Das BMV muss die Hochstraße der Bundesstraße (B) 49 in Wetzlar bis zum Jahr 2035 abreißen. Einen umfassenden Vergleich aller für den Ersatz in Betracht kommenden Varianten hat es unterlassen.
BMV muss beim Ersatz der Hochstraße Wetzlar alle Varianten im Wirtschaftlichkeitsvergleich betrachten (Nr. 11)
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