens in nachgeordneten Behörden (Nr. 6)

Bemerkung

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Das BMF muss darauf hinwirken, dass die Behörden in seinem Geschäftsbereich IT-Verfahren zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ordnungsgemäß einsetzen. Die Bundeszollverwaltung hält die haushaltsrechtlichen Vorschriften beim Einsatz eines solchen IT-Verfahrens derzeit nicht ein.

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